Art. 261bis StGB
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen
wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung
aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung
oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder
Religion gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert
oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder
in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen
ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde
verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser
Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit
leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit
bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen
ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,
wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.