Die Schweizer Bischöfe sitzen im Glashaus
In der kommenden politischen Auseinandersetzung über das revidierte Asylgesetz sollten sich die Kirchenführer in Zurückhaltung üben, schreibt Yvo Hangartner

Wer im Glashaus sitzt, so sagt das Sprichwort, soll nicht mit Steinen um sich werfen. Dies tut aber die Schweizerische Bischofskonferenz, wenn sie die von National- und Ständerat beschlossene Revision des Asylgesetzes mit der Begründung bekämpft, die Neuordnung sei mit christlichen Grundsätzen unvereinbar.

Von dieser Stellungnahme besonders betroffen ist die CVP, die das Wort christlich im Namen führt. Sie unterstützt die Revision, so wie sie auch die neuen Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch und das Partnerschaftsgesetz gutgeheissen hat. In einer Aussprache mit den Bischöfen, die demnächst stattfinden wird, will sie ihren Standpunkt erläutern und ihre Selbständigkeit betonen.

Die zentrale christliche Botschaft ist das Gebot der Nächstenliebe. Das Gebot ist ein Ideal. Es sollte auch dem Staat wegweisend sein. Doch ist die Verwirklichung in der Praxis nicht so einfach wie die abstrakte Verkündung. Diese Erfahrung haben auch die Kirchen gemacht. Dafür zeugen die Zustimmung zum «gerechten Krieg», selbst zur Todesstrafe und zu vielen anderen Verhaltensweisen, die in der Wahl zwischen Varianten als «minderes Übel» gerechtfertigt werden.

Die Asylgesetzgebung, um die es in der neuesten Kontroverse geht, bewegt sich zwischen den gegensätzlichen Positionen der Aufnahme und der Abweisung von - mit Flüchtlingen nicht unbedingt identischen - Asylbewerbern. Einzelne denkbare Entscheidungen sind aus ethischen Gründen offensichtlich inakzeptabel, zum Beispiel die Auslieferung politisch Verfolgter an ein Folterregime. Andere an sich mögliche Entscheidungen, etwa die massenhafte Aufnahme von Gesuchstellern, die materieller Not und gesellschaftlicher Einengung in ihren Herkunftsländern entgehen wollen, scheitern an den wirtschaftlichen und sozialen Realitäten des Zufluchtslandes.

Dazwischen liegt eine Bandbreite von Entscheidungen, die auch unter Berücksichtigung des Caritas-Ideals in guten Treuen verschieden eingeschätzt werden können. Um angemessene Lösungen auf christlich-humanistischer Grundlage bemühen sich die Bundesbehörden. Andere würden in dieser oder jener Richtung weiter oder weniger weit gehen. Die eigene Beurteilung der staatlichen Asylpolitik als die christliche Auffassung zu erklären, ist jedoch anmassend. Die Bischöfe sollten aus eigener Erfahrung zurückhaltender sein, denn dort, wo sie selbst entscheiden müssen - sei es durch allgemeine Stellungnahmen oder in konkreten Fällen, etwa in kirchlichen Personalfragen oder im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen -, wird auch ihnen rasch Mangel an christlicher Nächstenliebe vorgeworfen. Die Instanzen, die im demokratischen, menschenrechtlichen Postulaten verpflichteten Staat in einer so schwierigen Frage wie dem Asylwesen die Verantwortung übernehmen, dürfen die gleiche Ernsthaftigkeit ihrer Beurteilung reklamieren wie ein Kollegium, dessen Beurteilung folgenlos bleibt. Natürlich darf die Bischofskonferenz kritisieren (sollte dann aber andere, praktikable Lösungen benennen), auch im sich anbahnenden Referendumskampf über das revidierte Asylgesetz. Doch sollten die Bischöfe, die eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen, das Argument des Christentums sensibel gebrauchen und die Subjektivität ihrer Beurteilung erkennen lassen.

Etwas peinlich wirkt immer auch, wenn sich Kirchenvertreter, gleich welcher Konfession oder Religion, allzu forciert auf Menschenrechte und Humanität berufen. Dies gilt gerade für die Exponenten der römisch-katholischen Kirche. Zwar handelt es sich bei den angerufenen Werten in hohem Mass, wenn auch nicht ausschliesslich, um säkularisiertes Christentum, um die Frucht der Botschaft, dass der Mensch nach Gottes Ebenbild geschaffen ist und jedem Einzelnen Würde und Anspruch auf mitmenschliche Behandlung zukommt. In der Praxis haben die Kirchen diese Botschaft indessen immer wieder mit Füssen getreten. Dabei braucht nicht in die Historie zurückgegriffen zu werden, auch wenn noch in neuerer Zeit Demokratie und Menschenrechte als «Zeitirrtümer» grundsätzlich verdammt wurden («Syllabus errorum» von Papst Pius IX. im Jahr 1864).
A uch die zeitgenössische Praxis entspricht oft nicht allgemein akzeptierten rechtsstaatlichen Standards, beispielsweise in der Abwicklung kirchlicher Disziplinarverfahren (vor allem gegenüber nicht ganz konformen Theologen), jüngst wieder in der Behandlung homosexuell veranlagter Priester (mit Pauschalurteilen, die ebenso unzutreffend wie verletzend sind) und in der Frage der Gleichstellung der Frauen. Religionen, jedenfalls die auf Offenbarung beruhenden, ausgrenzenden monotheistischen Religionen, sind einem Gedankengebäude verpflichtet. Die Kirchenführer als die institutionellen Hüter dieser Vorstellungen sind daher im Grunde systembedingt nicht die richtigen Personen, um Nächstenliebe und Menschenrechte einzufordern, auch wenn ihr Bekenntnis diese Werte ins Zentrum rückt.

Fjodor M. Dostojewski hat diese Widersprüchlichkeit in seiner Erzählung «Der Grossinquisitor» am Thema der von der Kirche verdrängten Freiheit des Christenmenschen in aller Radikalität ausgedrückt. Auch diese grundsätzliche Problematik sollte Kirchenführer in der Beurteilung von Entscheidungen des rechtsstaatlichen Gesetzgebers zur Zurückhaltung mahnen. Eine offene Diskussion unter Mitwirkung aller ist erwünscht. Die Asylpolitik ist aber ein viel zu schwieriges Thema für Stellungnahmen, die Ethik und Christentum einseitig vereinnahmen und, wie das Dictum des Churer Weihbischofs Henrici zur Wählbarkeit der SVP gezeigt hat, nur allzu leicht in Parteipolitik und Polemik abgleiten.