Stellungnahmen, Archiv

Inhalt:

  1. Ja zu Brückenangeboten
  2. Referendum Goldmillionen
  3. Die dänischen Karikaturen Mohammeds
  4. Swisscom dem Schweizer Volk?
  5. Fehltritt der CVP-Kommunikationschefin   [... und die peinliche Reaktion des besagten Journalisten]
  6. Abstimmungskommentar: Ja zum Arbeitsgesetz
  7. Wird der Sonntag entheiligt? - Bitte Proportionen wahren!
  8. Mehr Kinderzulagen im Kanton St. Gallen
  9. Die Schweizer Gerichte und die Armenierfrage
  10. Nach Mörgeli-Rülpsern zur Zahmheit verdammt
  11. Verkleinerung der Kantonsregierung und des Kantonsrates?
  12. Rechnung 2004 des Kantons SG
  13. Asylgesetz: Ständeratsbeschluss in Sachen Nothilfe. Eine Klarstellung von Philipp Stähelin
  14. Asylgesetz: Ist der Vorwurf der Bischöfe gerechtfertigt?

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Ja zur Weiterführung der Brückenangebote
von Josef Dudli

Brückenangebote für schulentlassene Jugendliche, die keine Lehrstelle finden, sind nichts Neues. Schon bisher gibt es Angebote durch den Kanton (Vorlehre, Integrationskurse, Haushaltungsschule Broderhaus etc.), durch die Gemeinden (10. Schuljahr) und durch die Arbeitslosenversicherung (Motivationskurse). Neu wird diese schwer überschaubare Vielzahl von Angeboten kantonal zusammengefasst, koordiniert und gestrafft. Zusätzlich werden die bis jetzt sehr unterschiedlichen Schulgelder dieser Angebote (von null bis 15000 Franken!) auf einem tragbaren Mass kantonal vereinheitlicht. Ebenfalls neu ist, dass die Gemeinden von diesen Kosten völlig entlastet werden. Diese Kostenverlagerung von den Gemeinden auf den Kanton ist übrigens der einzige Grund, warum überhaupt abgestimmt wird! (Dass trotzdem keinerlei Engagement durch die Gemeindepräsidenten für diese Abstimmungsvorlage festzustellen ist, ist eigentlich schade.)

Im Kantonsrat haben alle Fraktionen, auch die SVP-Fraktion, diese sinnvolle und unbestrittene Vorlage mitgetragen, inklusive Jung-SVP-Kantonsrat Reimann aus Wil. Dieser führt jetzt ein Gegenkomitee an mit dem Argument, hier würden angeblich neue Sprach- und Integrationskurse für ausländische Jugendliche geschaffen. Kollege Reimann irrt sich, denn solche Sprach- und Integrationskurse gibt es schon lange. Sie sind seit Beendigung des Balkankrieges vom Bedarf her sehr stark rückläufig und machen heute nur noch einen verschwindend kleinen Teil der Brückenangebote aus. Deswegen das ganze sinnvolle Konzept der Brückenangebote abzulehnen, zeugt nicht von Weitsicht. Der Grund für die Notwendigkeit von Brückenangeboten sind nicht die Ausländer, sondern das Problem, dass etliche Jugendliche schlicht keine Lehrstelle finden, entweder weil sie die Ansprüche (noch) nicht erfüllen, oder weil das Lehrstellenangebot aufgrund der Wirtschaftslage knapp ist.

Die Kosten für die Brückenangebote sind für Staat und Gesellschaft bei weitem geringer als die Folgekosten, die entstehen würden, wenn man diese schulentlassenen Jugendlichen ohne Lehrstelle einfach sich selbst überlassen und auf die Strasse stellen würde! Ich empfehle ein überzeugtes Ja zu dieser Vorlage.
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Referendum Goldmillionen:
von Josef Dudli

Der Kantonsrat hat die 850 Millionen, die der Kanton aus dem Nationalbankgold erhalten hat, wie folgt verteilt: 250 Millionen wurden im letzten Jahr für zusätzliche Abschreibungen verwendet, 600 Millionen gehen gemäss Kantonsratsbeschluss in ein besonderes Eigenkapital, von dem innert 20 Jahren je 30 Millionen bezogen werden kann. Mehrere Anträge der CVP-Fraktion, den Gemeinden 200 Millionen für Schuldentilgungen zur Verfügung zu stellen, scheiterten im Kantonsrat am Widerstand sämtlicher übriger Fraktionen.. Dafür gelang es wenigstens, die Gemeinden im Rahmen der Steuergesetzesrevision nachträglich zusätzlich namhaft zu entlasten. Diese zusätzliche Belastung der Staatsrechnung von jährlich rund 30 Millionen Franken wurde jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass die Goldmillionen vollständig beim Kanton bleiben. Trotzdem haben die Gemeinden gegen den Goldbeschluss das Referendum ergriffen, über das im Mai abgestimmt wird.

Der Bürger kann zu diesem Kantonsratsbeschluss an der Urne nur Ja oder Nein sagen. Bei einem Nein erhalten jedoch nicht etwa die Gemeinden Geld, sondern es wird der Kantonsratsbeschluss aufgehoben, und die 600 Millionen gehen ins freie Eigenkapital. Ueber die Verwendung dieses Eigenkapitals entscheidet der Kantonsrat anlässlich der Budgetberatung, und es ist bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen kaum anzunehmen, dass die Gemeinden davon etwas erhalten. Im Gegenteil: Bereits hat die SVP für das Budget 07 eine Steuersenkungsforderung von wenigstens 5 % angemeldet, was jährlich - neben den 80 Millionen der Steuergesetzesrevision- weitere 50 Millionen kostet, und bewirkt, dass die 600 Millionen relativ schnell verbraucht wären. Die FDP bringt dieser Forderung etliche Sympathie entgegen. Ein Beitrag an die Gemeinden wird somit wiederum nicht mehrheitsfähig sein, da auch die Linke sich vehement dagegen sträubt, wenn auch aus anderen Motiven. Profitieren würden von einem Nein zur Goldvorlage somit nicht die Gemeinden, sondern in erster Linie die Kreise, welche lauthals eine namhafte Senkung des Staatssteuerfusses fordern.

Wenn die Gemeinden tatsächlich einen Anteil am Goldertrag wollten, so müssten sie umgehend eine Volksinitiative starten. Dies hätte wiederum zur Folge, dass der Kantonsrat bei der Steuergesetzgebung die namhaften Entlastungen der Gemeinden ganz oder teilweise wieder rückgängig macht, da man das gleiche Geld nicht zwei Mal verteilen kann. Auch dies wäre für die Gemeinden ein Nullsummenspiel. Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Gemeinden wären bei einem Nein nicht bei den Gewinnern.
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Die dänischen Karikaturen Mohammeds
ein persönlicher Kommentar von Josef Dudli

Ich gebe zu, dass ich in dieser Frage leicht befangen bin. Ich kenne einige nette Menschen in Dänemark, finde die Dänen sympathisch und habe sogar halbwegs ihre Sprache gelernt.

Und nun passiert den Dänen so was! Da hat eine Zeitung in Jütland (das ist der Festlandteil Dänemarks nördlich von Schleswig-Holstein) letzten September(!) mehr oder weniger von der Weltöffentlichkeit unbemerkt ein Dutzend Karikaturen des Propheten Mohammed veröffentlicht. In Anbetracht dessen, was man sich von Karikaturen normalerweise alles bieten lassen muss, waren diese zwar eher harmlos. Doch untersagt der Islam grundsätzlich jegliches Abbilden seines Propheten, und zwar nicht nur seinen Anhängern, sondern allen Menschen, also auch den Dänen. Vergleichbar wäre dies, wie wenn die katholische Kirche sämtlichen Menschen, auch den protestantischen Dänen, verbieten würde, den Papst zu zeichnen. Jetzt, nach einigen Monaten, ist die internationale Krise da. Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen versucht sich in aussenpolitischer Schadensbegrenzung und beschwichtigt, ohne sich aber formell zu entschuldigen, was ihm innenpolitisch in Schwierigkeiten bringen würde.

Den zahlreichen Reaktionen der Dänen ist zu entnehmen, dass es für sie völlig unbegreiflich ist, "wegen dieser paar Bilder" so ein Theater zu machen und dass sie sich eine formelle Entschuldigung verbitten würden. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass eine vom Islam aufgestellte Verhaltensregel, dass man nämlich den Propheten nicht zeichnen solle, zwar für die Muslime Gültigkeit haben mag, aber doch nicht automatisch für alle Menschen. Die Schweizer Zeitungen, die selbstverständlich bisher noch nie in Wort und Bild die religiösen Gefühle von Gläubigen verletzt haben, sehen das anders und erheben recht belehrend den Zeigefinger. Unser W&O beispielsweise titelt vorwurfsvoll: „Wer Wind sät, wird Sturm ernten.“ und mahnt in einem Kommentar zu "mehr Respekt". Tagblatt-Chefredaktor Höpli versteigert sich in seinem Kommentar gar zur Behauptung, in Dänemark seien "Unzivilisierte" und gar "Brandstifter" am Werk und belegt seine Aussage mit einem passenden Statement der Präsidentin einer alles andere als repräsentativen Dänischen Rechtspartei. Sogar UNO-Generalsekretär Kofi Annan nimmt sich dieser Bilder an und fordert, dass trotz Pressefreiheit die Religionen respektiert werden müssten.

Diese Reaktionen eröffnen nun völlig neue Perspektiven. Als Katholik hat man auch so seine Erfahrungen mit den (schweizerischen) Medien, und man ist sich einiges gewohnt. Nun wird dies alles ganz anders. Sollte irgend eine Provinz-Zeitung künftig in unserem Land die religiösen Gefühle verletzen, zum Beispiel durch die Veröffentlichung einer fragwürdigen Karikatur des Oberhauptes der Katholischen Kirche, so ist das Szenario klar: Unser Bundespräsident wird im Sinne einer Schadensbegrenzung gegenüber der katholischen Kirche und allen Gläubigen sein Bedauern ausdrücken, der Schweizerische Botschafter in Rom wird den Gang nach Canossa antreten und die Schweizer Presse wird das fehlbare Blatt zwar kollegial, aber bestimmt in den Senkel stellen. Zu guter Letzt werden Bill Clinton, der britische Aussenminister Jack Straw und UN-Generalsekretär Kofi Annan kollektiv noch das Provinzblatt ins Gebet nehmen. Oder habe ich hier etwas völlig falsch verstanden?
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Swisscom dem Schweizer Volk?
von Josef Dudli

Ein hoch verschuldetes Unternehmen sieht plötzlich die Möglichkeit, eine Tochtergesellschaft zu einem guten Preis zu veräussern. Es ist für alle klar, dass die Unternehmensleitung in einem solchen Falle den Erlös zur Schuldentilgung verwenden würde und sicher nicht zur Ausschüttung an die Aktionäre. Was in der Privatwirtschaft klar wäre, gibt beim Staat offenbar zu Diskussionen Anlass. Die drei Bundesräte Couchepin, Merz und Blocher beantragen jedenfalls, im Falle einer Privatisierung der Swisscom dieses Geld nicht zum Schuldenabbau zu verwenden, sondern ans Volk zu verteilen, was pro Person etwas über tausend Franken ausmacht. Erstaunlich ist, dass diese drei Bundesräte, die viel von Wirtschaft und Unternehmungsführung verstehen, sich als Bundesräte völlig anders verhalten, als sie sich als Unternehmer verhalten würden. Um des Populismus willen gilt offenbar das Motto: „Das Volksvermögen dem Volk, die Schulden den Nachkommen!“

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Fehltritt der CVP-Kommunikationschefin

Die Kommunikationschefin der CVP Schweiz hat der Sonntagspresse gegenüber beleidigende private Äusserungen zum Papst und zur katholischen Kirche gemacht. Bei allem Respekt gegenüber der Meinungsäusserungsfreiheit ist es ein Unterschied, ob jemand berechtigte sachliche Kritik übt oder wie hier zu pauschalen Beschimpfungen greift.

Wozu beschäftigt eine Partei professionelle Kommunikationsleute? Um genau derartige kommunikative Entgleisungen zu verhindern! Die CVP Werdenberg begrüsst die deutliche Klarstellung der CVP Schweiz und bittet alle durch diese Aussage Betroffenen um Entschuldigung!
CVP Werdenberg, Josef Dudli Präsident

Noch einige persönliche Gedanken des Präsidenten zur Rolle des fraglichen Journalisten Pascal Hollenstein. Frau Spring hat offenbar in einem privaten Gespräch mit ihm ihrer Entrüstung über Dinge in der Kirche freien Lauf gelassen und Worte gesagt, die nicht hätten gesagt werden dürfen. Wem von uns ist dies nicht auch schon passiert? Es wäre für diesen Jounalisten - dem die Brisanz und die unausweichlichen Folgen einer Veröffentlichung wohl klar waren - ein Leichtes gewesen, daraus auch keinen Bericht zu machen. Er hat es trotzdem getan, im vollen Wissen, dass er nicht nur die CVP als Partei in Verlegenheit bringt, (was wohl Absicht war), sondern dass er hier eine politische Lawine ins Rollen bringt, die seiner jungen, allzu vertrauensseligen Gesprächspartnerin enormen Schaden zufügt und sie höchstwahrscheinlich um ihren Job bringt. Es war ihm egal, und dies gibt mir zu denken. Wie heisst ein Sprichwort? "Der grösste Lump im ganzen Land, ist und bleibt ein Denunziant."
[zur Reaktion des besagten Journalisten]

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Abstimmungskommentar: Ja zum Arbeitsgesetz ist keine Entheiligung des Sonntags
von Josef Dudli, Präsident CVP Werdenberg

Die CVP sah sich im Abstimmungskampf mit Vorwürfen aus kirchlichen Kreisen konfrontiert. Zu Unrecht! Nach dem knappen Ja zum Arbeitsgesetz ändert sich nämlich nichts. Die Läden an den grossen Bahnhöfen und Flughäfen werden - wie bis anhin - geöffnet haben. Mehr beinhaltete diese Abstimmungsvorlage nicht. Dies entgegen den Behauptungen der Gegner, welche mit massivem Geschütz aufgefahren sind, bis hin zu Presslufthämmern auf Plakaten (siehe unten). Interessant ist, dass ein Teil der Gegner bereit war , zum Schutz des 3. Gebotes Gottes - der Sonntagsheiligung - im Abstimmungskampf grobe Verletzungen des 8. Gebotes - der Wahrhaftigkeit - in Kauf zu nehmen.

Weitere Aushöhlungen der Sonntagsruhe müssten in separaten Gesetzesvorlagen wieder vors Parlament und wären referendumspflichtig. Nach dem knappen Abstimmungsergebnis ist klar, dass vom Volk her kein grosses Bedürfnis für weitere Schritte vorhanden ist.
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2. Wird der Sonntag entheiligt? - Bitte Proportionen wahren!
von Josef Dudli, Präsident CVP Werdenberg

Im laufenden Abstimmungskampf über die Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs wird der CVP vorgeworfen, sie würde mithelfen, den Sonntag zu entheiligen und zu einem gewöhnlichen Werktag umzufunktionieren. Gemäss unserer Lokalzeitung W&O vom 18.10.05 wurde der Sprecher der Bischofskonferenz gar mit folgenden Worten zitiert: „Die CVP gibt vor, eine christliche Partei zu sein, und stellt erneut die Interessen der Wirtschaft vor sozialpolitische Ueberlegungen.“ – Während man sich in der politischen Auseinandersetzung an überzogene Aussagen gewohnt ist und nicht jedes Wort auf die Goldwaage legt, erstaunt dieser Ton einer Bischofskonferenz doch. Es ist jedenfalls für mich ein Unterschied, ob die SVP der CVP die Bürgerlichkeit abspricht, oder die Bischofskonferenz der CVP gleich das Christentum.

Trotz grundsätzlich arbeitsfreiem Sonntag arbeiten in unserem Land heute einige hunderttausend Menschen Sonntag für Sonntag. Sie verrichten durchaus nicht nur lebensnotwendige Dienstleistungen in Spitälern, Heimen und Blaulichtorganisationen, sondern auch weniger notwendige Arbeiten, wie .z.B. in Verkehrsbetrieben und der Gastronomie zum Transport und zur Verköstigung von Sonntagsausflüglern aller Art. Wir hören sonntags Radio und sehen fern, und setzen voraus, dass die Radio- und TV-Mitarbeiter arbeiten. Ohne Sonntagsarbeit würde am Montag keine Zeitung erscheinen. Die gut bezahlten Fussball-, Rad-, Formel-1-, Tennis- oder Skistars verdienen einen schönen Teil ihres Geldes durch Sonntagsarbeit, und wir schauen zu. All diese Dinge wären eigentlich nicht nötig.

Und jetzt steht eine äusserst massvolle Vorlage an, welche die vielen hunderttausend Sonntagsarbeiter praktisch gar nicht verändern wird. An den 25 grössten Bahnhöfen der Schweiz sowie an den Flughäfen sollen die Geschäfte - wie bereits bis anhin(!) - am Sonntag offen haben dürfen. That’s it! Betroffen ist ein Teil der bereits heute an Bahnhofshops beschäftigten 2000 Personen. Aufgrund eines recht restriktiven Urteils des Bundesgerichtes vom Jahre 2002 wurde die bis anhin geübte Praxis in Bahnhofsläden plötzlich in Frage gestellt. Etliche Läden und etliche Produkte, die gemäss diesem Gerichtsurteil künftig nicht mehr zulässig wären, haben noch eine Übergangsbewilligung bis zum Volksentscheid erhalten.Bei einem Nein müssten sie schliessen. (Link zum BGE) Ein Ja ist somit lediglich ein Ja zum jetzigen Zustand und kein weiterer Schritt zur Entheiligung des Sonntags. Hier ein besonders übles Beispiel aus der Nein-Werbekampagne, welches mit dem christlichen Gebot der Wahrhaftigkeit nicht mehr viel gemeinsam hat.

Wer von uns hat im Ausland schon erlebt, dass alle Flughafenläden und die Läden an grossen Bahnhöfen geschlossen waren? Falls ja, war der Grund sicher ein Streik und nicht der Sonntag. Finden die Pilger in Einsiedeln, in Lourdes und in Rom tatsächlich an Sonntagen kein offenes Lädeli? Ist es wirklich so deplaziert, in Zentren des öffentlichen Verkehrs ein gewisses Angebot bereitzustellen. Und wenn ja, wieso soll gemäss gemäss Lesart des Bundesgerichtes der Nussgipfel erlaubt sein, das T-Shirt oder die Flasche Wein aber nicht?

Diese Vorlage ist massvoll und bei Gott nicht revolutionär oder unchristlich. Von einer Art Dammbruch in Sachen Sonntagsarbeit kann keine Rede sein!
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3. Mehr Kinderzulagen im Kanton St. Gallen: Attacken statt Zusammenarbeit durch SP
von Josef Dudli, Kantonsrat, Präsident CVP Werdenberg

Die CVP-Fraktion des Kantonsrats beantragte, die Kinderzulagen auf neu 200 Franken und die Ausbildungszulagen auf neu 250 Franken zu erhöhen. Gleichzeitig beantragte sie mit einer Motion an die Regierung, die bis jetzt einseitige Finanzierung durch die Arbeitgeber in dem Sinne zu ändern, dass neu auch die Arbeitnehmer zur Finanzierung herangezogen werden. Die CVP tat dies in der Meinung, dass in der heutigen Zeit die Arbeitgeber nicht einfach problemlos mit neuen Sozialleistungen von rund 40 Millionen Franken belastet werden können. Die CVP denkt an eine Grössenordnung von 0,3 Lohnprozenten. Die SP folgte zwar dem ersten Teil des CVP-Antrages ebenfalls, wollte aber von der vorgeschlagenen Finanzierung nichts wissen. In einer Inseratekampagne, aber auch auf der Webseite der SP Werdenberg, setzt es eine geharnischte Kritik ab, Der Vorwurf in der Website:„Das ist schlicht unehrlich. Gegen aussen grosszügig die Familien entlasten, um danach mit fiesen Taschenspielertricks die Entlastungen wieder rückgängig zu machen.“ (Link zum Originaltext auf der SP-Website)

Was hat dieser angeblich fiese Taschenspielertrick der CVP für Konsequenzen für Arbeitnehmer? Hier drei Beispiele:
Beispiel 1: Eine Familie mit 6000 Einkommen und 3 Kindern, wovon zwei in Ausbildung, erhält neu pro Monat 700 Franken Kinderzulagen, bisher 530 Franken. Umgekehrt werden neu 0,3 Lohnprozente abgezogen, was 18 Franken entspricht. Der Vorteil ist offensichtlich.
Beispiel 2: Eine Mutter von 2 Kindern – wovon eines in der Lehre - verdient 3000 Franken. Neu erhält sie monatlich 450 Franken Kinderzulagen, statt wie bisher 340 Franken. Es werden ihr jedoch 0,3 % vom Lohn abgezogen, was 9 Franken entspricht. Auch hier resultiert eine Verbesserung.
Beispiel 3: Ein Paar ohne Kinder verdient zusammen 12'000 Franken. Neu werden ihm 0,3 % = 36 Franken monatlich abgezogen. Kommt dieses Paar nun in soziale Bedrängnis?

Diese Neuregelung bringt für Arbeitnehmer mit Kindern wesentliche Verbesserungen und ist für Arbeitnehmer ohne Kinder aufgrund der geringfügigen Mehrbelastungen problemlos tragbar. Der Unterschied in der Sozial- und Familienpolitik der CVP gegenüber der SP besteht darin, dass sich die CVP bei Verbesserungen zugunsten der Schwächeren und der Kinder sich auch über die Finanzierung Gedanken macht. Erst in der anschliessenden Inserate-Hetzkampagne gegen die CVP brachte die SP plötzlich die Gold-Millionen als wundersame Finanzierungsmöglichkeit neu ins Spiel. Sie hat aber weder in den Beratungen über das Nationalbankgold noch in den Beratungen über das Kinderzulagengesetz diesbezüglich einen Vorschlag gebracht.

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5. Die Schweizer Gerichte und die Armenier-Frage
von Josef Dudli, Werdenberg

(dieser im Jahr 2005 geschriebene Text erhält durch Blochers Aeusserungen in der Türkei wieder neue Aktualität:)

Wieso mischt sich die Schweizer Justiz in die türkische Innenpolitik ein, verärgert die Türken und belastet die Wirtschaftsbeziehungen? Diese Frage hat sich vielleicht in den letzten Tagen der eine oder andere gestellt. Und sind die Schweizer Gerichte wirklich zuständig und befugt, Türken wegen ihrer Leugnung der Verbrechen an den Armeniern zu verurteilen?

Im Schweizer Strafgesetzbuch existiert der sogenannte Antirassismus-Artikel 261bis. (Link zum Wortlaut), welcher zusammengefasst folgendes beinhaltet:

  • Verbot der Verbreitung von Ideologien, welche die Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion herabsetzen oder verleumden.
  • Verbot der gegen die Menschwürde verstossende Herabsetzung oder Diskriminierung von einzelnen Personen oder Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion.
  • Verbot der Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Völkermord und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus einem dieser Gründe, (d.h. wegen der Rasse, Ethnie oder Religion.)
  • Verbot der Verweigerung einer Leistung an Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion.

Schweizer Gerichte sind zuständig / unhaltbare SVP-Position
Da der betreffende türkische Politiker seine Aussagen in der Schweiz gemacht hat, und diese sich zweifellos im Umfeld des dritten Punktes der obigen Tatbestände bewegen, wird es, so unangenehm es für die Wirtschaftsbeziehungen sein mag, automatisch ein Fall für die Schweizer Justiz. Ein Verzicht auf ein Strafverfahren lediglich aus Rücksicht vor den Beziehungen zu einem Drittstaat wäre eine verheerende Kapitulation unserer richterlichen Gewalt. Und wenn SVP-Sprecher Roman Jäggi gemäss Tagblatt-Zitat tatsächlich gesagt haben soll „Es könne ja nicht sein, dass sich die neutrale Schweiz damit international Probleme einhandle, die sie nicht gebrauchen könne“, so ist dies bedenklich. Ausgerechnet die SVP wäre gemäss dieser Aussage offenbar dafür, dass die Schweizer Justiz einer Erpressung von Ausland nachgibt, und dass man aus Neutralitätsgründen(!) Ausländer nicht strafrechtlich verfolgen soll.

Strafnorm nicht nur für "Völkermord" anwendbar
Eine andere Frage ist, ob dieses Strafverfahren zu einem Schuldspruch oder einem Freispruch führt. Die in den Medien heftigst diskutierte Frage, ob die Verbrechen an den Armeniern wirklich die Qualifikation eines „Völkermordes“ erreichen oder nicht, ist meines Erachtens nicht einmal so relevant. Gemäss Wortlaut des Artikels bezieht sich die Straffnorm ausdrücklich nicht nur auf Völkermord, sondern auf „Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

gilt nur bei rassistischen ethnischen oder religiösen Gründen
Bleibt noch ein letzter Rettungsanker: Diese Strafnorm redet ausdrücklich von den drei Gründen „Rasse, Ethnie oder Religion“. Was, wenn ein Täter aus anderen Gründen handelt? Die Leugnung der Verbrechen Stalins ist gemäss Wortlaut unserer Strafnorm zulässig, da Stalins Opfer nicht aus rassischen, ethnischen oder religiösen Gründen ermordet wurden, sondern aus politischen. Auch die Türken können diese Gesetzeslücke ausnutzen und behaupten, sie hätten aus nationalistischen Gründen so gehandelt. Just auf dieser Linie hatte auch der Berner Strafeinzelrichter vor vier Jahren den Freispruch von zwölf Türken begründet: Zwar hätten diese den Völkermord geleugnet, dies aber nicht mit rassistischer Absicht, sondern aus «borniertem Nationalismus».
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6. Nach Mörgeli-Rülpsern zur Zahmheit verdammt
von Reto Nause, Generalsekretär der CVP Schweiz

"Mit dieser Lösung sollten wir es wagen", erklärte Bundesrat Christoph Blocher in der Debatte im Ständerat rund um das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit Europa. Im kommenden Abstimmungskampf wird ihn Nationalrat Mörgeli deswegen wohl kaum der Charakterlosigkeit oder Lüge beschuldigen.

Zu tief ist die SVP in der Frage der Freizügigkeit gespalten, als dass sie die demokratische Auseinandersetzung erneut mit persönlichen Anwürfen vergiften könnte: Ein Drittel der Fraktion will auch nicht allen wirtschaftspolitischen Kredit verspielen, den die Partei noch geniesst, und setzt sich offen für ein JA ein.

Ein Drittel der Fraktion sieht auch ein, dass es inkonsequent ist, wenn die SVP noch vor fünf Jahren ein JA zum bilateralen Weg empfohlen hat und nun mit einem NEIN diesen Weg für einen totalen Alleingang verlassen will. Ein Drittel der Fraktion begreift offensichtlich auch, dass man nicht einerseits die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping bekämpfen und danach im Abstimmungskampf die Bevölkerung mit Masseneinwanderung schocken kann.

Es mag paradox klingen: Doch die SVP wird sich in der kommenden Abstimmung selber disziplinieren - bleibt sie ihrem gewohnten Kampagnenstil nämlich treu, diffamiert sie ihre eigenen Leute gleich reihenweise. Eine solche Übung wird nicht ohne gröbere Risse und Brüche innerhalb der Partei über die Bühne gehen. Glücklicherweise toleriert die Hälfte der Fraktion die pubertierenden Ausfälle des Staatslohnempfängers Mörgeli auch nicht mehr.

Wenn sich die Partei mit ihrer Nein-Parole auch offiziell aus dem wirtschaftsfreundlichen Lager verabschiedet hat und mit latent fremdenfeindlichen Angstkampagnen im Europa-Thema für ein giftiges Klima sorgt, so ist sie nach den Mörgeli-Rülpsern im Hinblick auf den 25. September nun zur Zahmheit verdammt: Ansonsten löst sich die brüchig gewordene innere Einheit vollends auf.
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7. Verkleinerung Kantonsregierung und Kantonsrat?
von Helmut Kendlbacher, Kantonsrat, Gams

Als Mitglied der vorberatenden Kommission bin ich aus folgenden Gründen für die Beibehaltung von 7 Regierungsräten und 180 Kantonsräten:
 
A. Regierung
  • Sieben Regierungsräte darum, weil der Kanton St.Gallen topographisch anders gelagert ist als andere Kantone.
  • Weil die RR.wichtige Botschafter fürs/zum Volk sind und die Aussenbeziehungen sehr  für die Wirtschaft unseres Kantones im In- und Ausland sind.
  • Die Präsenz im Volk würde mit fünf RR. drastisch zurückgehen.
  • Eine Reduktion wäre staatspolitisch unklug und die Kosteneinsparung nicht erheblich.
  • Für mich kommt hinzu, dass ich der Verwaltung nicht noch mehr Macht geben möchte,was zwangsläufig bei einer Verkleinerung des RR.der Fall wäre.
 B. Kantonsrat
  • 120 anstatt 180 Kantonsräte würde bedeuten,dass im Kanton Wahlkreise geändert werden müssen.Die ländlichen Gegenden z.B.unsere Region würden proporzional verlieren.
  • Weil die politische Arbeit nicht weniger wird, würde sich diese auf nur noch 120 KR. verteilen. Da stossen wir an die Grenzen unseres Milizsystemes.Es ist dem einfachen Bürger aus Zeitgründen nicht mehr möglich ein derartiges politisches Amt zu übernehmen.
  • Aus parteipolitischer Sicht werden die kleinen Parteien durch die Proporzveränderungen kaum mehr Chancen für den Einsitz in Kommissionen haben.
  • Auch die parteipolitische Verankerung im Volk würde dadurch beeinträchtigt.
  • Es wird immer schwieriger Mandatsträger für den KR.zu finden.

Einer Veränderung von Departementen und Parlamentsbetrieb stehe ich offen gegenüber. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Regierung und Parlament sehr gut, speditiv  und kostengünstig arbeiten. Unsere Kantonsverfassung wurde vor erst einigen Jahren einer Totalrevision unterzogen, das Volk hat sie für gut befunden. Deshalb bin ich der Meinung,das man trotz der Auswüchse der Spareuphorie, aus der die Vorlage der Parlamentsreform entstanden ist, hier nicht schon wieder etwas ändern sollte.
Helmut Kendlbacher, Kantonsrat, Gams.
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8. Rechnung 2004 des Kantons SG

Die St. Galler CVP zeigt sich erfreut über den positiven Rechnungsabschluss 2004. Gleichwohl erachtet sie allfällige Steuersenkungsgelüste als verfrüht.

Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer: unter diesem geflügelten Wort will die St. Galler CVP das durchaus erfreuliche Rechnungsergebnis 2004 verstanden wissen. Der positive Abschluss ist der Beleg, dass die im Rahmen des Massnahmenpakets 2004 beschlossenen Sparanstrengungen notwendig waren und vor allem auch Wirkung zeigen. Meteorologisch gesehen ist der Frühling zwar bereits ausgebrochen, finanzpolitisch betrachtet wehen vorderhand aber noch verhältnismässig raue Winde: die Einnahmen stagnieren weiterhin (und eine Trendwende ist nicht in Sicht), entsprechend ist auch künftig ausgabenseitig höchste Zurückhaltung angesagt. Steuersenkungen sind denn nach wie vor ausser Reichweite und wären aufgrund des unzureichenden Eigenkapitals gesetzlich (Staatsverwaltungsgesetz) ohnehin nicht zulässig.

Eine andere Ausgangslage kann sich ergeben, wenn der Verwendungszweck der Goldreserven der Nationalbank (846 Mio. Franken für unseren Kanton) geklärt ist. Gewiss wird sich die CVP nach Überweisung des Kantonsanteils nicht gegen eine Senkung des Steuerfusses wehren - zwingend verbunden indes mit dem Abbau von Schulden. Die Kantonalpartei fühlt sich aufgrund des vorliegenden Rechnungsabschlusses in erster Line aber in ihrer bereits mehrmals geäusserten Auffassung bestätigt, dass namentlich die Gemeinden am „Goldschatz“ zu beteiligen seien. Massgeblich ist das gute Ergebnis 2004 ja auf den Minderaufwand für den direkten Finanzausgleich mit den politischen Gemeinden zurückzuführen. Ergo führte eine „Belohnung“ der Gemeinden – namentlich bei solchen, die sich im Ausgleich befinden - automatisch zu einer Entlastung des Staatshaushalts. Steuersenkungen schliesslich wären eine logische Folge davon.
CVP St. Gallen
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9. Asylgesetz: Ständeratsbeschluss in Sachen Nothilfe

Wie war das mit der Nothilfe, Frau Brunner? von Philipp Stähelin, Ständerat (TG)

In einem polemikreichen Communiqué vom 18. März 2005 lässt die SP wortreich verlauten, dass sie noch die einzige Partei sei, welche Verschärfungen im Asylrecht bekämpfe. Die Streichung der Nothilfe sei verfassungswidrig. Der Ständerat hat jedoch nicht eine Streichung, sondern die Einschränkung der Nothilfe unter ganz speziellen Voraussetzungen beschlossen.

Der Beschluss folgt dem Antrag Inderkum. Dieser bestimmt, dass unter gewissen Umständen die Nothilfe eingeschränkt oder verweigert werden kann, namentlich wenn die Wegweisung rechtskräftig verfügt wurde und die betroffene Person die Ausreise verweigert, obwohl der Vollzug der Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich ist.

Pikanterweise stimmte die SP dieser Formulierung zu. Christiane Brunner erklärte im Rat wörtlich: "C'est pourquoi je vous invite à voter – avec ou sans charme – la proposition Inderkum." Und schon kurz danach gab Ständeratspräsident Bruno Frick bekannt: "Frau Brunner lässt im Namen der Minderheit mitteilen, dass sie sich dem Konzept Inderkum anschliesst." Diese Tatsache lässt die SP im erwähnten Communiqué bewusst aus.

Der Entscheid des Bundesgerichtes
Das Bundesgericht entschied am Freitag, dass auch renitente Asylbewerber ein verfassungsmässiges Recht auf Nothilfe hätten und ihnen dieses nicht vorenthalten werden dürfe. Unklar ist aber, aufgrund welcher Voraussetzungen das Bundesgericht diesen Entscheid fällte: weil eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlte oder weil eine noch zu schaffende gesetzliche Grundlage zur Einschränkung der Nothilfe die Verfassung verletzen würde. Im ersten Fall würde der Entscheid des Ständerates nun diese gesetzliche Grundlage liefern. Im zweiten Fall wäre zwar das Bundesgericht aufgrund der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit an die im Gesetz zu verankernde Einschränkungsmöglichkeit gebunden, dennoch sollte das Parlament in diesem Fall auf eine Einschränkung verzichten.

Frau Brunner von der SP spricht sich in ihrem Votum dafür aus, dass die Einschränkung der Nothilfe verfassungsmässig sei: "La proposition Inderkum, elle, est suffisamment précise, à mon avis, pour correspondre à l'interprétation qu'on peut donner d'une exception à l'article 12 de la constitution d'un droit fondamental."

Weiteres Vorgehen
Im Sommer wird sich der Nationalrat zum zweiten Mal mit der Asylgesetzrevision befassen müssen. Bis dahin sollte die oben aufgeworfene Frage beantwortet werden, damit sich der Nationalrat im Wissen darum, für oder gegen die Einschränkung der Nothilfe aussprechen kann.

Keine Verfassungsänderung
Sollte eine gesetzliche Einschränkung der Nothilfe tatsächlich verfassungswidrig sein, ist dies vom Parlament so zu akzeptieren. Eine Verfassungsrevision zur Einschränkung der Nothilfe ist klar abzulehnen.
(Original erschienen am 24.3.2005 auf Webseite der CVP Schweiz, Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Ph. Stähelin)
Link zu den Ratsprotokollen der Asyldebatte Märzsession Ständerat

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10. Asylgesetz: Ist der Vorwurf der Bischöfe gerechtfertigt?

Die Schweizer Bischöfe kritisieren die ihres Erachtens mangelhafte Nothilfe für Asylbewerber mit Nichteintretensentscheid. Die CVP hat das geltende Asylrecht ebenfalls mitgestaltet hat, Sie ist vom Vorwurf der Bischöfe, dass diese Regelung gegen das christliche Gebot der Nächstenliebe verstossen soll, mitbetroffen. Eine Regelung, welche den Forderungen der Bischöfe vollumfänglich nachkommen würde, ist nicht so einfach zu finden. Es sind folgende Ueberlegungen zu berücksichtigen:

  • Das geltende Asylrecht sieht vor, dass jedes Asylgesuch einzeln geprüft wird. Während der Zeit des rechtsstaatlichen Verfahrens werden die Asylbewerber beherbergt und erhalten Unterstützung. Diese Regelung gilt nach wie vor für den überwältigenden Teil der Asylbewerber in unserem Land, was in der Diskussion etwas zu kurz kommt.
  • Nach einem Ablehnungsentscheid müss(t)en Asylbewerber das Land verlassen. Sie werden nicht einfach auf die Strasse gestellt, sondern erhalten für die Rückreise die notwendige Unterstützung und Rückführhilfe. Ein Teil leistet diesem Entscheid keine Folge und taucht unter.
  • Auf Asylgesuche bestimmter Personen wird nicht mehr eingetreten. Dies gilt für Asylbewerber, welche bereits erfolglos ein rechtsstaatliches Asylverfahren in der Schweiz oder einem Nachbarland durchlaufen haben, welches abgelehnt wurde, und jetzt einfach wieder ein neues Gesuch stellen. Es gilt auch für Asylbewerber, welche sich hartnäckig weigern, zur Ermittlung ihrer Identität und zwecks Beschaffung von neuen Papieren mit den Behörden zu kooperieren.
  • Asylbewerber mit Nichteintretensentscheid müssen umgehend ausreisen und erhalten keine staatliche Unterkunft und Unterstützung mehr. Eine staatliche Rückführhilfe wäre nur möglich, wenn das Herkunftsland zweifelsfrei feststeht und Papiere vorhanden sind. Wer sich weigert auszureisen, hat jedoch trotzdem Anspruch auf Nothilfe, also auf eine einfache Uebernachtungsmöglichkeit sowie acht Franken für Verpflegung täglich. Zuständig dafür sind die Gemeinden.
  • Die Kritik der Bischöfe bezieht sich ausschliesslich auf die letztgenannte Gruppe von Asylbewerbern mit Nichteintretens-Entscheid. Diese Kritik liesse sich nur aus der Welt schaffen, wenn Asylbewerber mit ablehnenden oder Nichteintretens-Entscheiden nicht nur weiterhin in unserem Lande bleiben dürften, sondern auch weiterhin Anspruch auf volle Sozialhilfe hätten, als ob nichts geschehen wäre. Die Signalwirkung einer solchen Praxis wäre unabsehbar und das Asylrecht würde zur Makulatur. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit gebietet zudem, dass eine Lockerung der Praxis ausnahmslos für alle Asylbewerber gelten müsste. Ausserdem stellt sich die Frage, ob der Staat geltendes Recht wirklich nicht mehr durchsetzen darf.
  • Das Asylwesen benötigte in den letzten Jahren jährlich eine bis zwei Milliarden Franken Bundesmittel. Wäre dem Geist christlicher Nächstenliebe nicht eher entsprochen, wenn wir diese Gelder sinnvoll für die Aufbauhilfe vor Ort einsetzen könnten? So würden nicht nur einige wenige - hauptsächlich junge Männer - davon profitieren, sondern eine um ein Vielfaches grössere Zahl von wirklich Hilfebedürftigen und Schwachen dieser Erde, welche sich eine Flucht in aller Regel nicht leisten können.

Josef Dudli

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