Stellungnahmen, Archiv
Ja
zur Weiterführung der Brückenangebote Brückenangebote für schulentlassene Jugendliche, die keine Lehrstelle finden, sind nichts Neues. Schon bisher gibt es Angebote durch den Kanton (Vorlehre, Integrationskurse, Haushaltungsschule Broderhaus etc.), durch die Gemeinden (10. Schuljahr) und durch die Arbeitslosenversicherung (Motivationskurse). Neu wird diese schwer überschaubare Vielzahl von Angeboten kantonal zusammengefasst, koordiniert und gestrafft. Zusätzlich werden die bis jetzt sehr unterschiedlichen Schulgelder dieser Angebote (von null bis 15000 Franken!) auf einem tragbaren Mass kantonal vereinheitlicht. Ebenfalls neu ist, dass die Gemeinden von diesen Kosten völlig entlastet werden. Diese Kostenverlagerung von den Gemeinden auf den Kanton ist übrigens der einzige Grund, warum überhaupt abgestimmt wird! (Dass trotzdem keinerlei Engagement durch die Gemeindepräsidenten für diese Abstimmungsvorlage festzustellen ist, ist eigentlich schade.) Im Kantonsrat haben alle Fraktionen, auch die SVP-Fraktion, diese sinnvolle und unbestrittene Vorlage mitgetragen, inklusive Jung-SVP-Kantonsrat Reimann aus Wil. Dieser führt jetzt ein Gegenkomitee an mit dem Argument, hier würden angeblich neue Sprach- und Integrationskurse für ausländische Jugendliche geschaffen. Kollege Reimann irrt sich, denn solche Sprach- und Integrationskurse gibt es schon lange. Sie sind seit Beendigung des Balkankrieges vom Bedarf her sehr stark rückläufig und machen heute nur noch einen verschwindend kleinen Teil der Brückenangebote aus. Deswegen das ganze sinnvolle Konzept der Brückenangebote abzulehnen, zeugt nicht von Weitsicht. Der Grund für die Notwendigkeit von Brückenangeboten sind nicht die Ausländer, sondern das Problem, dass etliche Jugendliche schlicht keine Lehrstelle finden, entweder weil sie die Ansprüche (noch) nicht erfüllen, oder weil das Lehrstellenangebot aufgrund der Wirtschaftslage knapp ist. Die Kosten
für die Brückenangebote sind für Staat und Gesellschaft
bei weitem geringer als die Folgekosten, die entstehen würden, wenn
man diese schulentlassenen Jugendlichen ohne Lehrstelle einfach sich selbst
überlassen und auf die Strasse stellen würde! Ich empfehle
ein überzeugtes Ja zu dieser Vorlage. Referendum
Goldmillionen: Der Kantonsrat hat die 850 Millionen, die der Kanton aus dem Nationalbankgold erhalten hat, wie folgt verteilt: 250 Millionen wurden im letzten Jahr für zusätzliche Abschreibungen verwendet, 600 Millionen gehen gemäss Kantonsratsbeschluss in ein besonderes Eigenkapital, von dem innert 20 Jahren je 30 Millionen bezogen werden kann. Mehrere Anträge der CVP-Fraktion, den Gemeinden 200 Millionen für Schuldentilgungen zur Verfügung zu stellen, scheiterten im Kantonsrat am Widerstand sämtlicher übriger Fraktionen.. Dafür gelang es wenigstens, die Gemeinden im Rahmen der Steuergesetzesrevision nachträglich zusätzlich namhaft zu entlasten. Diese zusätzliche Belastung der Staatsrechnung von jährlich rund 30 Millionen Franken wurde jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass die Goldmillionen vollständig beim Kanton bleiben. Trotzdem haben die Gemeinden gegen den Goldbeschluss das Referendum ergriffen, über das im Mai abgestimmt wird. Der Bürger kann zu diesem Kantonsratsbeschluss an der Urne nur Ja oder Nein sagen. Bei einem Nein erhalten jedoch nicht etwa die Gemeinden Geld, sondern es wird der Kantonsratsbeschluss aufgehoben, und die 600 Millionen gehen ins freie Eigenkapital. Ueber die Verwendung dieses Eigenkapitals entscheidet der Kantonsrat anlässlich der Budgetberatung, und es ist bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen kaum anzunehmen, dass die Gemeinden davon etwas erhalten. Im Gegenteil: Bereits hat die SVP für das Budget 07 eine Steuersenkungsforderung von wenigstens 5 % angemeldet, was jährlich - neben den 80 Millionen der Steuergesetzesrevision- weitere 50 Millionen kostet, und bewirkt, dass die 600 Millionen relativ schnell verbraucht wären. Die FDP bringt dieser Forderung etliche Sympathie entgegen. Ein Beitrag an die Gemeinden wird somit wiederum nicht mehrheitsfähig sein, da auch die Linke sich vehement dagegen sträubt, wenn auch aus anderen Motiven. Profitieren würden von einem Nein zur Goldvorlage somit nicht die Gemeinden, sondern in erster Linie die Kreise, welche lauthals eine namhafte Senkung des Staatssteuerfusses fordern. Wenn die Gemeinden
tatsächlich einen Anteil am Goldertrag wollten, so müssten sie
umgehend eine Volksinitiative starten. Dies hätte wiederum zur Folge,
dass der Kantonsrat bei der Steuergesetzgebung die namhaften Entlastungen
der Gemeinden ganz oder teilweise wieder rückgängig macht, da
man das gleiche Geld nicht zwei Mal verteilen kann. Auch dies wäre
für die Gemeinden ein Nullsummenspiel. Man kann es drehen und wenden
wie man will: Die Gemeinden wären bei einem Nein nicht bei den Gewinnern. Die
dänischen Karikaturen Mohammeds Ich gebe zu, dass ich in dieser Frage leicht befangen bin. Ich kenne einige nette Menschen in Dänemark, finde die Dänen sympathisch und habe sogar halbwegs ihre Sprache gelernt. Und nun passiert den Dänen so was! Da hat eine Zeitung in Jütland (das ist der Festlandteil Dänemarks nördlich von Schleswig-Holstein) letzten September(!) mehr oder weniger von der Weltöffentlichkeit unbemerkt ein Dutzend Karikaturen des Propheten Mohammed veröffentlicht. In Anbetracht dessen, was man sich von Karikaturen normalerweise alles bieten lassen muss, waren diese zwar eher harmlos. Doch untersagt der Islam grundsätzlich jegliches Abbilden seines Propheten, und zwar nicht nur seinen Anhängern, sondern allen Menschen, also auch den Dänen. Vergleichbar wäre dies, wie wenn die katholische Kirche sämtlichen Menschen, auch den protestantischen Dänen, verbieten würde, den Papst zu zeichnen. Jetzt, nach einigen Monaten, ist die internationale Krise da. Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen versucht sich in aussenpolitischer Schadensbegrenzung und beschwichtigt, ohne sich aber formell zu entschuldigen, was ihm innenpolitisch in Schwierigkeiten bringen würde. Den zahlreichen Reaktionen der Dänen ist zu entnehmen, dass es für sie völlig unbegreiflich ist, "wegen dieser paar Bilder" so ein Theater zu machen und dass sie sich eine formelle Entschuldigung verbitten würden. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass eine vom Islam aufgestellte Verhaltensregel, dass man nämlich den Propheten nicht zeichnen solle, zwar für die Muslime Gültigkeit haben mag, aber doch nicht automatisch für alle Menschen. Die Schweizer Zeitungen, die selbstverständlich bisher noch nie in Wort und Bild die religiösen Gefühle von Gläubigen verletzt haben, sehen das anders und erheben recht belehrend den Zeigefinger. Unser W&O beispielsweise titelt vorwurfsvoll: „Wer Wind sät, wird Sturm ernten.“ und mahnt in einem Kommentar zu "mehr Respekt". Tagblatt-Chefredaktor Höpli versteigert sich in seinem Kommentar gar zur Behauptung, in Dänemark seien "Unzivilisierte" und gar "Brandstifter" am Werk und belegt seine Aussage mit einem passenden Statement der Präsidentin einer alles andere als repräsentativen Dänischen Rechtspartei. Sogar UNO-Generalsekretär Kofi Annan nimmt sich dieser Bilder an und fordert, dass trotz Pressefreiheit die Religionen respektiert werden müssten. Diese Reaktionen eröffnen
nun völlig neue Perspektiven. Als Katholik hat man auch so seine
Erfahrungen mit den (schweizerischen) Medien, und man ist sich einiges
gewohnt. Nun wird dies alles ganz anders. Sollte irgend eine Provinz-Zeitung
künftig in unserem Land die religiösen Gefühle verletzen,
zum Beispiel durch die Veröffentlichung einer fragwürdigen Karikatur
des Oberhauptes der Katholischen Kirche, so ist das Szenario klar: Unser
Bundespräsident wird im Sinne einer Schadensbegrenzung gegenüber
der katholischen Kirche und allen Gläubigen sein Bedauern ausdrücken,
der Schweizerische Botschafter in Rom wird den Gang nach Canossa antreten
und die Schweizer Presse wird das fehlbare Blatt zwar kollegial, aber
bestimmt in den Senkel stellen. Zu guter Letzt werden Bill Clinton, der
britische Aussenminister Jack Straw und UN-Generalsekretär Kofi Annan
kollektiv noch das Provinzblatt ins Gebet nehmen. Oder habe ich hier etwas
völlig falsch verstanden? Swisscom
dem Schweizer Volk? Ein hoch verschuldetes Unternehmen sieht plötzlich die Möglichkeit, eine Tochtergesellschaft zu einem guten Preis zu veräussern. Es ist für alle klar, dass die Unternehmensleitung in einem solchen Falle den Erlös zur Schuldentilgung verwenden würde und sicher nicht zur Ausschüttung an die Aktionäre. Was in der Privatwirtschaft klar wäre, gibt beim Staat offenbar zu Diskussionen Anlass. Die drei Bundesräte Couchepin, Merz und Blocher beantragen jedenfalls, im Falle einer Privatisierung der Swisscom dieses Geld nicht zum Schuldenabbau zu verwenden, sondern ans Volk zu verteilen, was pro Person etwas über tausend Franken ausmacht. Erstaunlich ist, dass diese drei Bundesräte, die viel von Wirtschaft und Unternehmungsführung verstehen, sich als Bundesräte völlig anders verhalten, als sie sich als Unternehmer verhalten würden. Um des Populismus willen gilt offenbar das Motto: „Das Volksvermögen dem Volk, die Schulden den Nachkommen!“ Fehltritt der CVP-Kommunikationschefin Die Kommunikationschefin der CVP Schweiz hat der Sonntagspresse gegenüber beleidigende private Äusserungen zum Papst und zur katholischen Kirche gemacht. Bei allem Respekt gegenüber der Meinungsäusserungsfreiheit ist es ein Unterschied, ob jemand berechtigte sachliche Kritik übt oder wie hier zu pauschalen Beschimpfungen greift. Wozu beschäftigt
eine Partei professionelle Kommunikationsleute? Um genau derartige kommunikative
Entgleisungen zu verhindern! Die CVP Werdenberg begrüsst die deutliche
Klarstellung der CVP Schweiz und bittet alle durch diese Aussage Betroffenen
um Entschuldigung! Noch einige persönliche
Gedanken des Präsidenten zur Rolle des fraglichen Journalisten Pascal
Hollenstein. Frau Spring hat offenbar in einem privaten Gespräch
mit ihm ihrer Entrüstung über Dinge in der Kirche freien Lauf
gelassen und Worte gesagt, die nicht hätten gesagt werden dürfen.
Wem von uns ist dies nicht auch schon passiert? Es wäre für
diesen Jounalisten - dem die Brisanz und die unausweichlichen Folgen einer
Veröffentlichung wohl klar waren - ein Leichtes gewesen, daraus auch
keinen Bericht zu machen. Er hat es trotzdem getan, im vollen Wissen,
dass er nicht nur die CVP als Partei in Verlegenheit bringt, (was wohl
Absicht war), sondern dass er hier eine politische Lawine ins Rollen bringt,
die seiner jungen, allzu vertrauensseligen Gesprächspartnerin enormen
Schaden zufügt und sie höchstwahrscheinlich um ihren Job bringt.
Es war ihm egal, und dies gibt mir zu denken. Wie heisst ein Sprichwort?
"Der grösste Lump im ganzen Land, ist und bleibt ein Denunziant." Abstimmungskommentar:
Ja zum Arbeitsgesetz ist keine Entheiligung des Sonntags Die CVP sah sich im Abstimmungskampf mit Vorwürfen aus kirchlichen Kreisen konfrontiert. Zu Unrecht! Nach dem knappen Ja zum Arbeitsgesetz ändert sich nämlich nichts. Die Läden an den grossen Bahnhöfen und Flughäfen werden - wie bis anhin - geöffnet haben. Mehr beinhaltete diese Abstimmungsvorlage nicht. Dies entgegen den Behauptungen der Gegner, welche mit massivem Geschütz aufgefahren sind, bis hin zu Presslufthämmern auf Plakaten (siehe unten). Interessant ist, dass ein Teil der Gegner bereit war , zum Schutz des 3. Gebotes Gottes - der Sonntagsheiligung - im Abstimmungskampf grobe Verletzungen des 8. Gebotes - der Wahrhaftigkeit - in Kauf zu nehmen. Weitere Aushöhlungen
der Sonntagsruhe müssten in separaten Gesetzesvorlagen wieder vors
Parlament und wären referendumspflichtig. Nach dem knappen Abstimmungsergebnis
ist klar, dass vom Volk her kein grosses Bedürfnis für weitere
Schritte vorhanden ist. 2. Wird
der Sonntag entheiligt? - Bitte Proportionen wahren! Im laufenden Abstimmungskampf über die Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs wird der CVP vorgeworfen, sie würde mithelfen, den Sonntag zu entheiligen und zu einem gewöhnlichen Werktag umzufunktionieren. Gemäss unserer Lokalzeitung W&O vom 18.10.05 wurde der Sprecher der Bischofskonferenz gar mit folgenden Worten zitiert: „Die CVP gibt vor, eine christliche Partei zu sein, und stellt erneut die Interessen der Wirtschaft vor sozialpolitische Ueberlegungen.“ – Während man sich in der politischen Auseinandersetzung an überzogene Aussagen gewohnt ist und nicht jedes Wort auf die Goldwaage legt, erstaunt dieser Ton einer Bischofskonferenz doch. Es ist jedenfalls für mich ein Unterschied, ob die SVP der CVP die Bürgerlichkeit abspricht, oder die Bischofskonferenz der CVP gleich das Christentum. Trotz grundsätzlich arbeitsfreiem Sonntag arbeiten in unserem Land heute einige hunderttausend Menschen Sonntag für Sonntag. Sie verrichten durchaus nicht nur lebensnotwendige Dienstleistungen in Spitälern, Heimen und Blaulichtorganisationen, sondern auch weniger notwendige Arbeiten, wie .z.B. in Verkehrsbetrieben und der Gastronomie zum Transport und zur Verköstigung von Sonntagsausflüglern aller Art. Wir hören sonntags Radio und sehen fern, und setzen voraus, dass die Radio- und TV-Mitarbeiter arbeiten. Ohne Sonntagsarbeit würde am Montag keine Zeitung erscheinen. Die gut bezahlten Fussball-, Rad-, Formel-1-, Tennis- oder Skistars verdienen einen schönen Teil ihres Geldes durch Sonntagsarbeit, und wir schauen zu. All diese Dinge wären eigentlich nicht nötig.
Wer von uns hat im Ausland schon erlebt, dass alle Flughafenläden und die Läden an grossen Bahnhöfen geschlossen waren? Falls ja, war der Grund sicher ein Streik und nicht der Sonntag. Finden die Pilger in Einsiedeln, in Lourdes und in Rom tatsächlich an Sonntagen kein offenes Lädeli? Ist es wirklich so deplaziert, in Zentren des öffentlichen Verkehrs ein gewisses Angebot bereitzustellen. Und wenn ja, wieso soll gemäss gemäss Lesart des Bundesgerichtes der Nussgipfel erlaubt sein, das T-Shirt oder die Flasche Wein aber nicht? Diese Vorlage ist
massvoll und bei Gott nicht revolutionär oder unchristlich. Von einer
Art Dammbruch in Sachen Sonntagsarbeit kann keine Rede sein!
3. Mehr
Kinderzulagen im Kanton St. Gallen: Attacken statt Zusammenarbeit durch
SP Die CVP-Fraktion des Kantonsrats beantragte, die Kinderzulagen auf neu 200 Franken und die Ausbildungszulagen auf neu 250 Franken zu erhöhen. Gleichzeitig beantragte sie mit einer Motion an die Regierung, die bis jetzt einseitige Finanzierung durch die Arbeitgeber in dem Sinne zu ändern, dass neu auch die Arbeitnehmer zur Finanzierung herangezogen werden. Die CVP tat dies in der Meinung, dass in der heutigen Zeit die Arbeitgeber nicht einfach problemlos mit neuen Sozialleistungen von rund 40 Millionen Franken belastet werden können. Die CVP denkt an eine Grössenordnung von 0,3 Lohnprozenten. Die SP folgte zwar dem ersten Teil des CVP-Antrages ebenfalls, wollte aber von der vorgeschlagenen Finanzierung nichts wissen. In einer Inseratekampagne, aber auch auf der Webseite der SP Werdenberg, setzt es eine geharnischte Kritik ab, Der Vorwurf in der Website:„Das ist schlicht unehrlich. Gegen aussen grosszügig die Familien entlasten, um danach mit fiesen Taschenspielertricks die Entlastungen wieder rückgängig zu machen.“ (Link zum Originaltext auf der SP-Website) Was hat dieser angeblich
fiese Taschenspielertrick der CVP für Konsequenzen für Arbeitnehmer?
Hier drei Beispiele: Diese Neuregelung bringt für Arbeitnehmer mit Kindern wesentliche Verbesserungen und ist für Arbeitnehmer ohne Kinder aufgrund der geringfügigen Mehrbelastungen problemlos tragbar. Der Unterschied in der Sozial- und Familienpolitik der CVP gegenüber der SP besteht darin, dass sich die CVP bei Verbesserungen zugunsten der Schwächeren und der Kinder sich auch über die Finanzierung Gedanken macht. Erst in der anschliessenden Inserate-Hetzkampagne gegen die CVP brachte die SP plötzlich die Gold-Millionen als wundersame Finanzierungsmöglichkeit neu ins Spiel. Sie hat aber weder in den Beratungen über das Nationalbankgold noch in den Beratungen über das Kinderzulagengesetz diesbezüglich einen Vorschlag gebracht. 5.
Die Schweizer Gerichte und die Armenier-Frage (dieser im Jahr 2005 geschriebene Text erhält durch Blochers Aeusserungen in der Türkei wieder neue Aktualität:) Wieso mischt sich die Schweizer Justiz in die türkische Innenpolitik ein, verärgert die Türken und belastet die Wirtschaftsbeziehungen? Diese Frage hat sich vielleicht in den letzten Tagen der eine oder andere gestellt. Und sind die Schweizer Gerichte wirklich zuständig und befugt, Türken wegen ihrer Leugnung der Verbrechen an den Armeniern zu verurteilen? Im Schweizer Strafgesetzbuch existiert der sogenannte Antirassismus-Artikel 261bis. (Link zum Wortlaut), welcher zusammengefasst folgendes beinhaltet:
Schweizer
Gerichte sind zuständig / unhaltbare SVP-Position Strafnorm
nicht nur für "Völkermord" anwendbar gilt nur bei
rassistischen ethnischen oder religiösen Gründen 6. Nach
Mörgeli-Rülpsern zur Zahmheit verdammt "Mit dieser Lösung sollten wir es wagen", erklärte Bundesrat Christoph Blocher in der Debatte im Ständerat rund um das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit Europa. Im kommenden Abstimmungskampf wird ihn Nationalrat Mörgeli deswegen wohl kaum der Charakterlosigkeit oder Lüge beschuldigen. Zu tief ist die SVP in der Frage der Freizügigkeit gespalten, als dass sie die demokratische Auseinandersetzung erneut mit persönlichen Anwürfen vergiften könnte: Ein Drittel der Fraktion will auch nicht allen wirtschaftspolitischen Kredit verspielen, den die Partei noch geniesst, und setzt sich offen für ein JA ein. Ein Drittel der Fraktion sieht auch ein, dass es inkonsequent ist, wenn die SVP noch vor fünf Jahren ein JA zum bilateralen Weg empfohlen hat und nun mit einem NEIN diesen Weg für einen totalen Alleingang verlassen will. Ein Drittel der Fraktion begreift offensichtlich auch, dass man nicht einerseits die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping bekämpfen und danach im Abstimmungskampf die Bevölkerung mit Masseneinwanderung schocken kann. Es mag paradox klingen: Doch die SVP wird sich in der kommenden Abstimmung selber disziplinieren - bleibt sie ihrem gewohnten Kampagnenstil nämlich treu, diffamiert sie ihre eigenen Leute gleich reihenweise. Eine solche Übung wird nicht ohne gröbere Risse und Brüche innerhalb der Partei über die Bühne gehen. Glücklicherweise toleriert die Hälfte der Fraktion die pubertierenden Ausfälle des Staatslohnempfängers Mörgeli auch nicht mehr. Wenn sich die Partei
mit ihrer Nein-Parole auch offiziell aus dem wirtschaftsfreundlichen Lager
verabschiedet hat und mit latent fremdenfeindlichen Angstkampagnen im
Europa-Thema für ein giftiges Klima sorgt, so ist sie nach den Mörgeli-Rülpsern
im Hinblick auf den 25. September nun zur Zahmheit verdammt: Ansonsten
löst sich die brüchig gewordene innere Einheit vollends auf. 7. Verkleinerung
Kantonsregierung und Kantonsrat?
Als Mitglied der vorberatenden Kommission bin ich aus folgenden Gründen
für die Beibehaltung von 7 Regierungsräten und 180 Kantonsräten:
A. Regierung
B.
Kantonsrat
Einer Veränderung
von Departementen und Parlamentsbetrieb stehe ich offen gegenüber.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Regierung und Parlament
sehr gut, speditiv und kostengünstig arbeiten. Unsere
Kantonsverfassung wurde vor erst einigen Jahren einer Totalrevision
unterzogen, das Volk hat sie für gut befunden. Deshalb bin ich
der Meinung,das man trotz der Auswüchse der Spareuphorie, aus der
die Vorlage der Parlamentsreform entstanden ist, hier nicht schon wieder
etwas ändern sollte. 8. Rechnung 2004 des Kantons SG Die St. Galler CVP zeigt sich erfreut über den positiven Rechnungsabschluss 2004. Gleichwohl erachtet sie allfällige Steuersenkungsgelüste als verfrüht. Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer: unter diesem geflügelten Wort will die St. Galler CVP das durchaus erfreuliche Rechnungsergebnis 2004 verstanden wissen. Der positive Abschluss ist der Beleg, dass die im Rahmen des Massnahmenpakets 2004 beschlossenen Sparanstrengungen notwendig waren und vor allem auch Wirkung zeigen. Meteorologisch gesehen ist der Frühling zwar bereits ausgebrochen, finanzpolitisch betrachtet wehen vorderhand aber noch verhältnismässig raue Winde: die Einnahmen stagnieren weiterhin (und eine Trendwende ist nicht in Sicht), entsprechend ist auch künftig ausgabenseitig höchste Zurückhaltung angesagt. Steuersenkungen sind denn nach wie vor ausser Reichweite und wären aufgrund des unzureichenden Eigenkapitals gesetzlich (Staatsverwaltungsgesetz) ohnehin nicht zulässig. Eine andere Ausgangslage
kann sich ergeben, wenn der Verwendungszweck der Goldreserven
der Nationalbank (846 Mio. Franken für unseren Kanton) geklärt
ist. Gewiss wird sich die CVP nach Überweisung des Kantonsanteils
nicht gegen eine Senkung des Steuerfusses wehren - zwingend verbunden
indes mit dem Abbau von Schulden. Die Kantonalpartei fühlt sich aufgrund
des vorliegenden Rechnungsabschlusses in erster Line aber in ihrer bereits
mehrmals geäusserten Auffassung bestätigt, dass namentlich die
Gemeinden am „Goldschatz“ zu beteiligen seien. Massgeblich ist das gute
Ergebnis 2004 ja auf den Minderaufwand für den direkten Finanzausgleich
mit den politischen Gemeinden zurückzuführen. Ergo führte
eine „Belohnung“ der Gemeinden – namentlich bei solchen, die sich im Ausgleich
befinden - automatisch zu einer Entlastung des Staatshaushalts. Steuersenkungen
schliesslich wären eine logische Folge davon. 9. Asylgesetz: Ständeratsbeschluss in Sachen Nothilfe Wie war das mit der Nothilfe, Frau Brunner? von Philipp Stähelin, Ständerat (TG) In einem polemikreichen
Communiqué vom 18. März 2005 lässt die SP wortreich verlauten,
dass sie noch die einzige Partei sei, welche Verschärfungen im Asylrecht
bekämpfe. Die Streichung der Nothilfe sei verfassungswidrig. Der
Ständerat hat jedoch nicht eine Streichung, sondern die Einschränkung
der Nothilfe unter ganz speziellen Voraussetzungen beschlossen. 10. Asylgesetz: Ist der Vorwurf der Bischöfe gerechtfertigt? Die Schweizer Bischöfe kritisieren die ihres Erachtens mangelhafte Nothilfe für Asylbewerber mit Nichteintretensentscheid. Die CVP hat das geltende Asylrecht ebenfalls mitgestaltet hat, Sie ist vom Vorwurf der Bischöfe, dass diese Regelung gegen das christliche Gebot der Nächstenliebe verstossen soll, mitbetroffen. Eine Regelung, welche den Forderungen der Bischöfe vollumfänglich nachkommen würde, ist nicht so einfach zu finden. Es sind folgende Ueberlegungen zu berücksichtigen:
Josef Dudli
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