| Inhalt:
- Umwandlungssatz: Rentenklau oder simple Mathematik?
- Kriegsmaterialausfuhr:
Nein zur Doppelmoral
- Nein
zur Minarett-Initiative
- JA
zur IV-Vorlage
- Bundesratswahlen
– eine abweichende Meinung eines CVP-Regionalparteipräsidenten
- Sind
Nationalrat Thomas Müllers Empfindungen unzulässig?
- Wieviel
Polizeireglement braucht eine Gemeinde?
-
Ueli Maurer, Bundesrat
- Ja
zum HarmoS-Konkordat
- Gedanken
zum Parteiwechsel einer CVP-Kantonsrätin
- Eine
Wahlanalyse
- Unter
aller Kritik
- "Ich
bin doch nicht blöd." - Oder etwa doch?
- Kommentar
zur Bundesratswahl
- Warum
sagt die CVP Nein zur SP-Initiative "Steuergerechtigkeit für
Familien"?
- Das
Bundesratsangebot der SP - ein Danaergeschenk!
- Verbandsbeschwerderecht
- ein Votum für die Beibehaltung
- Religion
und Politik - eine Entgegnung
- Ist
die "Stromlücke" ein Hirngespinst?
weitere
Stellungnahmen siehe Archiv
Aktuelle
Stellungnahmen der CVP
Schweiz und der CVP
Kanton SG
Umwandlungssatz bei Pensionskassen: Rentenklau oder simple Mathematik?
von Josef Dudli
Wer mit 1000 Franken Taschengeld in die zweiwöchigen Ferien verreist, darf pro Tag rund 71 Franken verbrauchen. Wer mit dem selben Geld für drei Wochen in die Ferien will, muss sich mit 48 Franken pro Tag begnügen. Mit „Taschengeldklau“ hat dies nichts zu tun, nur mit einem simplen indirekt proportionalen Dreisatz, Stufe Primarschule. Je länger eine bestimmte Summe ausreichen soll, umso weniger darf man pro Zeiteinheit verbrauchen.
Dieselbe Rechenaufgabe stellt sich nun, wenn auch etwas in grösserem Stil, bei der Festlegung der jährlichen Pensionskassenrente. Ist mit 65 Jahren ein Sparkapital von beispielsweise 400‘000 Franken vorhanden, darf man bei einer Lebenserwartung von 15 Jahren jährlich rund 27000 Franken verbrauchen. Bei einer Lebenserwartung von 20 Jahren sinkt dieser Betrag auf 20‘000 Franken, also um rund einen Viertel. Als mein Vater seinerzeit pensioniert wurde, erhielt er eine Rente von sage und schreibe zehn Prozent seines Altersguthabens, denn die durchschnittliche Lebenserwartung für einen Rentner betrug damals etwas über 10 Jahre. Als die Pensionskassen dann im Jahre 1985 obligatorisch wurden, wurde ein Rentensatz von 7,2 Prozent festgelegt, was der damaligen Lebenserwartung entsprach.
Heute ist auch dieser Satz überholt, und es steht ein Rentensatz von 6,4 Prozent zur Abstimmung, da inzwischen die Lebenserwartung nach der Pensionierung auf deutlich über 15 Jahre gestiegen ist.
Bei dieser Abstimmungsvorlage in Sachen „Umwandlungssatz“ in der beruflichen Vorsorge geht es somit nicht um einen Diebstahl oder „Rentenklau“, sondern um reine Volksschulmathematik. Man kann nach der Pensionierung schlicht nicht mehr Geld verteilen, als vorhanden ist. Ein Ja zu dieser Vorlage ist kein Diebstahl, sondern eine notwendige Kenntnisnahme der Realitäten. [hier eine Tabelle zur Entwicklung des Pensionskassenkapitals nach der Pensionierung].
Kriegsmaterialausfuhr:
Nein zur Doppelmoral
von Josef Dudli
Der CVP wird aufgrund
ihres Neins zum Kriegsmaterial-Ausfuhrverbot vorgeworfen, sie würde
mit dieser Parole den Arbeitsplatzerhalt höher gewichten als das
Gebot „du sollst nicht töten“. Als Regionalparteipräsident
der CVP Werdenberg möchte ich diesem Vorwurf folgendes entgegnen:
Die CVP steht auf
dem Boden der bewaffneten Landesverteidigung. Diese Haltung deckt sich
mit derjenigen aller grossen christlichen Konfessionen, welche die bewaffnete
Landesverteidigung für jedes Land im Grundsatz als legitim erklären.
Wer ja sagt zur bewaffneten Selbstverteidigung eines Landes, muss auch
anerkennen, dass dieses Land sich die dazugehörenden Waffen beschaffen
muss, durch Eigenproduktion oder durch Import. Alles andere wäre
inkonsequent. Die Schweiz produziert gewisse Waffen selbst, während
andere Waffen importiert werden. Viele Länder handeln ähnlich.
Wenn wir es nun aber für moralisch gerechtfertigt halten, für
unsere Armee vom Ausland Waffen zu beschaffen, so muss es doch beispielsweise
auch für Österreich legitim sein, von der Schweiz Waffen zu
kaufen.
Eine Moral, die den
Waffenkauf der Schweiz in Schweden als gerechtfertigt und mit dem Christentum
vereinbar erklärt, den Waffenkauf der Schweden in der Schweiz aber
als ungerechtfertigt und unchristlich ablehnt, ist eine Doppelmoral. Die
GSOA als Urheberin dieser Initiative lehnt übrigens jegliches Recht
auf Selbstverteidigung ab, sei es der Schweden oder der Schweizer. Für
die GSOA und deren Ziel, die Abschaffung der Armee, macht diese Initiative
Sinn.
Unsere Kriegsmaterialausfuhr
ist nicht schrankenlos. Im Gegensatz zu jetzt kolportierten Behauptungen
liefern wir Waffen nicht einfach überallhin. Als beispielsweise für
den Aufbau der neuen irakischen Polizeikräfte – eigentlich
eine sinnvolle Sache - ausrangierte schweizerische Schützenpanzer
geliefert werden sollten, wurde dieses Geschäft nicht bewilligt.
Siebzig Rechtsprofessoren
bemängeln, dass wir auch an Länder Waffen liefern, die aufgrund
eines UNO-Mandates irgendwo bewaffnete Soldaten stationiert haben, zum
Beispiel Deutschland und andere NATO-Staaten in Afghanistan. Mit dieser
Argumentation dürfte auch unsere Armee von niemandem mehr mit Waffen
beliefert werden, da auch unser Swisscoy-Kontingent im Kosovo zum Selbstschutz
bewaffnet ist. Im damaligen Abstimmungskampf war keiner dieser Rechtsgelehrten
besonders aufgefallen durch ein Engagement für ein Nein. Dass ausgerechnet
Völkerrechtler plötzlich UNO-Mandate ablehnen, ist neu und befremdend.
Zusammenfassend ist
die geltende strenge Gesetzgebung in Sachen Kriegsmaterialausfuhr sehr
wohl moralisch zu verantworten. Ein Nein zur Initiative ist ein Nein zu
einer Doppelmoral, die unsere Landesverteidigung und die dafür nötige
Waffenbeschaffung für moralisch hochstehender erklärt als diejenige
von sämtlichen anderen Ländern dieser Erde.
Nein
zur Minarett-Initiative
von Josef Dudli
In der Schweiz kennen
wir seit etwas über 160 Jahren die verfassungsmässige Verankerung
der Grundrechte wie Religionsfreiheit, Kultusfreiheit und Rechtsgleichheit.
Dies gilt für alle Religionen und Konfessionen und selbstverständlich
auch für ausländische Gäste, die hier leben. Gemäss
den hier seit eineinhalb Jahrhunderten geltenden Gesetzen darf jede der
zahlreichen verschiedenen Glaubensgemeinschaften Bauten hinstellen, sofern
diese den gesetzlichen Vorschriften wie Zonenplan und Baureglement entsprechen
und eine Baubewilligung vorliegt.
Es sind nun einige
Schweizer – und nicht Ausländer – denen diese hier geltende
freiheitliche und rechtsgleiche Regelung nicht mehr passt, und sie wollen
dies ändern durch eine Verfassungsinitiative. Neu soll es zwar nach
wie vor für Dutzende von grossen und kleinen Glaubensgemeinschaften
bis hin zur Uriella oder anderen selbst ernannten Heilsbringern erlaubt
sein, im Rahmen des Baurechts sinnvolle und weniger sinnvolle Sakralbauten
und auch Türme zu bauen. Mit einer einzigen Ausnahme: Nur der Islam
soll künftig auf unserem ganzen Staatsgebiet bei seinen Gebetshäusern
keine Türme, Minarette genannt, errichten dürfen. So soll es
künftig in unserer Verfassung stehen.
Mit Verlaub, das ist
ein Unsinn! Um das Dorfbild störende bauliche Fremdkörper und
allzu protzige Türme zu verhindern, egal durch welche Glaubensgemeinschaft
diese erstellt werden, gäbe es im Rahmen der heutigen Zonenpläne
und Baureglemente genügend Möglichkeiten. Wir müssen dazu
unsere Verfassung nicht durch einen derartigen juristischen Schandfleck,
wie ihn dieser Initiativtext darstellt, verunstalten.
JA
zur IV-Vorlage
von Josef Dudli
Zu Beginn ein paar Zahlen,
um das Problem der IV zu verdeutlichen. Knapp 1,5 Mrd. Franken beträgt
das jährliche IV-Defizit, Tendenz sinkend dank der langsam greifenden
5. IV-Revision. Die Gesamtschulden der IV im AHV/IV/EO-Fonds betragen
rund 10 Mrd. Franken, Tendenz steigend. Der AHV-Fonds müsste eigentlich
35 Mrd. Franken enthalten, wegen des IV-Lochs sind es rund 10 Mrd. weniger.
Wir sprechen hier also ganz klar nicht von einzelnen Missbräuchen
durch irgendwelche Betrüger. Diese gehören selbstverständlich
ohne Wenn und Aber abgestellt! Es geht um Beträge, welche die Verluste
durch zweifellos vorkommende Missbräuche weit übersteigen. Wer
behauptet, allein durch Missbrauchsbekämpfung könne man diese
vielen Milliarden einsparen, verkennt das Problem völlig.
In der Privatwirtschaft würde
eine Rettung eines solchen maroden Unternehmens in drei Schritten ablaufen:
Verzicht der Gläubiger auf einen Teil des Geldes, Zufuhr von neuem
Kapital, Ausgleich der jährlichen Verluste durch neue Einnahmen und
Kürzung der Ausgaben. Genau das ist auch mit der sanierungsbedürftigen
IV geplant.
Die bereits vor wenigen Jahren
in Kraft getretene fünfte IV-Revision folgt dem Grundsatz „Wiedereingliederung
vor Rente“. Während es in den 90er-Jahren üblich war,
behinderte Menschen durch eine IV-Rente aus dem eh angespannten Arbeitsmarkt
zu ziehen, stellt man heute zuallererst die Frage, welche sinnvolle Beschäftigung
ein Mensch mit einer bestimmten Behinderung noch ausführen kann.
Dies liegt auch im Interesse der Würde des Behinderten. Die Neurenten
sind deshalb stark zurückgegangen. Diese Verbesserung bei den Neurenten
schlägt sich aber nur zögernd auf den gesamten Rentnerbestand
nieder. Das jährliche Defizit sinkt langsam, und der Bremsweg dürfte
etwa ein Jahrzehnt betragen. Für diese Zwischenzeit wird die MWST
um 0,4 Prozent erhöht. Zudem verzichtet der AHV-Fonds auf 5 Mrd.
Franken, haftet aber ab sofort nicht mehr für die steigenden Milliardenschulden
der IV. Die AHV fährt so wesentlich besser als bei der Weiterführung
des Istzustandes.
Bei einem Nein geht
der bisherige Zustand weiter, und der AHV-Fonds wird weiter geplündert.
Und zwar selbst dann, wenn man auf einen Schlag sämtliche Missbräuche
eliminieren würde. Durch ein Nein und den damit verbundenen Verzicht
auf dieses Sanierungspaket bliebe eigentlich als Radikallösung nur
eine generelle Kürzung aller IV-Renten um 40 Prozent, um die Finanzen
ins Lot zu bringen. Dies wäre für die vielen behinderten Mitmenschen
nicht zumutbar.
Bundesratswahlen
– eine abweichende CVP-Meinung eines Regionalparteipräsidenten
von Josef Dudli (Juli 09)
Die CVP Schweiz beabsichtigt,
bei der Ersatzwahl in den Bundesrat mit einer eigenen Kandidatur anzutreten.
Und höchst wahrscheinlich wird dieser Kandidat Urs Schwaller heissen.
Es wird nur von wenigen bestritten, dass Urs Schwaller das Rüstzeug
zum Bundesrat mitbringt. Wenn ich trotzdem meine Zweifel an der Klugheit
einer CVP-Kandidatur anmelde, so hat dies nichts mit dem auch in meinen
Augen hervorragenden Kandidaten Urs Schwaller zu tun, sondern es sind
politische Überlegungen.
- Ich war schon immer
der Überzeugung, dass die CVP langfristig wieder zwei Bundesräte
haben sollte. Der Weg dazu sollte jedoch über eine klare Steigerung
des Wähleranteils und der Sitze im Parlament erfolgen. Wenn die
CVP den vierten Platz unter den Bundesratsparteien wieder los wird,
kann sie mit Fug und Recht Anspruch auf einen zweiten Bundesratssitz
erheben.
- Im Moment ist
der rechnerische Anspruch sehr dünn. Vom Wähleranteil ist
die FDP klar stärker, die CVP-Fraktion ist jedoch grösser
dank der Fraktionsgemeinschaft mit EVP/Grünliberalen und dank der
starken Ständeratsdeputation.
- Das Abjagen von
Bundesratssitzen hinterlässt Narben und Revanchegefühle. Die
CVP musste dies erleben bei der Abwahl von Ruth Metzler. Die Retourkutsche
erfolgte bei der SVP bereits vier Jahre später mit der Abwahl von
Blocher. Jetzt ist die CVP daran, auch der FDP einen Sitz abzujagen.
Dies wird einer künftigen politischen Zusammenarbeit mit der FDP
abträglich sein. Während die SVP ein politischer Gegner mit
ganz anderen politischen Vorstellungen ist, betrachte ich die FDP mit
ihrer staatstragenden politischen Grundhaltung als natürlichen
Partner der CVP. Macht es Sinn, einen Partner zu verärgern?
- Hat die CVP im
September Erfolg, wird sich der Bundesrat zusammensetzen aus 2 SP, 2
CVP, 1 BDP, 1 FDP, 1 SVP. Dies wäre nicht repräsentativ für
die Wähleranteile der Bevölkerung. Revanchegelüste zur
Korrektur bei den nächsten Gesamtneuerungswahlen im Jahre 2011
wären bereits vorprogrammiert.
- Was passiert bei
den Gesamterneuerungswahlen im Dezember 2011? Kommt dann die nächste
Retourkutsche? Oder wird dann der Sitz von Eveline Widmer-Schlumpf geopfert,
um die Wählerarithmetik im Bundesrat wieder herzustellen und trotzdem
die eigenen Sitze zu verteidigen? Wäre es nicht ein Akt politischer
Klugheit, die CVP würde bereits heute den Sitz Widmer-Schlumpf
in die Überlegungen miteinbeziehen und aus diesem Grunde auf eine
Kandidatur verzichten?
Die obige Argumentation
heisst nun aber keineswegs, dass einfach jede Kandidatur der FDP so quasi
aus staatspolitischen Gründen einfach abgesegnet werden soll. Hier
ist die FDP gefordert! Bei einer Ausmarchung beispielsweise zwischen Pelli
und Schwaller würde ich – wäre ich eidgenössischer
Parlamentarier – wohl allen obigen Überlegungen zum Trotz Schwaller
wählen.
Sind
Nationalrat Thomas Müllers Empfindungen unzulässig?
von Josef Dudli
„Er erinnert
mich an jene Generation von Deutschen, die vor sechzig Jahren mit Ledermantel,
Stiefeln und Armbinde durch die Gassen gegangen sind.“ Mit diesen
Worten hat Nationalrat Thomas Müller seine durch die verbalen Attacken
des deutschen Finanzministers Steinbrück ausgelösten Empfindungen
umschrieben, und dabei landesweite Kritik geerntet. Der deutsche Finanzminister
wurde im Gegensatz zu Behauptungen in den Medien durch diese Worte nicht
als Nazi dargestellt, sondern Thomas Müller hat lediglich seine Empfindungen
beschrieben, welche dieses Verhalten bei ihm persönlich auslöst.
Ist diese Reaktion übertrieben? Darf sich ein Schweizer durch die
Worte Steinbrücks an die Zeiten vor 1945 erinnert fühlen? (Mit
den erwähnten „sechzig Jahren“ hat sich Thomas Müller
wohl um einige Jahre verrechnet.)
Blenden wir etwas
zurück. Vor einigen Monaten meinte Bundesfinanzminister Steinbrück
dass gegenüber der Schweiz die „Peitsche“ verwendet werden
müsse. Eine Peitsche ist bzw. war ein Instrument zur Disziplinierung
von widerspenstigen Tieren und Sklaven. Damit zeigt der Anwender dieser
Worte, auf welche Stufe er sich selbst und auf welche Stufe er uns Schweizer
stellt. Es folgte das Beispiel der Kavallerie, mit der man die Indianer
disziplinieren müsse. Auch dieser Vergleich lässt tief blicken.
Es zeigt nicht nur sein Bild von der Schweiz, sondern auch sein Bild von
den Ureinwohnern Amerikas, die durch die überlegenen Europäischen
Einwanderer mit der Kavallerie diszipliniert und dezimiert wurden. Mit
der grössten Selbstverständlichkeit nimmt er diese schlimme
Episode der amerikanischen Geschichte als Vorbild oder zumindest als Metapher
für den Umgang mit der Schweiz. Und
als Zugabe meinte SPD-Chef Müntefering noch, dass man früher
in solche Länder – gemeint hat er uns – Soldaten geschickt
hätte, dass man dies heute aber nicht mehr könne. Wann „früher“
hat denn Deutschland Soldaten in andere Länder geschickt?
Steinbrücks Worte
sind die Worte der Regierung eines Nachbarlandes gegenüber unserem
Land. In der Geschichte der noch jungen Bundesrepublik Deutschland sind
noch nie durch eine Bundesregierung solche Töne gegenüber unserem
Land ausgesprochen wurden. Man muss dafür tatsächlich bis vor
1945 zurückgehen. Wenn nun ein Schweizer angesichts dieser Worte
der Deutschen Regierung sich an die unseligen Zeiten vor 1945 zurück
erinnert, so sind solche Empfindungen weder übertrieben noch unzulässig,
sondern historisch zutreffend und deshalb wohl unvermeidlich.
Wieviel
Polizeireglement braucht eine Gemeinde?
von Josef Dudli
In Buchs wird das
Referendum gegen das Polizeireglement ergriffen. Da in einem Leserbrief
der Referendumsleute als Argument gegen dieses Reglement das Parteiprogramm
der "CVP Schweiz" herangezogen wird, erlaube ich mir als in
der Gemeinde Grabs wohnhafter CVP-Regionalparteipräsident trotzdem
eine Richtigstellung.
Im Leserbrief wird
der CVP-Parteiprogramm richtig zitiert, aber falsch interpretiert. Das
Parteiprogramm der CVP Schweiz fordert ausdrücklich "mehr sichtbare
Polizeipräsenz", und es bezeichnet die Videoüberwachung
ausdrücklich als "sinnvolles Hilfsmittel". Wie man hier
einen Gegensatz zum besagten Reglement konstruieren kann, ist schleierhaft.
Noch eine grundsätzliche
Bemerkung zum Sinn oder Unsinn derart detaillierter Reglemente auf Gemeindeebene.
Auf der Website des Referendumskomitees wird ein prominenter Vertreter
der kantonalen Justiz zitiert, der die zunehmende staatliche Regulierung
beklagt und das frühere Zurechtweisen von Fehlbaren ohne Reglemente
lobt. Man könnte den Ball auch zurückspielen. Nicht nur, aber
auch die Justiz hat im Laufe der Jahre ihren Teil dazu beigetragen, dass
heute den Gemeinden praktisch alles verboten ist, was nicht ausdrücklich
in einem Reglement erlaubt ist. Eine Gemeindepolizei darf keine Personenkontrolle
durchführen, keine Kamera aufstellen, keine Taschen durchsuchen,
keine Gruppe zurechtweisen oder fortschicken etc. etc., wenn es nicht
ausdrücklich in einem Reglement festgelegt wird. Und ein Privater
ohne gemeindepolizeiliche Funktion darf solches heute schon gar nicht
tun, ungeachtet des höchstrichterlichen Lobes auf solches privates
Engagement in der guten alten Zeit. Dies führt dazu, dass die Gemeinden
praktisch gezwungen werden, alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten
zu reglementieren, um nicht eines Tages wegen einer Reglementierungslücke
auf dem falschen Fuss erwischt zu werden. Man mag das bedauern, soll aber
bitte nicht den Gemeinden die Schuld geben!
Irgendwie erinnert
mich das Ganze an die vergangene HarmoS-Abstimmung. Auch hier wird alles
Übel in ein Reglement hineininterpretiert. Liest man dieses Polizeireglement
nüchtern durch, so stellt man fest, dass in Buchs damit weder die
Prostitution verboten, noch Parkbussen aufgrund von Videoaufnahmen ausgesprochen,
noch die Jugend am Zusammenkommen gehindert, noch die Selbstverantwortung
an den Staat delegiert, noch eine flächendeckende Videoüberwachung
à la George Orwell eingeführt werden soll.
Nachsatz: Die Reaktion in der Website des Referendumskomitees auf diesen
Beitrag zeigt, dass Nüchternheit zwar eine notwendige, aber noch
keine hinreichende Bedingung dafür ist, einen Erlass richtig zu lesen
und zu interpretieren.
Ueli
Maurer, Bundesrat
von Josef Dudli
Offenbar spielte die
CVP-Fraktion eine entscheidende Rolle, ob Ueli Maurer es in den Bundesrat
schaffte oder nicht. Wie sollte sich die Fraktion verhalten? Guter Rat
war teuer, und Fraktionschef Schwaller konnte offenbar die Fraktion nicht
auf eine Linie bringe, da es sowohl für eine Wahl als auch für
eine Nichtwahl Gründe gab. Hier einige Ueberlegungen:
- Pro: Ueli Maurer
ist nicht Christoph Blocher. Trotz sehr vieler Gemeinsamkeiten gibt
es zwischen den beiden doch Unterschiede. Zwr nicht so sehr in der Sache,
aber im Verhalten und Aufteten.
- Pro: Ueli Maurer
vertritt das Gedankengut der SVP. Wenn man jedoch die SVP als stärkste
politische Kraft im Bundesrat will, so muss man konsequenterweise jemanden
wählen, der dieses Gedankengut vertritt und von der Partei getragen
wird.
- Pro: In wirtschaftlich
schwierigen Zeiten sollten alle Kräfte in die Verantwortung eingebunden
werden. Es stellte sich die Frage, ob sich unser Land ausgerechnet jetzt
einen weiteren kräftezehrenden politischen Hickhack leisten kann
und will.
- Kontra: Ueli Maurers
Ausfälle lagen oft unter der Gürtellinie und sind nicht bundesratstauglich.
Ueli Maurer bezeichnete Bundesrat Samuel Schmid als Blinddarm oder Wurmfortsatz,
den man ruhig entfernen könne und der Körper funktioniere
trotzdem. Dies Art Rhetorik sollte eigentlich nicht noch mit höheren
Weihen belohnt werden
- Kontra: Ultimatum
statt Wahlvorschlag: Schon zum zweiten Male verlangte die SVP ultimativ,
dass man ihren Kandidaten einfach durchwinkt. Eine Wahl wird dadurch
zur Farce. Soll ein Parlament es zulassen, dass die ihm verfassungsmässig
zustehenden Rechte durch SVP-Parteistatuten ausgehebelt werden?
Die CVP-Fraktion musste
sorgfältig abwägen. Was liegt eher im Interesse unseres Landes:
Eine Wahl oder eine Nichtwahl von Ueli Maurer? Die Fraktion war sich nicht
einig, und die Wahl Maurers fiel denn auch denkbar knapp aus. Gesamthaft
gesehen war der Entscheid der Bundesversammlung wohl von mehreren schlechten
Varianten die beste, ein Akt der politischen Vernunft, mehr nicht.
Es gibt offenbar in
diesem Fall keine schlechten Verlierer, sondern einen "schlechten
Gewinner". Gewinner Toni Brunner könnte eigentlich stolz sein.
Von 243 gültigen Stimmen fielen sämtliche auf zwei lupenreine,
bodenständige SVP-Parlamentarier, von denen sich der offizielle knapp
durchsetzte. Trotzdem entblödete sich Brunner nicht, die Portierung
des Gegenkandidaten Walter und die vielen Stimmen für denselben als
"Drecksspiel"
(Tagesanzeiger 11.12.) zu bezeichnen. "Opposition"
ist offenbar nur dann legitim, wenn sich diese nicht gegen die SVP richtet.
Ja
zum HarmoS-Konkordat
von Josef Dudli
Im Frühjahr 2006
wurde vom Schweizer Volk mit 85 Prozent Ja-Stimmen eine Verfassungsänderung
angenommen, die das bisher den Kantonen vorbehaltene Volksschulwesen in
bestimmten Bereichen harmonisieren will. Zu diesem Zweck müssen die
Kantone Verträge (Konkordate) abschliessen. Scheitert dies, sieht
der Verfassungsartikel
ausdrücklich vor, dass dann der Bund die notwendigen Regelungen erlässt
und diktiert. Gestützt auf diesen Verfassungsauftrag haben die Kantone
eine Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule
(HarmoS-Konkordat) abgeschlossen.
Dieses Konkordat regelt
hauptsächlich drei Bereiche: [Hier
das Konkordat im Wortlaut]
- Erstens wird das
Einschulungsalter harmonisiert. Die Schulpflicht startet
neu mit vier Jahren. Für unseren Kanton ändert hier gar nichts,
da der Besuch des zweijährigen Kindergartenunterrichts bereits
obligatorisch und deshalb klar Teil der Schulpflicht ist. Anders lautende
Behauptungen sind falsch. Ich bin seinerzeit aufgewachsen in einem ländlichen
Dorf im unteren Toggenburg, und besuchte wie alle Dorfkinder ebenfalls
mit vier Jahren den Kindergarten. Obwohl formell freiwillig, benutzten
ausnahmslos alle Familien im Dorfe dieses Angebot. Dies war in den fünfziger
Jahren, zu einer Zeit als es noch keine SVP gab, die auf die absurde
Idee kam, hier würden weinende Kinder gegen deren Willen ihren
Eltern entrissen.
- Zweitens werden
im Konkordat die Schuldauer sowie einheitliche Lernziele
für die verschiedenen Fächergruppen festgelegt, was im Zeitalter
der Mobilität nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist.
- Drittens werden
Blockzeiten und Tagesstrukturen (z.B. Mittagstisch)
vorgesehen. Die Nutzung dieser Tagesstrukturen ist fakultativ und darf
nicht erzwungen werden. Auch dies ist sinnvoll. Da auch dies im Kanton
St. Gallen bereits umgesetzt ist, ändert sich für uns nichts.
Der Beitritt zu diesem
Konkordat beruht erstens auf einem Verfassungsauftrag des Schweizer Volkes,
ist zweitens von der Sache her sinnvoll und ändert drittens in unserem
Kanton St. Gallen gar nichts, da wir die Bedingungen bereits erfüllt
haben.
P.S. SVP-NR Jasmin
Hutter vergleicht das HarmoS-Konkordat mit den Zuständen in der ehemaligen
DDR. Hierzu gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder weiss Jasmin Hutter
nichts über die DDR, oder sie hat das HarmoS-Konkordat nicht gelesen.
Gedanken
zum Parteiwechsel einer CVP-Kantonrsätin
von Josef Dudli
Es ist das Recht eines
Menschen, die Partei zu wechseln. Einziger Punkt: Es ist nicht korrekt,
dass man diese seit Herbst 2007 bestehende Absicht nicht schon vor den
Wahlen umgesetzt hat, sondern sich auf der CVP-Liste nochmals aufstellen
und sich wiederwählen lässt im Wissen, dass man dann ein Mandat
mitnimmt. Die so hintergangene Regionalpartei CVP-Linth erfuhr erst zu
einem Zeitpunkt von den geheimen Transferabsichten, als sich eine Nomination
nicht mehr rückgängig machen liess. Dies ist nicht in Ordnung.
Als Vergleich mein (etwas extremer) Fall als Vertreter der CVP-Werdenberg
im Kantonsrat: Wenn ich die Partei wechseln würde, würde dies
bedeuten, dass die ganze CVP-Wählerschaft im Werdenberg die nächsten
4 Jahre ohne eine einzige Vertretung dasteht, was vom Proporz her nicht
korrekt ist und nicht dem Volkswillen entspricht. Fair wäre für
mich in einer solchen Situation nur eines: Mandat abgeben!
Eine
Wahlanalyse
von Josef Dudli
Die
Liste 5 der CVP Werdenberg erzielte 8317 Listenstimmen, was für einen
Sitz reichte. Soll man sich jetzt darüber freuen oder nicht? Rechnet
man das Ergebnis vor 4 Jahren um von den damals 13 auf neu 9 Listenstimmen
pro Wahlzettel, so entspricht das jetzige Resultat einem leichten Rückgang
von 242 Listenstimmen. Auf der anderen Seite wurden vor 4 Jahren 1283
Panaschierstimmen von anderen Listen für Helmut Kendlbacher abgegeben,
welche diesmal natürlich in der Endabrechnung fehlten. So betrachtet
hat sich unsere Liste - ohne das "Panaschier-Zugpferd" Helmut
Kendlbacher - recht gut behauptet. Von einer angeblichen Abstrafung der
CVP wegen der Blocher-Abwahl kann man jedenfalls in unserem Wahlkreis
sicher nicht sprechen. Im Gegenteil, ich durfte als neuer bisheriger "Spitzenkandidat"
eine gegenüber vor 4 Jahren erheblich gesteigerte persönliche
Stimmenzahl verbuchen. Ich persönlich fühle mich ebenfalls in
keinster Weise irgendwie vom Volk für eine Blocher-Abwahl abgestraft.
Der
Rückgang der CVP im ganzen Kanton von 28,7 auf noch 26 % und der
Anstieg der SVP von 24,6 auf 30,5 % sind eher eine Bestätigung des
Resultates der Nationalratswahlen in abgeschwächter Form als eine
Auswirkung der Bundesratswahlen. Dass der SVP-Präsident dies als
eine Strafaktion des Volkes(!) für die Blocher-Abwahl interpretiert,
ist verständlich. Dass die Medien auf diese Argumentation aufspringen
und sie übernehmen, ohne sie kritisch zu hinterfragen, schon weniger.
Die Konsequenzen der Sitzverschiebungen im Kantonsparlament sind jedoch
erheblich: Nachdem schon vor 4 Jahren die FDP und CVP nicht mehr die absolute
Mehrheit im Kantonsrat stellten, gibt es nun rechnerisch eine neue absolute
Mehrheit mit FDP und SVP. Wie die FDP mit dieser neuen Rolle als mögliche
Mehrheitsbeschafferin der SVP umgeht, wird die Zukunft zeigen. Die FDP
prophezeite durch die Verkleinerung des Parlamentes eine Anhebung der
Qualität. Da darf man mal gespannt sein!
Unter
aller Kritik
von Josef Dudli
Trauerarbeit
braucht Zeit. So ist denn auch die SVP immer noch mit der Trauerarbeit
über die Blocher-Abwahl beschäftigt. Was sich aber deren Kantonalpräsident
Toni Brunner im neuesten SVP-Kantonalparteipamphlet "Impuls"
erlaubt, ist jedoch unter aller Kritik. Er beschimpft "die bisher
grösste Partei im Kantonsrat", also die CVP-Kantonalpartei,
als "hinterhältig und verlogen". Er wiederholt damit seine
mündlichen Entgleisungen an einem Parteitag. Dabei übersieht
er, dass (eigentlich) auch eine Partei als Verein und juristische Person
Persönlichkeitsrechte hat und sich nicht einfach beliebig mit derartigen
Ausdrücken beschimpfen lassen muss, politische Differenzen hin oder
her.
Er
lässt es aber nicht einfach mit der Beschimpfung einer Partei bewenden,
sondern beschimpft ganz konkret auch Persönlichkeiten. Lucrezia Meier-Schatz
wird unterstellt, sie arbeite mit "Lügen" und "fanatisch
angetriebenen" oder gar "blindem Blocher-Hass" Und unheilschwanger
orakelt Toni Brunner, ob Lucrezia Meier-.Schatz wohl auch in unserem Kanton
unbequeme politische Gegner "aus dem Weg räumen" wird?
Ein bisschen besser kommt Ständerat Eugen David weg. Aber auch ihm
wird "Besessenheit" sowie "Intrigantentum" unterstellt.
Auch
SVP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wird angegriffen. Wobei die
wohl beabsichtigte Beleidigung in unseren Augen ja gar keine ist, im Gegenteil:
Er bezeichnet Eveline Widmer-Schlumpf als "eine perfekte CVP-Bundesrätin",
was für uns ja wohl eher ein Kompliment als Beschimpfung ist.
Der
eigentliche Skandal in unserem Lande im vergangenen Jahr war nicht die
öffentliche Kritik einer GPK-Präsidentin an einem Regierungsmitglied.
Das passiert weltweit in demokratischen Staaten fast täglich. Auch
das Auswechseln von Regierungsmitgliedern gehört in Demokratien zu
den üblichen Gepflogenheiten. Der Skandal für unser Land ist
vielmehr, dass eine kritische Parlamentarierin infolge ihrer Kritik am
Justizministerium wegen Morddrohungen monatelang Polizeischutz brauchte.
Der zweite Skandal ist, dass die Gegenkandidatin, welche den Justizminister
in einer Wahl besiegt hat, ebenfalls wegen Drohungen unter Polizeischutz
gestellt werden musste. Und das Tüpfchen auf dem i ist, dass selbst
das Meinungsforschungs-Insitut, welches eine 60%-ige Zustimmung der Befragten
zur Bundesratswahl feststellt, ebenfalls wegen Drohungen Bewachung benötigte.
Dazu kommt, dass all diese Drohungen durch seine fehlgeleiteten "Fans"
dem Justizminister völlig Wurscht waren. Diese Vorfälle sind
- gelinde gesagt - eine Perversion des Justiz(!)ministeriums. Ich bin
erleichtert, dass man seit Beginn dieses Jahres wieder das Justizministerium
kritisieren darf, ohne dass man deswegen gleich anonym bedroht und unter
Personenschutz gestellt werden muss.
Selbst
ein infolge der Bundesrats-Nichtwahl offenbar völlig ausser Rand
und Band geratener und aus dem inneren Gleichgewicht geworfener Toni Brunner
sollte eigentlich auf derartige verbale Entgleisungen, Ehrverletzungen
und Beschimpfungen verzichten. Es gibt andere, anständigere Möglichkeiten
der persönlichen Trauerarbeit. Aber in ausserordentlichen Situationen
lernt man oft das wahre Gesicht eines Menschen kennen, was durchaus auch
wertvoll sein kann.
"Ich
bin doch nicht blöd." - Oder etwa doch?
von Josef Dudli
In
der SP-Abstimmungszeitung für die Februarabstimmungen steht der -
von Mediamarkt abgekupferte - Slogan "Ich bin doch nicht blöd."
Man beginnt mit der Lektüre dieser Zeitung und kommt - falls man
mit den wirtschaftlichen Verhältnissen im Lande einigermassen vertraut
ist - aus dem Staunen nicht heraus.
Da
wird keck behauptet, dass mit der KMU-Steuerreform lediglich 8400 Personen
bevorzugt würden. Ich suche einen Beleg für diese völlig
unmögliche Schnapszahl, und finde statt dessen eine weitere Behauptung,
nämlich dass "die allermeisten KMU keine AG oder GmbH seien",
sondern Einzelunternehmen. Nanu, habe ich meinen Lehrlingen jahrelang
einen Unsinn beigebracht? Die statistischen Realitäten, die ich Jahr
für Jahr den Lehrlingen aufzeige, sind folgende:
Von
den rund 400'000 Firmen in der Schweiz sind rund 145'000 Einzelunternehmungen,
also keine Gesellschaften und keine juristischen Personen. AG's und GmbH's
(um die es beim Steuerpaket hauptsächlich geht) gibt es in der Schweiz
rund 235'000. Von diesen sind lediglich 1000 Grossbetriebe mit über
250 Mitarbeitern, 234'000 sind somit Klein- und Mittelbetriebe. Die Behauptung,
die allermeisten KMU seien keine AG und GmbH, ist falsch. Richtig ist
das Gegenteil. Wenn man davon ausgeht, dass jede AG oder GmbH im Durchschnitt
2 Teilhaber hat, so käme man auf fast eine halbe Million in AG's
oder GmbH's engagierte KMU-Unternehmer, welche von dieser Steuervorlage
profitieren. Selbst wenn man wegen Mehrfachbeteiligungen sicherheitshalber
noch ein gutes Stück abzählen kann, so bleiben immer noch hunderttausende.
Die von der SP aus den Fingern gesogenen 8400 Personen sind schlicht und
einfach Humbug.
So
ganz nebenbei beschäftigt sich die SP-Zeitung auch noch mit der Flugverbotsinitiative.
Auch hier staunt man. Die SP macht sich hier tatsächlich stark für
einen von ihr als "sinnvoll und nötig" bezeichneten Luftpolizeidienst
mit "leichten Abfangjägern", die nicht so laut sind wie
die F/A-18, welche halt einen lauten Nachbrenner hätten, "da
sie für Schnellstarts auf Kriegsschiffen konzipiert" worden
seien. Offenbar wird hier der Leser gleich für dreifach blöd
gehalten:
Erstens
sehe ich es schon voraus, dass die SP die ebenfalls recht hohen Kredite
für einen neuen, leisen, leichten Abfangjäger im Parlament fröhlich
durchwinkt. Zweitens würde dies nicht einmal etwas nützen, da
die Volksinitiative ja nicht leisere Flugzeuge fordert, sondern das Üben
mit jeglichen Kampfflugzeugen, selbst mit den leisen SP-Abfangjägern,
über touristischen Gebieten schlicht völlig verbietet. (Ernstfalleinsätze
sind gemäss Initiativtext weiter erlaubt, aber dafür muss man
doch nicht noch üben, oder?) Und drittens ist es immer problematisch,
wenn man unbelastet von jeglicher Sachkenntnis sich über technische
Details auslässt. Der F/A-18 wird zwar von den USA tatsächlich
auf Flugzeuträgern stationiert. Da würde selbst ein Nachbrenner
beim Start herzlich wenig nützen. Starts auf einem Flugdeck sind
nur möglich dank den dort installierten Dampfkatapulten, welche die
Flugzeuge beschleunigen..
Auf
soviel Unsinn gibts nur eine Antwort: Ja zur KMU-Steuerreform, Nein zur
Flugverbotsinitiative
Zur
Bundesratswahl
von Josef Dudli
Vorbemerkung:
Ich habe mich lange vor den Parlamentswahlen zweimal zu diesen Bundesratswahlen
geäussert, zu finden unter den Beiträgen Das
Bundesratsangebot der SP - ein Danaergeschenk! sowie
Der
Zauberlehrling, Ausserdem
habe ich ebenfalls vor einiger Zeit in einem Politsplitter-Beitrag mit
dem Titel "Operation
Hannibal" meiner Verwunderung über den gewählten
sonderbaren Namen des SVP-Plans vom Jahre 2003 Ausdruck gegeben. Diese
drei Beiträge haben an diesem denkwürdigen 13. Dezember 2008
wieder an Aktualität gewonnen.
Man
kann als CVP-ler in guten Treuen die Meinung vertreten, Blocher hätte
weiterhin im Bundesrat bleiben sollen. Es gibt für diese Position
gute und achtbare Gründe. Es ist aber ebenso legitim, die Meinung
zu vertreten, eine Person wie die anerkannte SVP-Regierungsrätin
Eveline Widmer-Schlumpf passe besser in das regierende Siebnergremium
unseres Landes. Und es ist das gute Recht der Vereinigten Bundesversammlung,
ihr Wahlrecht frei auszuüben. Wir von der CVP haben dies im Jahre
2003 ebenfalls erfahren müssen und als Demokraten den damaligen knappen
Entscheid akzeptiert, und zwar ohne Wenn und Aber. Es sei hier nochmals
betont: Die früher ungeschriebene Spielregel, dass man amtierende
Bundesräte nicht abwählt, wurde im Jahre 2003 geändert,
und zwar durch die SVP. Es ist hier leider notwendig, dass man dem kurzen
Gedächtnis gewisser Leute etwas nachhilft!
Die
CVP hätte rein rechnerisch sogar die Möglichkeit gehabt, Blocher
durch Urs Schwaller zu ersetzen. Die Mehrheit im Parlament wäre da
gewesen. Auch eine solche Wahl wäre demokratisch legitimiert gewesen.
Die CVP-Fraktion hat es aber auf Grund der Grössenverhältnisse
als nicht richtig erachtet, der rund doppelt so starken SVP einen Sitz
wegzunehmen und hat die 2 Sitze der SVP nicht bestritten. Das "Danaergeschenk"
der SP wurde zu Recht abgelehnt. Die Wahl Blochers unterschied sich jedoch
insofern von anderen Bestätigungswahlen, als sie durch Drohungen
und Erpressungsversuche an des Parlament begleitet war. Ein Parlament
muss seine Unabhängigkeit verteidigen und darf sich sein Wahlrecht
von niemandem einschränken lassen. Das "Durchwinken" der
Kandidatur Blocher wäre zwar der bequemste und einfachste Weg gewesen,
aber auch eine Kapitulation des Parlaments vor Drohungen einer Partei.
Die
CVP-Fraktion sei durch diese Nichtwahl von Blocher nach Links gedriftet
und nicht mehr bürgerlich, heisst es. Mit Verlaub, das ist dummes
Zeugs! Blocher war vorher schon zweimal zu einer Bundesratswahl angetreten.
Im Jahre 1999 trat er bei den Erneuerungswahlen in einer Kampfwahl gegen
die amtierende Bundesrätin Ruth Dreifuss (SP) an und unterlag. Im
Jahre 2003 trat er gegen die amtierende Ruth Metzler an und gewann. In
beiden Fällen wurde er von der CVP-Fraktion nicht unterstützt.
Die jetzige Position der CVP-Fraktion gegenüber Blocher unterscheidet
sich also nicht von früher.
Es
ist ein offenes Geheimnis, dass von der CVP-Fraktion ein rundes Dutzend
Parlamentarier die Wiederwahl Blochers befürwortete. Wie eingangs
dargelegt, gibt es für diese Position ebenfalls gute Gründe.
Rein rechnerisch hätte somit Blocher auf 130 Stimmen und seine Widersacherin
auf 116 Stimmen kommen müssen. Wie kam denn das umgekehrte tatsächliche
Wahlresutat zustande? Diese Frage müsste man eigentlich der FDP stellen,
die jetzt mit dem Finger auf die ach so links gewordene CVP zeigt. Aber
zum Glück ist ja die Stimmabgabe geheim.
Warum
sagt die CVP Nein zur SP-Initiative "Steuergerechtigkeit für
Familien"?
von Josef Dudli
Hin
und wieder taucht in jüngster Zeit die Frage auf, wieso ausgerechnet
die CVP als Familienpartei die SP-Steuerabzugsinitiative ablehnt. Ich
möchte dies wie folgt begründen:
Die CVP hat - notabene
als einzige bürgerliche Partei - mitgeholfen, dass in der Schweiz
künftig einheitliche Kinderzulagen ausbezahlt werden. Neben diesen
bereits existierenden und notwendigen einheitlichen Beträgen pro
Kind gibt es zusätzlich noch das Instrument der Entlastung durch
Steuerabzüge. Da unsere Steuertarife progressiv sind (worauf gerade
die SP ja so grossen Wert legt), wirkt diese Progression logischerweise
auch für die Abzüge, alles andere wäre unfair. Man kann
ja nicht bei der Addition von Einkommen progressiv vorgehen und bei der
Subtraktion der Abzüge dann linear. Wer beispielsweise 100'000 Jahreseinkommen
verdient, hat einen rechten Lohn und muss durch die Progression auch zu
Recht einen anständigen Batzen dem Fiskus abliefern. Wenn nun von
diesem Einkommen aber nicht nur eine Person, sondern z.B. zwei Eltern
und 3 Kinder ernährt werden müssen, so bleibt im Durchschnitt
ein Einkommen von 20'000 Franken pro Familienmitglied. Es ist deshalb
nicht mehr als recht und billig, dass durch die Kinderabzüge die
für 100'000 Franken geltende hohe Steuerprogression ebenfalls reduziert
wird, da sie für 5 Personen zutiefst unfair ist. Es liegt also in
der Natur der Steuerabzüge, dass sie für höhere Einkommen
stärker ins Gewicht fallen als für tiefere Einkommen. Dies ist
nicht ungerecht, im Gegenteil. Steuerabzüge sind keine Beiträge
des Staates an die Kinder und schon gar keine "Geschenke", wie
die Linke immer wieder moniert. Steuerabzüge haben den Zweck, die
(sonst zu hohe) Steuerlast für Familien auf ein halbwegs erträgliches
Mass zu reduzieren.
Zum Gejammer, dass
die CVP mithelfen würde, ein gutes Projekt der SP bachab zu schicken,
ist anzumerken, dass diese Initaitive kein gutes Projekt ist, sondern
eines mit Mängeln, das durchaus durch eine bessere Vorlage ersetzt
werden kann.
Das
Bundesratsangebot der SP - ein Danaergeschenk!
von Josef Dudli
"Traut nicht
dem Pferde, Trojaner! Was immer es ist, ich fürcht' die Danaer, auch
wenn sie Geschenke bringen.“ (Vergil, Aeneis)
Die
SVP hat zusammen mit der FDP die Spielregeln in Sachen Bundesratswahlen
im Jahre 2003 geändert. Man "darf" nun also selbst amtierende
Bundesräte wegwählen, wenn sich bei den Parlamentswahlen die
Mehrheiten verschoben haben. Wir erinnern uns: Mit einer Mehrheit von
einer Handvoll Stimmen hatte Blocher die amtierende Bundesrätin Metzler
aus dem Amte verdrängt. Die CVP liess nun verlauten, dass dies natürlich
auch umgekehrt zu gelten hätte, wenn sie in den Parlamentswahlen
wieder zulegen würde. Es ist richtig, als Ziel eine Zunahme des Wähleranteils
und der Nationalratssitze anzustreben und damit - gemäss den neuen
Spielregeln von SVP und FDP - auch die Grundlage für einen zweiten
Bundesratssitz zu legen.
Jetzt
bekommt die CVP Schützenhilfe von SP-Parteipräsident Fehr. Dieses
Schenkungsangebot ist mit Vorsicht zu geniessen, denn in der Politik wird
einem nicht einfach etwas geschenkt, ohne dass eine Gegenleistung erwartet
wird. Die CVP hat sich als eigenständige Kraft zwischen den Polen
etabliert. Das letzte was sie sich leisten kann, ist auch nur den Anschein
zu erwecken, sich zwecks Rückgewinnung von Regierungsmacht mit der
Linken zu verbünden. Wir müssen den Turnaround aus eigener Kraft
schaffen. Entweder gehören wir zu den Wahlgewinnern und haben demzufolge
einen rechnerischen Anspruch auf einen zweiten Bundesrat, oder wir schaffen
dies (noch) nicht, und dann akzeptieren wir das als Demokraten. Mit linker
Schützenhilfe einen rechnerisch unverdienten Bundesratssitz zu erhalten,
kann niemals das Ziel der CVP sein. Ganz abgesehen davon bin ich der Ueberzeugung,
dass die FDP der CVP näher steht als die in gewissen Fragen meilenweit
von uns entfernte SP.
Obige
Ueberlegungen gelten allerdings auch für Blocher. Wenn sein Fanclub
es schafft, die Handvoll Stimmenmehrheit von 2003 zu halten oder gar zu
verbessern und ihn wiederzuwählen, ist das in Ordnung. Es kann aber
nicht Sache der CVP-Parlamentarier sein, dabei Schützenhilfe zu leisten.
Ich erwarte, dass kein CVP-Parlamentarier Blocher wiederwählt. Auch
sein Sitz soll ein Resultat der vom Wähler gewollten Parlamentsmehrheit
sein, ohne Geschenke der CVP. Wenn es ihm nicht reicht, so wäre dies
der Wählerwille, und unser Land würde dies überleben.
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Verbandsbeschwerderecht
- ein Votum für die Beibehaltung
von Franz Bruhin, Sennwald
Vorbemerkung:
Die CVP hat die Ja-Parole zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts
beschlossen und ist dem bürgerlichen kantonalen Ja-Komitee beigetreten.
Die CVP Werdenberg fasst grundsätzlich keine eigenen Parolen und
übernimmt jeweils automatisch die Parolen der Kantonalpartei. Im
Sinne eines Beitrags zur Meinungsbildung veröffentlichen wir hier
die Position von Parteimitglied Franz Bruhin, der sich in einem der von
dieser Vorlage betroffenen Verbänden, nämlich in der Pro-Natura,
aktiv engagiert und die Vorlage und die Parteiparole aus seiner kritischen
Sicht beleuchtet:
Die CVP SG nimmt teil
im überparteilichen Komitee zur Abschaffung der Verbandsbeschwerde
im Kt. St. Gallen. In diesem Komitee sind neben FDP und anderen Organisationen
auch die SVP mit Co-Präsident Toni Brunner vertreten. Wie gewohnt
bei der SVP werden nun auch von diesem Komitee Schlagworte und Halbwahrheiten
verbreitet.
Das Verbandsbeschwerderecht
sei weiterhin mit dem eidgenössischen Verbandsbeschwerderecht garantiert.
• Dabei wird geflissentlich übergangen, dass das kantonale
Verbandsbeschwerderecht und eidgenössische sich bei weitem nicht
decken.
• Ebenso wird übergangen, dass SVP und FDP schon längst
an der Abschaffung des eidgenössischen Beschwerderechtes arbeiten.
Die CVP CH hat gegen die Abschaffung Stellung genommen und sich in dieser
Sache ausdrücklich von der Mehrheit des Bundesrates distanziert.
• Das Verbandsbeschwerderecht ist ein äusserst wichtiges Instrument
für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung; siehe auch CVP Parteiprogramm
mit Oekologie etc.
• Ausserdem ist in Zeiten der Klimaerwärmung, des Feuerbrandes
und kurz vor den Wahlen eine derart einseitige Stellungnahme unter anderem
gegen den Naturschutz sehr, sehr heikel. Die Grünen werden wohl davon
profitieren, aber kaum dankbar sein.
Die CVP SG macht zum
meinem Entsetzen mit bei diesem Aktionskomitee mit . Sie deckt damit die
populistischen Schlagworte der SVP/FDP. Das ist meines Erachtens ein schwerer
taktischer und strategischer Fehler. Dann kann der Wähler ja gleich
SVP oder FDP wählen.
Die CVP SG hätte
sich besser mit eigenen, ausgewogenen Standpunkten präsentiert, zum
Beispiel:
• Die CVP ist gegen das kantonale Beschwerderecht, aber
• Die CVP steht klar hinter dem eidgenössischen Verbandsbeschwerderecht,
im Gegensatz zu FDP und SVP, die alles abschaffen wollen.
• Die CVP ist Partei der Mitte und keiner linken oder rechten Ideologie
zugeneigt.
• Die CVP hat ihr eigenes, konsequentes Programm, worin sie eine
nachhaltige Wirtschaft fordert und Oekologie fördert.
Ich bin der Meinung,
ein kantonales Parteipräsidium, das dies nicht versteht, schadet
der Partei. Es sind Konsequenzen zu ziehen, damit derartiges nicht wieder
passiert.
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Religion
und Politik - eine Entgegnung
von Josef Dudli
In
der „Tribüne“ im W&O vom 12. Mai 2007 nimmt Pfarrer
Erich Guntli am Beispiel der Minarettdiskussion Stellung gegen den Missbrauch
der Religion für die Politik. Zusätzlich zieht er eine sehr
vereinfachende politische Trennlinie zwischen allen bürgerlichen
Parteien einerseits und den Links-Grünen andererseits. Erstere seien
bei den Abstimmungen der vergangenen Jahre den Kirchen allesamt konsequent
in den Rücken gefallen, während letztere jene Werte vertreten,
welche sich aus der christlichen Soziallehre ergeben. [hier
der entsprechende Textauszug] Ich fühle mich als bürgerlich
denkender CVP-Regionalparteipräsident durch diese Aussagen herausgefordert.
Erstens
ist festzuhalten, dass sich die Rolle einer politischen Partei von jener
der Kirche unterscheidet. Während eine Religion sehr hohe absolute
Massstäbe anlegen kann, die ausnahmslos eingehalten werden müssen,
ist dies in den Niederungen des politischen Alltags schwieriger. In der
Politik muss man vielfach vom Idealzustand abweichen und pragmatische
Lösungen suchen. Eine Religion kann z.B. die Homosexualität,
die Ehescheidung oder den Schwangerschaftsabbruch kompromisslos ablehnen
und die fehlbaren Menschen notfalls ausgrenzen. Der Staat und damit die
Politik müssen hingegen für diese Menschen Lösungen finden.
Eine Partei ist nicht zum Vorneherein unchristlich, wenn sie zu Kompromisslösungen
Hand bietet, die von der kirchlichen Maximalforderung abweichen.
Die
folgenden Beispiele zeigen, dass sowohl Linksparteien als auch bürgerliche
Parteien nicht immer den kirchlichen Empfehlungen gefolgt sind:
Obwohl die katholische
Kirche die Ehescheidung und insbesondere die Wiederverheiratung von Geschiedenen
ablehnt, lässt unser Zivilrecht dies zu. Neben den Bürgerlichen
befürworten auch Linke und Grüne ausnahmslos die Möglichkeit
der Scheidung und Wiederverheiratung. Die Kirche lehnt die Homosexualität
ab und nahm deshalb auch Stellung gegen das Partnerschaftsgesetz. Auch
dieses Gesetz wurde nicht nur von uns Bürgerlichen, sondern von der
gesamten Linken unterstützt.
Die CVP lehnte wie
die Bischofskonferenz die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch
ab und fasste die Nein-Parole. Ihr Kompromissvorschlag, das Beratungsmodell,
scheiterte bereits im Parlament, genauso wie die Maximalforderung der
SP und Grünen, den Schwangerschaftsabbruch während der vollen
neun Monate zu legalisieren. Und beim von den Bürgerlichen befürworteten,
sehr restriktiven Gesetz über die Stammzellenforschung war die Linke
gespalten: die SP sagte ja, die Grünen nein.
Zur Frage der Beibehaltung
der bisherigen Sonntagsverkäufe in Zentren des öffentlichen
Verkehrs sagten die Bürgerlichen Ja, die Linke Nein. Deren Wahlplakate
mit Presslufthämmern, welche angeblich künftig die Sonntagsruhe
stören, entsprachen nicht dem christlichen Gebot der Wahrhaftigkeit.
Bei der Revision der Asylgesetzgebung ist zu erwähnen, dass es dort
nicht um die Aufhebung des Asylrechts ging, sondern um das Ahnden von
Missbräuchen und das Einfordern eines Mindestmasses an Kooperation.
Dies sind Dinge, die in allen anderen staatlichen Bereichen eine Selbstverständlichkeit
sind und sonst auch von den Kirchen nicht bestritten werden. [s.
Kommentar zur Asylabstimmung] Die einige Zeit vorher zur Abstimmung
anstehende, auf ein Aufnahmeverbot hinauslaufende SVP-Asylinitiative wurde
nicht nur von links, sondern auch von FDP und CVP abgelehnt.
Die künstliche
Trennlinie – hier der geschlossene antikirchliche Bürgerblock,
dort die der christlichen Lehre verpflichteten Linksparteien – existiert
in dieser Form nicht. Im Übrigen genügt die linksgrüne
Mentalität, eher grosszügig mit fremdem Geld umzugehen, nicht
automatisch den Kriterien der christlichen Soziallehre. Genauso wenig
ist die bürgerliche Mahnung, dass das Geld zuerst durch die Wirtschaft
erarbeitet werden muss, bereits ein Kniefall vor dem Altar der Ökonomie.
(siehe auch unsere Internetseite "Die
CVP und die Bischöfe".)
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Ist
die „Stromlücke“ ein Hirngespinst?
von Josef Dudli
Wenn so um das Jahr
2020 in der Schweiz die ältesten Atomkraftwerke abgeschaltet werden,
entsteht die Gefahr einer Versorgungslücke, sagt die Stromwirtschaft.
– Die Gegner der Atomenergie verneinen dies. Zum Teil werden statt
neue Atomkraftwerke einfach andere Kraftwerktypen gefordert, zum Beispiel
Gaskraftwerke. Zum Teil aber ist die Argumentation eine völlig andere,
indem versucht wird, die Vertreter der Marktwirtschaft mit deren eigenen
Waffen zu schlagen. Man weist darauf hin, dass in der Theorie der Marktwirtschaft
nämlich gar keine Lücken entstehen, weil sich aus Angebot und
Nachfrage ja immer ein Gleichgewicht (mit einem entsprechenden Preis-Mengen-Verhältnis)
bildet. Bei einem Rückgang des Angebotes gibt es zwischen der Angebots-
und Nachfragekurve einfach einen neuen Schnittpunkt und damit ein neues
Marktgleichgewicht auf einem anderen Niveau, hier ganz konkret auf einem
höheren Preisniveau. Etliche Ökonomen, die der Atomkraft ablehnend
gegenüber stehen, argumentieren so und beruhigen, dass es in der
Marktwirtschaft keine Lücken gebe und der Markt es schon richten
wird. Schlimmstenfalls müsse man einfach etwas mehr zahlen für
den Strom.
Hier werden gleich
zwei Denkfehler begangen. Der erste ist der, dass dieses Modell des Gleichgewichts
zwischen Angebot und Nachfrage an einige Voraussetzungen geknüpft
ist, die in der Realität – und gerade im Strommarkt - nicht
immer zutreffen. Der zweite verschweigt, dass auch ein Markt-Gleichgewicht
überhaupt nichts aussagt über dessen Qualität und über
das Wohlbefinden der Bevölkerung. Dazu einige Beispiele:
Obwohl von der klassischen
Theorie her sich auch der Arbeitsmarkt gemäss Angebot und Nachfrage
eigentlich immer in einem Gleichgewicht befinden sollte, wissen wir alle,
dass dies in der Realität nicht stimmt. In schlechten Zeiten gibt
es sehr wohl einen Angebotsüberschuss an Arbeitskräften und
damit Arbeitslosigkeit. Die Lücke existiert hier also durchaus, weil
der Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen ein spezieller Markt ist
und sich deshalb nicht an die reine Lehre des Marktgleichgewichtes hält.
Kein Ökonom würde behaupten, man müsse sich nicht um den
Erhalt von Arbeitsplätzen sorgen, da der Arbeitsmarkt immer im Gleichgewicht
und die Beschäftigungslücke ein Märchen sei.
Wieso leidet ein grosser
Teil der Menschheit an Hunger, wenn sich das Angebot und die Nachfrage
von Nahrung doch stets in einem Gleichgewicht befinden? Wieso wirtschaften
und produzieren wir überhaupt, wenn es ja sowieso immer ein Gleichgewicht
gibt? Offenbar ist die Marktwirtschaft kein Garant für ein Schlaraffenland,
und das Markt-Gleichgewicht sagt nichts aus über den Wohlstand. Die
Märkte sind auch in den ärmsten Entwicklungsländern im
Gleichgewicht, was aber für die dort lebenden Menschen, die das Geld
für den Kauf der Güter nicht aufbringen, ein schlechter Trost
ist. Wenn sich ein Gleichgewicht bei einem hohen Preisniveau einpendelt,
fallen einfach die Armen, die sich ein Produkt nicht leisten können,
als Nachfrager aus. Auch hier hat noch kein Ökonom gelehrt, dass
man sich um die Nahrung oder das Trinkwasser keine Sorgen machen müsse,
da der Markt dies regle und es keine Lücken gäbe.
Was heisst das nun
für den Strommarkt? Selbst wenn im Strommarkt die Voraussetzungen
für das Bilden eines Gleichgewichtes gegeben wären, wären
die Konsequenzen bei einem starken Angebotsrückgang für Wirtschaft
und Menschen durchaus nicht harmlos, sondern negativ. Der massiv höhere
Strompreis würde nicht nur zum Sparen zwingen, sondern könnte
unseren Wirtschaftsstandort schädigen und zu Arbeitslosigkeit führen.
Die Wirtschaft würde dort produzieren, wo es Strom gibt, und abwandern.
Oder, was wesentlich wahrscheinlicher ist, das Gleichgewicht würde
angesichts der grenzüberschreitenden Strommärkte hergestellt,
indem die fehlende Strommenge einfach durch Mehrimporte gedeckt wird.
Auch Importstrom belastet irgendwo die Umwelt, aber dies berührt
uns ja dann nicht. Während dieses Sankt-Florians-Prinzip bei der
Gewässerverschmutzung noch einigermassen funktioniert, ist es beim
weltweiten CO2-Problem sinnlos.
Zudem ist auch der
Strommarkt ein etwas spezieller Markt, wo die Gesetze des Marktgleichgewichtes
nur beschränkt gelten. Auch hierzu ein Beispiel: Wenn der Brötlibeck
100 Brötli backt, und 110 Leute wollen eines kaufen, so kriegen die
letzten 10 einfach keines, was kurzfristig nicht tragisch ist. Sie gehen
vielleicht zum nächsten Konkurrenten oder verzichten für einmal
auf das Brot, und versuchen einfach am nächsten Tag ihr Glück.
Der Bäcker, der dies feststellt, wird möglicherweise am nächsten
Tag mehr Brötli herstellen, oder die Konkurrenz erhöht ihre
Menge. Das Gleichgewicht pendelt sich schnell wieder ein. Anders beim
Strom. Der Strom muss haargenau in derselben Sekunde produziert werden,
wo er verbraucht wird. Wenn in einem Augenblick nur eine Angebotskapazität
von 100 Kilowatt da ist, aber 110 Haushalte fragen je 1 Kilowatt nach,
so ist es nicht so wie beim Bäcker, dass einfach die letzten 10 ohne
Strom bleiben würden. Nein, es fällt das ganze Netz zusammen
und niemand hat mehr Strom. Da alle Anbieter am selben Netz hängen,
kann man nicht einfach zum Konkurrenten gehen. Ein fehlendes Kraftwerk
kann zudem nicht einfach über Nacht gebaut werden, und auch der Strompreis
kann nicht einfach auf den kommenden Tag erhöht werden, um die Leute
zum Sparen zu bewegen. Einen Ausweg gibt es auch hier: Den Importstrom.
Womit wir wieder beim weiter oben erwähnten Sankt-Florians-Prinzip
wären. Wenn sich jedoch alle europäischen Länder darauf
verlassen, dass die fehlende Strommenge importiert werden kann, so hätte
dies gar eine europaweite Stromlücke zur Folge.
Eine Stromversorgungslücke
ist kein Hirngespinst, sondern kann Realität werden, mit durchaus
verheerenden Konsequenzen: Netzzusammenbrüche bei Überlastungen,
Preissteigerungen mit Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort, vermehrte
Importe von Strom, über dessen Produktion wir keine Kontrolle haben.
Es ist deshalb richtig, wenn angesichts der langen Bauzeiten rechtzeitig
solche Lücken erkannt werden. Das Prinzip Hoffnung oder das schlichte
Negieren einer „Stromlücke“ sind untaugliche Rezepte.
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Journalist
Pascal Hollenstein kanns nicht lassen!
von Josef Dudli
NZZ-am-Sonntag-Journalist
Pascal Hollenstein versucht erneut, eine CVP-Persönlichkeit in Schwierigkeiten
zu bringen. Nachdem ihm dies Anfang 2006 mit der seinerzeitigen CVP-Kommunikationschefin
Spring durch Veröffentlichung ihrer Kaffeepausen-Aeusserungen über
den Papst vortrefflich gelang, war sein nächster Abschussversuch
einige Monate später gegen die damalige Bundesratskandidatin Doris
Leuthard ein Fehlschlag, weil sich niemand für seine Enthüllungen
interessierte. Jetzt ist Christophe Darbellay dran. Dieser „verlange“
– so die Einleitung im Bericht der NZZ am Sonntag vom 1. April (!)
– von der katholischen Kirche die Frauenordination und die Aufhebung
des Zölibats. Liest man den Wortlaut der Aussage Darbellays, so stellt
man fest, dass er diese beiden Aenderungen zwar befürwortet, aber
genau nicht „verlangt“ und ganz im Gegenteil politischen Druck
auf die Kirche ablehnt.
Vielsagend schlägt
Pascal Hollenstein einen Bogen zum Fall Monika Spring und erläutert,
was in der Vergangenheit mit solchen kirchenkritischen „CVP-Politikern“
passiert sei. Frau Spring hätte Papst Benedikt und Johannes-Paul
„scharf kritisiert“ und musste „wenige Tage darauf ihre
Stelle räumen“. Dies stimmt nun gleich doppelt nicht. Erstens
war Frau Spring keine „CVP-Politikerin“, sondern Kommunikationschefin.
Zweitens wurde nicht ihre Kritik am Papst zum Verhängnis, sondern
einzig die verwendete beleidigende Schimpfwortwahl.
Offenbar hat Journalist
Pascal Hollenstein aus irgendwelchen Gründen ein Problem mit der
CVP. Betrachten wir seine diesbezüglichen Enthüllungsberichte
einfach als eine Art Selbsttherapie. Sie kostet ihn nicht nur nichts,
sondern bringt ihm auch noch Geld.
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FDP
ausser Rand und Band!
von Josef Dudli
Eigentlich ist die
FDP ein natürlicher Verbündeter der CVP beim Suchen von vernünftigen
Lösungen in einer polarisierenden Parteienlandschaft, da Extremlösungen
- seien diese von Links oder Rechts - nicht gut sind für unser Land.
In der Vorwahlhektik scheint aber die Partei gleich auf mehreren Ebenen
aus dem Tritt geraten zu sein.
Auf Bundesebene setzt
sich eine entfesselte Delegiertenversammlung der FDP nicht mehr und nicht
weniger als gleich die völlige Abschaffung der direkten Bundessteuer
als Ziel. Dies gegen die Parteileitung, gegen ihren eigenen Finanzminister
und gegen die finanzpolitischen Realitäten.
Im Kanton Zürich
lässt die FDP ein von den Grünen organisiertes überparteiliches
Podium zu den Regierungsrats-Wahlen platzen, weil sie nachträglich
erfährt, dass der CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein ebenfalls teilnimmt.
Die FDP Zürich macht durchaus an überparteilichen Podien mit,
auch mit Grünen und Linken, aber eben ausser mit der CVP. Sie hat
Hollenstein zur „Persona-non-grata“ erklärt, was man
hierzulande sonst höchstens mit Neonazis oder mit Stalinisten macht.
Konkret vorwerfen kann sie ihm zwar nichts. Man erinnert sich: Hollenstein
hat nicht etwa der FDP einen Sitz abgenommen, sondern SVP-Mann Toni Bortoluzzi
verhindert.
Die St. Galler FDP
lanciert eine Volksinitiative zur Reduktion des Kantonsrates auf 120 Sitze.
Ein Thema, über das man mit Fug und Recht diskutieren und argumentieren
kann. Statt aber sachlich zu argumentieren, überbieten sich sogar
FDP-Kantonsräte landauf landab mit dem Lächerlichmachen des
Kantonsparlamentes und appellieren an den politischen Missmut der Bürger,
man solle doch diesen ineffizienten, endlos palavernden Sesselklebern
von Kantonsräten endlich einmal einen Denkzettel erteilen. Da ausgerechnet
die jetzt am lautesten schreienden FDP-Kantonsräte diejenigen sind,
welche recht häufig die Parlamentsdebatten mit langatmigen und überflüssigen
Voten verlängern, fällt diese Kritik zwar auf sie selbst zurück,
was diese offenbar nicht einmal merken.
Schliesslich erleben
wir in unserer Region ein tragisches Trauerspiel der Buchser FDP. Sie
nominiert einen Gemeindepräsidenten-Kandidaten. Im ersten Wahlgang
schafft er es nicht ganz. Trotzdem nominiert ihn die FDP auch für
den zweiten Wahlgang. Aber praktisch alles, was in der Buchser FDP Rang
und Namen hat bzw. einmal gehabt hat, wechselt dann mit fliegenden Fahnen
zur Konkurrenz. Es ist ausgerechnet einem ehemaligen FDP-Regionalparteipräsidenten
- der bis vor einem Monat auch Mitglied der Ortsparteileitung Buchs war
- vorbehalten, einen der übelsten Leserbriefe gegen den eigenen Kandidaten
zu verfassen. Auch wenn man im Wahlkampf einiges austeilt und einsteckt,
so wünscht man sich den Ton solcher Leserbriefe nicht einmal vom
politischen Gegner, geschweige denn von einem Parteikollegen. Wie heisst
doch die Steigerung von Feind? „Feind – Todfeind – Parteifreund!“
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Ein
Nein zur Verkleinerung des Kantonsrates aus Unternehmersicht
Votum im Kantonsrat von Helmut Kendlbacher anlässlich der November-Session
06 (leicht gekürzt)
Geschätzte Kolleginnen
und Kollegen, seit elf Jahren darf ich als Mitglied in diesem Rat mitarbeiten
und mithelfen, die Geschicke unseres Kantons zu gestalten. Auch die Parteistrukturen
sind mir nicht ganz unbekannt.
In all den Jahren
konnte ich feststellen, dass dieser Rat effizient, speditiv und sehr kostengünstig
arbeitet. Es ist deshalb für mich unverständlich, dass gerade
aus unserer Wirtschaftspartei die Initiative lanciert wurde. Laut Berechnungsunterlagen
gibt es ja keine nennenswerten Einsparungen, wenn man
den Mehraufwand bei einer Reduktion in Betracht zieht.
Betrachtet man die
regionale und politische Repräsentativität, so muss man unweigerlich
feststellen, dass bei einer Reduktion die Landregionen und verschiedene
Wahlkreise massiv geschwächt werden. Diverse Gruppierungen
würden sich nicht mehr vertreten fühlen. Der Kantonsrat ist
das Sprachrohr der Bevölkerung. Kantonsräte müssen nahe
beim Bürger politisieren um das politische Interesse wieder mehr
zu gewinnen. Auch dieser Punkt spricht gegen eine Parlamentsverkleinerung.
Wir würden damit der Entpolitisierung in der Bevölkerung noch
mehr Vorschub leisten.
Durch die berufliche
Vielfalt im Kantonsrat sind in den Kommissionen Kenner ihres
Faches am Werk. Auch dieser Punkt spricht gegen eine Verkleinerung. Die
Meinungsvielfalt und das Expertenwissen würden massiv abnehmen.
Das können wir uns nicht leisten.
Ich kommen zum Schluss,
der ebenfalls ein zentrales Faktum gegen eine Verkleinerung anspricht.
Die persönliche zeitliche Belastung ist bei vielen Ratsmitgliedern
bereits jetzt am Limit. Insbesondere für viele selbständig
Erwerbstätige wäre ein Kantonsratsmandat nach einer Verkleinerung
nicht mehr möglich. Meine Damen und Herren von der FDP,
haben Sie sich das bei der Initiative gut überlegt? Wollen Sie das?
Ich als Unternehmer lehne dies kategorisch ab. Ich möchte auch zukünftig
ausreichend Unternehmer in der politischen Verantwortung wissen. Eine
ansprechende Wirtschaftspolitik in unserem Staat ist für mich auch
in Zukunft von zentraler Bedeutung.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, nachdem erwiesen ist, dass der Kanton St. Gallen über
eines der kostengünstigsten und effizientesten Parlamente
im interkantonalen Vergleich verfügt, bitte ich Sie, am
bewährten Milizsystem mit 180 Räten festzuhalten und das Initiativbegehren
deutlich abzulehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
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Parlamentsverkleinerung:
Mehr Qualität statt Quantität???
Kantonsrat Josef Dudli
Bei einer Verkleinerung
des Kantonsrates hat der Wahlkreis Werdenberg noch 8 bis 9 Sitze zu gut.
Bezogen auf die Wahlen 2004 hätte dies für die Werdenberger
Vertretung im Kantonsrat folgendes bedeutet: FDP 2 Sitze statt 3 (Sitzverlust
Paul Schlegel), SP 3 Sitze statt 4 (Sitzverlust Ludwig Altenburger), SVP
3 Sitze (kein Sitzverlust), CVP 1 Sitz statt 2 (Sitzverlust Josef Dudli),
EVP kein Sitz mehr (Sitzverlust Hans Oppliger). Als direkt Betroffener
bestreite ich vehement, dass unsere Kantonsratsdelegation ohne die oben
erwähnten 4 Personen wirklich namhaft an Qualität gewonnen hätte.
Einzig die SVP hätte ihre hohe Qualität unverändert halten
können. Es ist auch eine schnoddrige Art der FDP zu behaupten, der
Rausschmiss von einem Drittel der Personen gäbe einen Qualitätsgewinn.
Eine Parlamentsverkleinerung
würde vor allem bei folgenden Gruppen Opfer fordern: Kleinere Parteien
wie Grüne und EVP werden noch mehr Mühe haben, die notwendige
Hürde zu nehmen. Das gleiche gilt für gewöhnliche Kandidaten
aus dem Volk ohne grosses Wahlbudget und ohne grossen Verband im Rücken.
Junge Kandidaten und Frauen, die gerade bei bürgerlichen Parteien
gegenüber den altgedienten Platzhirschen im Nachteil sind, haben
künftig noch geringere Chancen. Gewerbler und Unternehmer können
für dieses arbeitsintensiver werdende Mandat die Zeit nicht aufbringen
und verzichten auf eine Kandidatur. Wenn beispielsweise das Toggenburg
statt 18 Mandate nur noch 12 stellt, mag das auf den ersten Blick nicht
schlimm sein. Der heutige Wahlkreis Toggenburg ist weiträumig und
besteht aus den früheren 4 Bezirken. Das Risiko steigt, dass ein
Teilgebiet wie zum Beispiel das oberste Toggenburg oder das Neckertal
künftig ohne Mandatsträger da stehen könnte.
Bleibt noch das angebliche
Kostenargument. Bei meinem Kantonsratsgehalt von 3500 Franken jährlich
macht das bei 60 gestrichenen Kantonsräten rund 200'000 Franken Ersparnis
aus, bei einem Budget des Kantons von 3 Milliarden Franken. Wobei die
verbliebenen 120 Räte wegen Mehrbelastung sicher die Entschädigungen
erhöhen werden. Wenn schon durch FDP-Präsident Marc Mächler
mit der Effizienz der Privatwirtschaft verglichen wird, soll er sich vor
allem beim eigenen Arbeitgeber gegen eine Aufblähung der Kosten für
oberste Organe einsetzen! Mit dem Geld, das alle 180 Mitglieder des obersten
Organs unseres Kantons insgesamt für ihre Arbeit kriegen, könnte
man seinem obersten UBS-Chef Marcel Ospel gerade mal einen halben Monatslohn
zahlen.
Sagen wir Nein zur
Verkleinerung, weil sie die Eintrittshürde für viele noch höher
macht, weil sie eine Politelite fördert statt Volksvertreter, weil
die Qualität nicht steigt, weil sie die Volksvertreter der Regionen
ausdünnt, weil sie die Leerläufe der Profilsüchtigen nicht
verhindert und weil sie garantiert keine Kosten spart.
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Der Zauberlehrling
von Josef Dudli
"Herr, die Not
ist groß! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los."
- lässt Goethe seinen Zauberlehrling ausrufen. Die entfaltete Hektik
der SVP zu einer hypothetischen Abwahl von Christoph Blocher erinnert
stark an diese Geschichte. Doch blenden wir zurück.
Es gehörte während
Jahrzehnten zu den gutschweizerischen Gepflogenheiten, dass man - Sitzverschiebungen
im Parlament hin oder hier - grundsätzlich keine amtierenden Bundesräte
aus dem Amt abwählte. Man kann dies gut oder schlecht finden, aber
es war Teil der Spielregeln der schweizerischen Konkonrdanzdemokratie.
Es war die SVP, die im Dezember 2003 diese Spielregeln neu festgelegt,
und damit eine gutschweizerische Gepflogenheit durch eine importierte,
ausländische Gepflogenheit ersetzt hat. Man "darf" also
auch bei uns durchaus bisherige Regierungsmitglieder abwählen. Diese
Regel gilt seit 2003, eingeführt vom Zauberlehrling SVP. Und jetzt
scheint dieser Zauberlehrling zu merken, dass die Abwahl bestehender Bundesräte
ja keine Einbahnstrasse ist, sondern auch umgekehrt verlaufen könnte.
Es wäre also theoretisch der Bundesversammlung unbenommen, im nächsten
Dezember einen Bundesrat abzuwählen, selbst wenn dieser Blocher heisst.
Wenn die SVP nicht zulegt und die FDP schwächelt, so wären die
hauchdünnen 2-3 Stimmen Vorsprung aus den letzten Wahlen dahin, und
dieses Horrorszenario ist durchaus nicht undenkbar.
Man erinnert sich
an weitere Regeländerungen, welche die SVP durchgesetzt hat. Während
es bisher gutschweizerisch war, offizielle Vorschläge der Parteien
hin und wieder zu ignorieren und andere Leute in den Bundesrat zu wählen
- beispielsweise Ritschard, Stich oder Hürlimann - , wurde auch dieser
Brauch geändert: Laut Lesart der SVP von 2003 hat eine Partei einen
Anspruch, dass ihr offizieller Kandidat gewählt wird. Diese Regel
- liess sie damals verlauten - gelte selbstverständlich fortan nicht
nur für ihren Kandidaten Blocher, sondern auch für die anderen
Parteien, sogar für die SP, welche wohl die reichste Erfahrung bei
der Nichtwahl offizieller Kandidaten hat.. Doch die SVP hielt sich nicht
lange an die von ihr selbst diktierte neue Regel. Bei der - gemäss
den neuen Spielregeln - durch die CVP aufgestellten Bundesrats-Einerkandidatur
Doris Leuthard kam von der SVP der lauteste Protest, und die SVP-Fraktion
gab ihr denn auch praktisch geschlossen die Stimme nicht. Und als im Dezember
die SP turnusgemäss Micheline Calmy-Rey zur Bundespräsidentin
vorschlug, verweigerte die SVP auch ihr die Stimmen.
Wer schon glaubt,
der Schweiz dauernd neue, imoprtierte Regeln diktieren zu müssen,
sollte sich zumindest selbst an diese Regeln halten. Und der Betreffende
sollte auch den anderen attestieren, dass auch sie diese Regeln umgekehrt
anwenden dürfen.
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Zur
Busbetriebs-Vergabe Sarganserland-Werdenberg
von Josef Dudli
Im Zusammenhang it
der Bus-Ausschreibung wurde Regierungsrat Josef Keller in verschiedenen
Zeitungsberichten als Lohndrücker hingestellt. Dabei hat er lediglich
das gemacht, was sonst im ganzen Staat und auch bei den Gemeinden nicht
nur üblich, sondern sogar Pflicht ist: Er hat einen Millionenauftrag
öffentlich ausgeschrieben. Wenn eine öffentliche Ausschreibung
automatisch mit Lohndrückerei gleichgesetzt wird, so wäre der
ganze Staat ein Lohndrücker. Im vorliegenden Fall hat nicht der Staat
zum Mittel des Lohndrucks gegriffen, sondern offenbar die Offertsteller.
Sowohl die obsiegende
Bus Ostschweiz AG als auch die unterliegende Postauto St. Gallen glaubten,
durch eine Lohnreduktion bei den Chauffeuren um 300'000 Franken einen
Wettbewerbsvorteil zu haben. Kein Regierungsrat hat sie dazu gezwungen.
Da dies beide taten, hatte sowieso keiner mehr einen Vorteil. In anderen
Branchen sind trotz harter Konkurrenz und Lohndruck derartige Lohnsenkungsrunden
auch nicht üblich. Ich habe zum Beispiel noch nie gehört, dass
eine Baufirma als unmittelbar Folge eines erhaltenen öffentlichen
Auftrages die Monatslöhne sämtlicher Mitarbeiter um 600 Franken
gesenkt hat. Zusätzlich zu dieser vom Staat keinesfalls verlangten
Lohnreduktion haben die Postautobetriebe offenbar noch um eine Million
tiefere „Overheadkosten“ aus dem Hut gezaubert, und just diese
waren ja der eigentliche Stein des Anstosses. Offenbar war hier die obsiegende
Bus Ostschweiz AG noch günstiger. Dies, und nicht die sich gegenseitig
neutralisierende Lohnreduktion, war entscheidend für den Zuschlag.
Durch diese Ausschreibung
hätte der Staat auch ohne die Lohndrückerei durch die Offertsteller
seine Kosten um über eine Million Franken senken können. Dies
zeigt, dass diese Ausschreibung offenbar nötig war. Dass beide Offertsteller
noch zusätzlich bei den Löhnen kürzten, ist nicht in Ordnung.
Es ist aber unfair, hiefür einfach einen einzelnen Regierungsrat
namentlich verantwortlich zu machen.
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Kinderzulagen:
Für Wirtschaft unzumutbar???
von Josef Dudli
Die gesamtschweizerisch
einheitlichen Kinderzulagen ergeben für die Wirtschaft eine jährliche
Mehrbelastung von rund 400 Millionen Franken. Dies ist zweifellos viel
Geld. Es gilt hier aber, die Proportionen zu wahren.
Die jährliche
Wirtschaftsleistung, das BIP, beträgt über 400 Milliarden Franken.
Davon sind über 250 Milliarden Franken Arbeitnehmerentgelte, also
Löhne. Bei der Mehrbelastung für Kinderzulagen geht es also
um nicht einmal 0,2 % der Lohnsumme, was für die Wirtschaft sicher
verkraftbar ist. Dies umso mehr, als man bei der jetzigen guten Wirtschaftslage
für das kommende Jahr mit Lohnerhöhungen von 1-2 % rechnet,
was für die Wirtschaft offenbar problemlos verkraftet werden kann.
Es gibt Kantone, die
erreichen oder überschreiten die Mindest-Kinderzulagen von 200 Franken
heute schon, wie zum Beispiel der Spitzenreiter Kanton Wallis. Es ist
bis heute nie die Rede davon gewesen, dass die Unternehmen in diesen Kantonen
wegen der höheren Kinderzulagen einen Standortnachteil hätten.
Die Belastung durch
Kinderzulagen ist rückläufig, wegen der sinkenden Kinderzahl.
Die vorgeschlagene moderate Mindestkinderzulage wird somit die Belastung
für die Wirtschaft langfristig nicht erhöhen, sondern nur das
Sinken etwas korrigieren.
Abgesehen davon sind
Kinder auch im Interesse der Wirtschaft. Ausser die Wirtschaft stelle
sich auf den Standpunkt, man könne die Differenz aus dem Ausland
rekrutieren, mit allen damit verbundenen Kosten und Konsequenzen für
die Eingliederung.
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Eine
Milliarde für die EU?
von Josef Dudli
Nehmen wir folgende
Geschichte als Vergleich: Ein KMU-Betrieb liefert seinem mit Abstand grössten
Kunden jährlich für 10 Millionen Franken Waren. Da der Kunde
expandiert, ist eine Steigerung in den nächsten Jahren abzusehen,
sofern das Geschäftsverhältnis weiterhin ungetrübt verläuft.
Die Geschäftsleitung hat deshalb entschieden, sich auf Anfrage an
einer Restukturierungsmassnahme seines Kunden mit einem Beitrag von 100'000
zu beteiligen, aufgeteilt in 10 Jahrestranchen zu je 10'000 Franken. Ein
Teil der Mitarbeiter und Aktionäre des KMU reagiert darauf mit Empörung
und verlangt, dass dieser Beitrag gestrichen werden, da dieses Geld zum
Fenster hinausgeworfen sei. Die Geschäftsleitung vertritt die Ansicht,
dass diese 10'000 Franken jährlich angesichts des Umsatzes von 10
Millionen Franken sehr wohl vertretbar sind.
Genau um diese Grössenverhältnisse
geht es um die Milliardenzahlung an die EU zum Aufbau der neuen EU-Länder.
Die Schweiz exportiert jährlich für rund 100 Milliarden Franken
in den EU-Raum, was in 10 Jahren 1'000 Milliarden ausmacht. Der Beitrag
der Schweiz von einer Milliarde in 10 Jahren ergibt 100 Millionen pro
Jahr, was gerade einma. 0,1 % eines Jahresumsatzes aus. Ist das wirklich
unverantwortlich rausgeschmissenes Geld? Oder wäre es nicht vielmehr
unverantwortlich, diese Milliarde nachträglich zu streichen und damit
bei unserem besten Abnehmer Irritationen auszulösen, mit allen Konsequenzen?
Wer wirklich durch
nachträgliche Streichung eines „Rabattes“ von 0,1 % seinen
besten Kunden verärgern will, der schadet in erster Linie nicht dem
Kunden, sondern dem Lieferanten, also uns. Abgesehen davon geht es hier
nicht einfach nur um ein "Geschäft", sondern auch um eine
solidarische Unterstützung an die ehemals kommunistisch beherrschten
Länder, damit diese den wirtschaftlichen Anschluss an Westeuropa
finden.
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Ehegattenbesteuerung
auf Bundesebene: Ein halber Schritt in die richtige Richtung
von Josef Dudli
Ehegatten werden auf
Bundesebene im Vergleich zu Konkubinatspaaren zu stark besteuert, wegen
der Steuerprogression. Das Parlament hat, gegen den Widerstand der SP
und Grünen, eine bescheidene Korrektur vorgenommen. Das Einkommen
des Zweitverdienenden soll für die direkte Bundessteuer nicht mehr
voll angerechnet werden. Ausserdem gibt es einen bescheidenen Verheiratetenabzug
von 2500 Franken. Dadurch wird die Differenz zu nicht verheirateten Paaren
etwas gemildert. Diese relativ rasche und einfache Vorlage ist grundsätzlich
zu begrüssen. Sie weist jedoch einen Mangel auf: Steuerlich entlastet
werden in erster Linie Ehepaare, wo beide Teile berufstätig sind.
Die Einverdiener-Familie,
wo ein Elternteil sich voll der Hausarbeit und Kindererziehung widmet,
sowie die Rentner-Ehepaare, erhalten relativ wenig. Dabei wäre auch
hier die Tatsache zu berücksichtigen, dass das verdiente Geld für
zwei erwachsene Personen - plus die Kinder - ausreichen muss. Wenn beispielsweise
ein Ehepaar mit 3 Kindern total 80'000 Franken verdient, so ist es für
die Finanzkraft und damit für die Steuerkraft dieser Familie unerheblich,
ob dieses Geld von einer oder von zwei Personen verdient worden ist. Der
nichtverdienende Elternteil tut ja nicht einfach nichts, sondern er verrichtet
"Gratisarbeit", die nicht mit einem Lohn abgegolten wird. Selbst
der jetzt beschlossener bescheidene Abzug von 2500 Franken wurde von SP
und Grünen aus rein ideologischen Gründen heftig bekämpft.
Eine Tatsache, die es sich zu merken gilt.
De Kanton St. Gallen
hat dem oben erwähnten Umstand Rechnung getragen, indem bei der letzten
Steuergesetezsrevision das sogenannte Splitting eingeführt wurde.
Das heisst, ein Ehepaar mit zusammen 80'000 Einkommen zahlt genau gleichviel
Steuern wie zwei Ledige mit je 40'000 Einkommen. Dieses System wäre
sehr einfach einzuführen. Und die immer wieder ins Feld geführten
Steuerausfälle hat unser Kanton beim Systemwechsel problemlos verkraftet.
Die Steuern der natürlichen Personen gingen in den Jahren der Umstellung
nicht zurück.
Anstelle dieses relativ
einfachen Splitting-Modells wird nun neu - vor allem von der Linken, Teilen
der FDP und einer überwiegenden Zahl der Zeitungskommentatoren -
die Individualbesteuerung vorgeschlagen. Diese führt jedoch zu neuen
Ungerechtigkeiten, indem ein Ehepaar mit zwei Einkommen von je 40'000
Franken wesentlich schwächer belastet wird als mit einem Einkommen
von 80'000, obwohl es wirtschaftlich das selbe ist. Ausserdem wäre
bei diesem Modell der Verwaltungsaufwand wesentlich höher, da bei
Ehepaaren künftig die doppelte Anzahl Steuererklärungen einzureichen,
zu kontrollieren und zu veranlagen wäre. Dieses Modell wird von denjenigen
Gruppierungen bevorzugt, denen das traditionelle Einverdiener-Familienbild
mit "Nur-Hausfrauen-Dasein" etwas Negatives ist, das ruhig steuerlich
bestraft werden soll. Steuerlich begünstigt werden soll nur die Erwerbstätigkeit
beider Ehepartner. Für die CVP haben jedoch nach wie vor beide Familienbilder
ihren Platz und ihre Berechtigung. Im übrigen sei festgehalten, dass
auf Bundesebene noch ein zweiter störender Nachteil für Ehepaare
gegenüber nicht Verheirateten besteht: Die maximale AHV-Rente der
Ehepaare beträgt nur 150 % einer Einzelrente. Nicht verheiratete
Paare werden gegenüber Ehepaaren im Rentenalter mit bis zu 1000 Franken
mehr AHV begünstigt.
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Asyl-
und Ausländervorlagen: Es gibt keine Sieger und Besiegte
von Josef Dudli
Die beiden Vorlagen
wurde nach einem emotionalen Abstimmungskampf vom Volk angeommen. Die
CVP war gespalten, befürwortete aber mehrheitlich die Vorlagen. Nach
der Annahme durch das Volk wäre es falsch, von Siegern zu sprechen.
Und besiegt wurden weder die Kirchen, noch die Flüchtlinge, noch
die Ausländer. Dem Staat wurden wirksamere Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung
in die Hand gegeben, mehr nicht. Es liegt nun an den Behörden, welche
dieses Gesetz zu vollziehen haben, aufzuzeigen, dass etliche Befürchtungen
schlicht und einfach nicht stimmen, so zum Beispiel:
- Dass ein Flüchtling
ohne Papiere, der glaubwürdig darlegt, dass er keine Papiere beschaffen
konnte, nicht zurückgeschickt, sondern ins Asylverfahren aufgenommen
wird, wie es im Gesetz vorgesehen ist.
- Dass unsere Gefängnisse
auch künftig nicht mit Tausenden von abgewiesenen Asylbewerbern
zwecks Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft gefüllt werden, sondern
dass dieses Instrument wie bisher nur in gravierenden Einzelfällen
angewandt wird
- Dass in der Schweiz
abgewiesene Ausländer auch künftig weder verhungern noch verdursten
müssen.
- Dass keine tatsächlich
verfolgten Menschen in der Schweiz in einem schludrigen Hauruckverfahren
abgewiesen werden, sondern dass ihr Fall seriös geprüft wird
und die Rechtsmittel gewahrt sind.
- Dass Ausländerinnen,
die ihren Schweizer Ehemann wegen Gewalt in der Ehe verlassen, nicht
durch Ausweisung gleich nochmals bestraft werden, sondern im Gegenteil
ein im neuen Ausländergesetz verankertes Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung
haben.
- Dass unser Rechtsstaat
diesen Namen auch nach diesen Gesetzesrevisionen auch künftig verdient.
Einen Wunsch hätte
ich aber auch an die Kirchen: Weder ist eine Missbrauchsbekämpfung
- welchen Bereich sie auch immer betrifft - automatisch unchristlich,
noch sollte Menschen, welche dafür einstehen, einfach das Christentum
abgesprochen werden.
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Nationalbankgewinne: Nein zur KOSA-Initiative!
von Josef Dudli
Ein Vergleich: Wäre
es sinnvoll, wenn ein Pianist seine Hände zwischen seinen Konzerten
noch für schwere Steinbrucharbeiten einsetzt? Sicher nicht, da dadurch
die Qualität seiner Haupttätigkeit unweigerlich leiden würde.
Genau so unsinnig ist es, der Nationalbank neben ihrer Hauptaufgabe nun
plötzlich noch die Nebenaufgabe der AHV-Finanzierung zuzuweisen.
Die Nationalbank ist verantwortlich für die Geldmengensteuerung,
das Zinsniveau, die Preisstabilität und den Aussenwert unserer Währung.
Schon dies ist anspruchsvoll genug. Die neue Aufgabe, Gelder für
die AHV zu generieren, steht in einem diametralen Gegensatz zu diesen
Zielen. Sie müsste dafür das bare Gegenteil tun als heute.
Die AHV braucht längerfristig
Geld, und die Begehrlichkeiten gegenüber der Milchkuh Nationalbank
würden steigen. Um die Devisenbewirtschaftung möglichst ertragreich
zu gestalten, müsste diese ein hohes Anlagerisiko und eine Hochzinspolitik
betreiben. Sie müsste an einem schwachen Franken interessiert sein,
da eine Frankenabwertung ihre Devisenbestände rechnerisch kräftig
aufwertet und so buchmässige Milliardengewinne entstehen, die für
die AHV verwendet werden könnten. Milliarden für die AHV bedeuten,
selbst wenn sie buchhalterisch über Devisenerträge gegenfinanziert
werden, eine Franken-Geldmengenerhöhung über die Notenpresse,
der keine Gütermengenerhöhung entgegensteht. Jeder Lehrling
lernt in Wirtschaftsunterricht, dass dies längerfristig eine Inflation
bedeutet. Im Gegensatz zur jetzigen einmaligen Ausschüttung von Goldmillionen
in einer Zeit der Preisstabilität würde sich diese AHV-Alimentierung
über die Notenpresse jährlich wiederholen und nicht ohne Auswirkung
auf die Teuerung bleiben.
Vor eineinhalb Jahrhunderten
hat der weise Indianerhäuptling Seattle bereits festgestellt, dass
man Geld nicht essen kann. Lösen wir die Finanzierung der Altersvorsorge
also nicht über die Notenpresse und sagen wir nein zur KOSA-Initiative!
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Ja
zum Steuergesetz
von Josef Dudli
Die Revision des kantonalen
Steuergesetzes verdient ein Ja. Möglich geworden ist diese Revision
durch die Goldmillionen, welche in jährlichen Tranchen zur Entlastung
der Steuerzahlenden verwendet werden sollen, und durch generell steigende
Steuereinnahmen, vor allem durch höhere Gewinnsteuern der Unternehmen.
Gemäss SP-Propaganda sind dies "Steuergeschenke" für
die Reichen und für die Unternehmen, und der Mittelstand müsse
die Zeche bezahlen. Richtig ist, dass folgende Gruppen entlastet werden:
- Familien durch
höhere Kinderabzüge und neue Ausbildungsabzüge
- Tiefste Einkommen
durch eine Entlastung im unteren Bereich
- Hauseigentümer
durch eine Erhöhung des Rabattes auf dem Eigenmietwert auf 30 %
- Behinderte durch
verbesserte Abzüge von behindertenbedingten Kosten
- Sparer durch eine
leichte Reduktion der Vermögenssteuern und durch eine Reduktion
der Besteuerung der gebundenen Vorsorge (Säule IIIa)
Zusätzlich zu
den natürlichen Personen werden auch die Unternehmen durch eine Modifikation
des Steuersatzes (einheitlicher linearer Steuersatz) entlastet. Dies ist
notwendig, damit der Kanton St. Gallen für Unternehmen weiterhin
attraktiv und konkurrenzfähig bleibt, wovon die ganze Wirtschaft
und schlussendlich wir alle profitieren.
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Asylgesetzesrevision: Respekt vor persönlichem Entscheid
von Josef Dudli
Der Abstimmungskampf
um die Asyl- und Ausländergesetzesrevision beginnt langsam. Gewisse
Kreise haben es hier wesentlich einfacher als wir von der CVP.
Für die Rechtsparteien
kann das Asylrecht nicht genug restriktiv sein. Die SVP-Asylinitiative
zum Beispiel wollte seinerzeit keine Flüchtlinge mehr akzeptieren,
die über Drittstaaten einreisen, was bei unserer Binnenlage auf ein
De-facto-Flüchtlingsverbot hinauslief. (Diesen Hauptpunkt jener unseligen
Initiative gilt es zu berücksichtigen, wenn heute zum Teil behauptet
wird, die jetzige Vorlage ginge gar über die SVP-Asylinitiative hinaus,
was Unsinn ist.). Umgekehrt weigern sich die Linksparteien seit Jahren
anzuerkennen, dass im Asylbereich ein hohes Missbrauchspotenzial besteht,
dem die Behörden und die Polizei oft machtlos gegenüberstehen.
Für die CVP liegt
dieser Fall nicht ganz so ganz einfach. Wir wollen nach wie vor, dass
unser Land Verfolgten Schutz bietet, aber andererseits auch Missbräuche
wirksam bekämpfen. Egal in welchem staatlichen Bereich: Wenn man
durch Ausnutzen von Gesetzeslücken und Schlupflöchern die staatlichen
Instanzen zum Narren halten kann, ist dies für einen Rechtsstaat
nicht tragbar und muss korrigiert werden. Es stellt sich nun für
uns von der CVP die Frage, wie weit eine solche Bekämpfung von Missbräuchen
gehen darf. Welche Mittel sind zumutbar und zulässig, und welche
Mittel verletzen die Menschenwürde? Die Meinungen über diese
Grenze des noch Zulässigen sind nicht einheitlich. Obwohl die CVP
in ihrer Mehrheit Ja sagt zur Revision, gibt es eine beachtliche Nein-Minderheit,
ich denke da zum Beispiel an die Nationalrätinnen Lucrezia Meier-Schatz
und Rosmarie Zapfl sowie an Ständerat Eugen David.
Im Rahmen der komplexen
Vorlage greife ich drei Fragen heraus, welche die Gemüter auch innerhalb
unserer Partei bewegen:
- Darf man Menschen,
die sich partout weigern zu kooperieren, sich auch weigern auszureisen
und laufend untertauchen, notfalls auch solange in Haft nehmen, bis
sie kooperieren oder bis die Abklärungen getroffen sind?
- Haben Menschen,
deren Gesuch abgelehnt wird oder auf deren Gesuch nicht eingetreten
wird, nach wie vor das Recht auf volle Sozialhilfe oder ist die Rückstufung
auf die reine Nothilfe zumutbar?
- Welche Ansprüche
an den Identititätsnachweis dürfen wir an Flüchtlinge
stellen? Hier sei vorerst ein Missverständnis ausgeräumt.
Es ist keineswegs so, dass ein Asylbewerber ohne Papiere künftig
automatisch vom Verfahren ausgeschlossen würde. Das würde
tatsächlich der Situation etlicher typischer Flüchtlinge nicht
gerecht. Meldet sich jemand ohne Papiere, bestehen vier Möglichkeiten,
damit trotzdem auf ein Asylgesuch eingetreten wird:
• Beschaffung der Papiere innert 48 Stunden; oder
• Glaubhafte Darlegung, dass er aus entschuldbaren Gründen
dazu nicht in der Lage ist; oder
• Aufgrund der Anhörung wird trotz fehlender Papiere die
Flüchtlingseigenschaft festgestellt; oder
• Es erweist sich, dass zusätzliche Abklärungen zur
Feststellung der Flüchtlingseigenschaft oder eines Wegweisungsvollzugs-Hindernisses
nötig sind.
Zusätzlich besteht noch eine fünfte, nicht unwesentliche Sicherung:
Es gibt von Bund speziell bezeichnete Krisengebiete, in die sowieso
niemand zurückgeschickt wird, egal wie sein Asylstatus sein mag.
Das immer wieder konstruierte Beispiel, dass jemand von unseren Behörden
bloss wegen fehlender Papiere kaltherzig zurückgeschickt würde,
wenn er mit knappster Not in einem Kriegsgebiet vor den Häschern
noch entkommen konnte, entspricht nicht den Fakten. Abgesehen davon
wird ein solcher Flüchtling eher in den nächsten Nachbarstaat
flüchten und kaum in die Schweiz.
Mein Aufruf an Sie:
Machen Sie sich Ihren Entscheid nicht leicht. Informieren Sie sich im
Detail über diese Vorlage. Ueberlegen Sie sich, wie viel Repression
zur Bekämpfung von Missbräuchen Sie vor Ihrem Gewissen noch
verantworten können. Je nachdem wird Ihre Antwort zu dieser Abstimmungs-Vorlage
so oder anders ausfallen. Wie auch immer der Entscheid – nach Abwägung
aller Aspekte – ausfallen wird, er ist zu respektieren. Auch wenn
die CVP in ihrer Mehrheit dieses Gesetz befürwortet, eine Parteidisziplin
in dieser Gewissensfrage gibt es nicht.
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Steuergeschenk?
von Josef Dudli
An der vorliegenden
sinnvollen und ausgewogenen kantonalen Steuergesetzesrevision wird von
der SP und deren Exponenten massiv Kritik geübt. Dabei wird auch
wieder ein altbekannter Begriff bemüht, nämlich der Begriff
"Steuergeschenk". Dieses Wort bzw. Unwort sagt nicht viel aus
über eine Steuervorlage, es sagt aber sehr viel aus über die
Denkhaltung derjenigen, die es verwenden.
Von einem "Geschenk"
ist bekanntlich dann die Rede, wenn jemand einen Teil seines Eigentums
ohne Gegenleistung einem andern übergibt. Auch der Staat kann seinen
Bürgern nur etwas schenken, was eigentlich dem Staat gehört.
Wer also diesen Begriff im Zusammenhang mit Steuern verwendet, der geht
automatisch davon aus, dass alles Geld, das Private und Wirtschaft erarbeiten,
grundsätzlich einmal dem Staat gehört. Nur wer sich diese Philosophie
zu Eigen gemacht hat, kann überhaupt auf die Idee kommen, dass der
Verzicht des Staates auf einen Teil der vom Bürger erarbeiteten Gelder
- zum Beispiel eben durch eine Steuersenkung - ein "Geschenk"
sei.
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