CVP Werdenberg
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Stellungnahmen

Stellungnahmen

Inhalt:

  1. Umwandlungssatz: Rentenklau oder simple Mathematik?
  2. Kriegsmaterialausfuhr: Nein zur Doppelmoral
  3. Nein zur Minarett-Initiative
  4. JA zur IV-Vorlage
  5. Bundesratswahlen – eine abweichende Meinung eines CVP-Regionalparteipräsidenten
  6. Sind Nationalrat Thomas Müllers Empfindungen unzulässig?
  7. Wieviel Polizeireglement braucht eine Gemeinde?
  8. Ueli Maurer, Bundesrat
  9. Ja zum HarmoS-Konkordat
  10. Gedanken zum Parteiwechsel einer CVP-Kantonsrätin
  11. Eine Wahlanalyse
  12. Unter aller Kritik
  13. "Ich bin doch nicht blöd." - Oder etwa doch?
  14. Kommentar zur Bundesratswahl
  15. Warum sagt die CVP Nein zur SP-Initiative "Steuergerechtigkeit für Familien"?
  16. Das Bundesratsangebot der SP - ein Danaergeschenk!
  17. Verbandsbeschwerderecht - ein Votum für die Beibehaltung
  18. Religion und Politik - eine Entgegnung
  19. Ist die "Stromlücke" ein Hirngespinst?

    weitere Stellungnahmen siehe Archiv

    Aktuelle Stellungnahmen der CVP Schweiz und der CVP Kanton SG


Umwandlungssatz bei Pensionskassen: Rentenklau oder simple Mathematik?
von Josef Dudli

Wer mit 1000 Franken Taschengeld  in die zweiwöchigen Ferien verreist, darf pro Tag rund 71 Franken verbrauchen. Wer mit dem selben Geld für drei Wochen in die Ferien will, muss sich mit  48 Franken pro Tag begnügen. Mit „Taschengeldklau“ hat dies nichts zu tun, nur mit einem simplen indirekt proportionalen Dreisatz, Stufe Primarschule. Je länger eine bestimmte Summe ausreichen soll, umso weniger darf man pro Zeiteinheit verbrauchen.

Dieselbe Rechenaufgabe stellt sich nun, wenn auch etwas in grösserem Stil,  bei der Festlegung der jährlichen Pensionskassenrente.  Ist mit 65 Jahren ein Sparkapital von beispielsweise 400‘000 Franken vorhanden, darf man bei einer Lebenserwartung von 15 Jahren jährlich rund 27000 Franken verbrauchen. Bei einer Lebenserwartung von 20 Jahren sinkt dieser Betrag auf 20‘000 Franken, also um rund einen Viertel.  Als mein Vater seinerzeit pensioniert wurde, erhielt er eine Rente von sage und schreibe zehn Prozent seines Altersguthabens, denn die durchschnittliche Lebenserwartung für einen Rentner betrug damals etwas über 10 Jahre. Als die Pensionskassen dann im Jahre 1985 obligatorisch wurden, wurde ein Rentensatz von 7,2 Prozent festgelegt, was der damaligen Lebenserwartung entsprach.
Heute ist auch dieser Satz überholt,  und es steht ein Rentensatz von 6,4 Prozent zur Abstimmung, da inzwischen die Lebenserwartung nach der Pensionierung auf deutlich über 15 Jahre gestiegen ist.

Bei dieser Abstimmungsvorlage in Sachen „Umwandlungssatz“ in der beruflichen Vorsorge geht es somit nicht um einen Diebstahl oder „Rentenklau“, sondern um reine Volksschulmathematik. Man kann nach der Pensionierung schlicht nicht mehr Geld verteilen, als vorhanden ist. Ein Ja zu dieser Vorlage ist kein Diebstahl, sondern eine notwendige Kenntnisnahme der Realitäten. [hier eine Tabelle zur Entwicklung des Pensionskassenkapitals nach der Pensionierung].


Kriegsmaterialausfuhr: Nein zur Doppelmoral
von Josef Dudli

Der CVP wird aufgrund ihres Neins zum Kriegsmaterial-Ausfuhrverbot vorgeworfen, sie würde mit dieser Parole den Arbeitsplatzerhalt höher gewichten als das Gebot „du sollst nicht töten“. Als Regionalparteipräsident der CVP Werdenberg möchte ich diesem Vorwurf folgendes entgegnen:

Die CVP steht auf dem Boden der bewaffneten Landesverteidigung. Diese Haltung deckt sich mit derjenigen aller grossen christlichen Konfessionen, welche die bewaffnete Landesverteidigung für jedes Land im Grundsatz als legitim erklären. Wer ja sagt zur bewaffneten Selbstverteidigung eines Landes, muss auch anerkennen, dass dieses Land sich die dazugehörenden Waffen beschaffen muss, durch Eigenproduktion oder durch Import. Alles andere wäre inkonsequent. Die Schweiz produziert gewisse Waffen selbst, während andere Waffen importiert werden. Viele Länder handeln ähnlich. Wenn wir es nun aber für moralisch gerechtfertigt halten, für unsere Armee vom Ausland Waffen zu beschaffen, so muss es doch beispielsweise auch für Österreich legitim sein, von der Schweiz Waffen zu kaufen.

Eine Moral, die den Waffenkauf der Schweiz in Schweden als gerechtfertigt und mit dem Christentum vereinbar erklärt, den Waffenkauf der Schweden in der Schweiz aber als ungerechtfertigt und unchristlich ablehnt, ist eine Doppelmoral. Die GSOA als Urheberin dieser Initiative lehnt übrigens jegliches Recht auf Selbstverteidigung ab, sei es der Schweden oder der Schweizer. Für die GSOA und deren Ziel, die Abschaffung der Armee, macht diese Initiative Sinn.

Unsere Kriegsmaterialausfuhr ist nicht schrankenlos. Im Gegensatz zu jetzt kolportierten Behauptungen liefern wir Waffen nicht einfach überallhin. Als beispielsweise für den Aufbau der neuen irakischen Polizeikräfte – eigentlich eine sinnvolle Sache - ausrangierte schweizerische Schützenpanzer geliefert werden sollten, wurde dieses Geschäft nicht bewilligt.

Siebzig Rechtsprofessoren bemängeln, dass wir auch an Länder Waffen liefern, die aufgrund eines UNO-Mandates irgendwo bewaffnete Soldaten stationiert haben, zum Beispiel Deutschland und andere NATO-Staaten in Afghanistan. Mit dieser Argumentation dürfte auch unsere Armee von niemandem mehr mit Waffen beliefert werden, da auch unser Swisscoy-Kontingent im Kosovo zum Selbstschutz bewaffnet ist. Im damaligen Abstimmungskampf war keiner dieser Rechtsgelehrten besonders aufgefallen durch ein Engagement für ein Nein. Dass ausgerechnet Völkerrechtler plötzlich UNO-Mandate ablehnen, ist neu und befremdend.

Zusammenfassend ist die geltende strenge Gesetzgebung in Sachen Kriegsmaterialausfuhr sehr wohl moralisch zu verantworten. Ein Nein zur Initiative ist ein Nein zu einer Doppelmoral, die unsere Landesverteidigung und die dafür nötige Waffenbeschaffung für moralisch hochstehender erklärt als diejenige von sämtlichen anderen Ländern dieser Erde.


Nein zur Minarett-Initiative
von Josef Dudli

In der Schweiz kennen wir seit etwas über 160 Jahren die verfassungsmässige Verankerung der Grundrechte wie Religionsfreiheit, Kultusfreiheit und Rechtsgleichheit. Dies gilt für alle Religionen und Konfessionen und selbstverständlich auch für ausländische Gäste, die hier leben. Gemäss den hier seit eineinhalb Jahrhunderten geltenden Gesetzen darf jede der zahlreichen verschiedenen Glaubensgemeinschaften Bauten hinstellen, sofern diese den gesetzlichen Vorschriften wie Zonenplan und Baureglement entsprechen und eine Baubewilligung vorliegt.

Es sind nun einige Schweizer – und nicht Ausländer – denen diese hier geltende freiheitliche und rechtsgleiche Regelung nicht mehr passt, und sie wollen dies ändern durch eine Verfassungsinitiative. Neu soll es zwar nach wie vor für Dutzende von grossen und kleinen Glaubensgemeinschaften bis hin zur Uriella oder anderen selbst ernannten Heilsbringern erlaubt sein, im Rahmen des Baurechts sinnvolle und weniger sinnvolle Sakralbauten und auch Türme zu bauen. Mit einer einzigen Ausnahme: Nur der Islam soll künftig auf unserem ganzen Staatsgebiet bei seinen Gebetshäusern keine Türme, Minarette genannt, errichten dürfen. So soll es künftig in unserer Verfassung stehen.

Mit Verlaub, das ist ein Unsinn! Um das Dorfbild störende bauliche Fremdkörper und allzu protzige Türme zu verhindern, egal durch welche Glaubensgemeinschaft diese erstellt werden, gäbe es im Rahmen der heutigen Zonenpläne und Baureglemente genügend Möglichkeiten. Wir müssen dazu unsere Verfassung nicht durch einen derartigen juristischen Schandfleck, wie ihn dieser Initiativtext darstellt, verunstalten.


JA zur IV-Vorlage
von Josef Dudli

Zu Beginn ein paar Zahlen, um das Problem der IV zu verdeutlichen. Knapp 1,5 Mrd. Franken beträgt das jährliche IV-Defizit, Tendenz sinkend dank der langsam greifenden 5. IV-Revision. Die Gesamtschulden der IV im AHV/IV/EO-Fonds betragen rund 10 Mrd. Franken, Tendenz steigend. Der AHV-Fonds müsste eigentlich 35 Mrd. Franken enthalten, wegen des IV-Lochs sind es rund 10 Mrd. weniger. Wir sprechen hier also ganz klar nicht von einzelnen Missbräuchen durch irgendwelche Betrüger. Diese gehören selbstverständlich ohne Wenn und Aber abgestellt! Es geht um Beträge, welche die Verluste durch zweifellos vorkommende Missbräuche weit übersteigen. Wer behauptet, allein durch Missbrauchsbekämpfung könne man diese vielen Milliarden einsparen, verkennt das Problem völlig.

In der Privatwirtschaft würde eine Rettung eines solchen maroden Unternehmens in drei Schritten ablaufen: Verzicht der Gläubiger auf einen Teil des Geldes, Zufuhr von neuem Kapital, Ausgleich der jährlichen Verluste durch neue Einnahmen und Kürzung der Ausgaben. Genau das ist auch mit der sanierungsbedürftigen IV geplant.

Die bereits vor wenigen Jahren in Kraft getretene fünfte IV-Revision folgt dem Grundsatz „Wiedereingliederung vor Rente“. Während es in den 90er-Jahren üblich war, behinderte Menschen durch eine IV-Rente aus dem eh angespannten Arbeitsmarkt zu ziehen, stellt man heute zuallererst die Frage, welche sinnvolle Beschäftigung ein Mensch mit einer bestimmten Behinderung noch ausführen kann. Dies liegt auch im Interesse der Würde des Behinderten. Die Neurenten sind deshalb stark zurückgegangen. Diese Verbesserung bei den Neurenten schlägt sich aber nur zögernd auf den gesamten Rentnerbestand nieder. Das jährliche Defizit sinkt langsam, und der Bremsweg dürfte etwa ein Jahrzehnt betragen. Für diese Zwischenzeit wird die MWST um 0,4 Prozent erhöht. Zudem verzichtet der AHV-Fonds auf 5 Mrd. Franken, haftet aber ab sofort nicht mehr für die steigenden Milliardenschulden der IV. Die AHV fährt so wesentlich besser als bei der Weiterführung des Istzustandes.

Bei einem Nein geht der bisherige Zustand weiter, und der AHV-Fonds wird weiter geplündert. Und zwar selbst dann, wenn man auf einen Schlag sämtliche Missbräuche eliminieren würde. Durch ein Nein und den damit verbundenen Verzicht auf dieses Sanierungspaket bliebe eigentlich als Radikallösung nur eine generelle Kürzung aller IV-Renten um 40 Prozent, um die Finanzen ins Lot zu bringen. Dies wäre für die vielen behinderten Mitmenschen nicht zumutbar.


Bundesratswahlen – eine abweichende CVP-Meinung eines Regionalparteipräsidenten
von Josef Dudli (Juli 09)

Die CVP Schweiz beabsichtigt, bei der Ersatzwahl in den Bundesrat mit einer eigenen Kandidatur anzutreten. Und höchst wahrscheinlich wird dieser Kandidat Urs Schwaller heissen. Es wird nur von wenigen bestritten, dass Urs Schwaller das Rüstzeug zum Bundesrat mitbringt. Wenn ich trotzdem meine Zweifel an der Klugheit einer CVP-Kandidatur anmelde, so hat dies nichts mit dem auch in meinen Augen hervorragenden Kandidaten Urs Schwaller zu tun, sondern es sind politische Überlegungen.

  1. Ich war schon immer der Überzeugung, dass die CVP langfristig wieder zwei Bundesräte haben sollte. Der Weg dazu sollte jedoch über eine klare Steigerung des Wähleranteils und der Sitze im Parlament erfolgen. Wenn die CVP den vierten Platz unter den Bundesratsparteien wieder los wird, kann sie mit Fug und Recht Anspruch auf einen zweiten Bundesratssitz erheben.
  2. Im Moment ist der rechnerische Anspruch sehr dünn. Vom Wähleranteil ist die FDP klar stärker, die CVP-Fraktion ist jedoch grösser dank der Fraktionsgemeinschaft mit EVP/Grünliberalen und dank der starken Ständeratsdeputation.
  3. Das Abjagen von Bundesratssitzen hinterlässt Narben und Revanchegefühle. Die CVP musste dies erleben bei der Abwahl von Ruth Metzler. Die Retourkutsche erfolgte bei der SVP bereits vier Jahre später mit der Abwahl von Blocher. Jetzt ist die CVP daran, auch der FDP einen Sitz abzujagen. Dies wird einer künftigen politischen Zusammenarbeit mit der FDP abträglich sein. Während die SVP ein politischer Gegner mit ganz anderen politischen Vorstellungen ist, betrachte ich die FDP mit ihrer staatstragenden politischen Grundhaltung als natürlichen Partner der CVP. Macht es Sinn, einen Partner zu verärgern?
  4. Hat die CVP im September Erfolg, wird sich der Bundesrat zusammensetzen aus 2 SP, 2 CVP, 1 BDP, 1 FDP, 1 SVP. Dies wäre nicht repräsentativ für die Wähleranteile der Bevölkerung. Revanchegelüste zur Korrektur bei den nächsten Gesamtneuerungswahlen im Jahre 2011 wären bereits vorprogrammiert.
  5. Was passiert bei den Gesamterneuerungswahlen im Dezember 2011? Kommt dann die nächste Retourkutsche? Oder wird dann der Sitz von Eveline Widmer-Schlumpf geopfert, um die Wählerarithmetik im Bundesrat wieder herzustellen und trotzdem die eigenen Sitze zu verteidigen? Wäre es nicht ein Akt politischer Klugheit, die CVP würde bereits heute den Sitz Widmer-Schlumpf in die Überlegungen miteinbeziehen und aus diesem Grunde auf eine Kandidatur verzichten?

Die obige Argumentation heisst nun aber keineswegs, dass einfach jede Kandidatur der FDP so quasi aus staatspolitischen Gründen einfach abgesegnet werden soll. Hier ist die FDP gefordert! Bei einer Ausmarchung beispielsweise zwischen Pelli und Schwaller würde ich – wäre ich eidgenössischer Parlamentarier – wohl allen obigen Überlegungen zum Trotz Schwaller wählen.


Sind Nationalrat Thomas Müllers Empfindungen unzulässig?
von Josef Dudli

„Er erinnert mich an jene Generation von Deutschen, die vor sechzig Jahren mit Ledermantel, Stiefeln und Armbinde durch die Gassen gegangen sind.“ Mit diesen Worten hat Nationalrat Thomas Müller seine durch die verbalen Attacken des deutschen Finanzministers Steinbrück ausgelösten Empfindungen umschrieben, und dabei landesweite Kritik geerntet. Der deutsche Finanzminister wurde im Gegensatz zu Behauptungen in den Medien durch diese Worte nicht als Nazi dargestellt, sondern Thomas Müller hat lediglich seine Empfindungen beschrieben, welche dieses Verhalten bei ihm persönlich auslöst. Ist diese Reaktion übertrieben? Darf sich ein Schweizer durch die Worte Steinbrücks an die Zeiten vor 1945 erinnert fühlen? (Mit den erwähnten „sechzig Jahren“ hat sich Thomas Müller wohl um einige Jahre verrechnet.)

Blenden wir etwas zurück. Vor einigen Monaten meinte Bundesfinanzminister Steinbrück dass gegenüber der Schweiz die „Peitsche“ verwendet werden müsse. Eine Peitsche ist bzw. war ein Instrument zur Disziplinierung von widerspenstigen Tieren und Sklaven. Damit zeigt der Anwender dieser Worte, auf welche Stufe er sich selbst und auf welche Stufe er uns Schweizer stellt. Es folgte das Beispiel der Kavallerie, mit der man die Indianer disziplinieren müsse. Auch dieser Vergleich lässt tief blicken. Es zeigt nicht nur sein Bild von der Schweiz, sondern auch sein Bild von den Ureinwohnern Amerikas, die durch die überlegenen Europäischen Einwanderer mit der Kavallerie diszipliniert und dezimiert wurden. Mit der grössten Selbstverständlichkeit nimmt er diese schlimme Episode der amerikanischen Geschichte als Vorbild oder zumindest als Metapher für den Umgang mit der Schweiz. Und als Zugabe meinte SPD-Chef Müntefering noch, dass man früher in solche Länder – gemeint hat er uns – Soldaten geschickt hätte, dass man dies heute aber nicht mehr könne. Wann „früher“ hat denn Deutschland Soldaten in andere Länder geschickt?

Steinbrücks Worte sind die Worte der Regierung eines Nachbarlandes gegenüber unserem Land. In der Geschichte der noch jungen Bundesrepublik Deutschland sind noch nie durch eine Bundesregierung solche Töne gegenüber unserem Land ausgesprochen wurden. Man muss dafür tatsächlich bis vor 1945 zurückgehen. Wenn nun ein Schweizer angesichts dieser Worte der Deutschen Regierung sich an die unseligen Zeiten vor 1945 zurück erinnert, so sind solche Empfindungen weder übertrieben noch unzulässig, sondern historisch zutreffend und deshalb wohl unvermeidlich.


Wieviel Polizeireglement braucht eine Gemeinde?
von Josef Dudli

In Buchs wird das Referendum gegen das Polizeireglement ergriffen. Da in einem Leserbrief der Referendumsleute als Argument gegen dieses Reglement das Parteiprogramm der "CVP Schweiz" herangezogen wird, erlaube ich mir als in der Gemeinde Grabs wohnhafter CVP-Regionalparteipräsident trotzdem eine Richtigstellung.

Im Leserbrief wird der CVP-Parteiprogramm richtig zitiert, aber falsch interpretiert. Das Parteiprogramm der CVP Schweiz fordert ausdrücklich "mehr sichtbare Polizeipräsenz", und es bezeichnet die Videoüberwachung ausdrücklich als "sinnvolles Hilfsmittel". Wie man hier einen Gegensatz zum besagten Reglement konstruieren kann, ist schleierhaft.

Noch eine grundsätzliche Bemerkung zum Sinn oder Unsinn derart detaillierter Reglemente auf Gemeindeebene. Auf der Website des Referendumskomitees wird ein prominenter Vertreter der kantonalen Justiz zitiert, der die zunehmende staatliche Regulierung beklagt und das frühere Zurechtweisen von Fehlbaren ohne Reglemente lobt. Man könnte den Ball auch zurückspielen. Nicht nur, aber auch die Justiz hat im Laufe der Jahre ihren Teil dazu beigetragen, dass heute den Gemeinden praktisch alles verboten ist, was nicht ausdrücklich in einem Reglement erlaubt ist. Eine Gemeindepolizei darf keine Personenkontrolle durchführen, keine Kamera aufstellen, keine Taschen durchsuchen, keine Gruppe zurechtweisen oder fortschicken etc. etc., wenn es nicht ausdrücklich in einem Reglement festgelegt wird. Und ein Privater ohne gemeindepolizeiliche Funktion darf solches heute schon gar nicht tun, ungeachtet des höchstrichterlichen Lobes auf solches privates Engagement in der guten alten Zeit. Dies führt dazu, dass die Gemeinden praktisch gezwungen werden, alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten zu reglementieren, um nicht eines Tages wegen einer Reglementierungslücke auf dem falschen Fuss erwischt zu werden. Man mag das bedauern, soll aber bitte nicht den Gemeinden die Schuld geben!

Irgendwie erinnert mich das Ganze an die vergangene HarmoS-Abstimmung. Auch hier wird alles Übel in ein Reglement hineininterpretiert. Liest man dieses Polizeireglement nüchtern durch, so stellt man fest, dass in Buchs damit weder die Prostitution verboten, noch Parkbussen aufgrund von Videoaufnahmen ausgesprochen, noch die Jugend am Zusammenkommen gehindert, noch die Selbstverantwortung an den Staat delegiert, noch eine flächendeckende Videoüberwachung à la George Orwell eingeführt werden soll.
Nachsatz: Die Reaktion in der Website des Referendumskomitees auf diesen Beitrag zeigt, dass Nüchternheit zwar eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung dafür ist, einen Erlass richtig zu lesen und zu interpretieren.


Ueli Maurer, Bundesrat
von Josef Dudli

Offenbar spielte die CVP-Fraktion eine entscheidende Rolle, ob Ueli Maurer es in den Bundesrat schaffte oder nicht. Wie sollte sich die Fraktion verhalten? Guter Rat war teuer, und Fraktionschef Schwaller konnte offenbar die Fraktion nicht auf eine Linie bringe, da es sowohl für eine Wahl als auch für eine Nichtwahl Gründe gab. Hier einige Ueberlegungen:

  • Pro: Ueli Maurer ist nicht Christoph Blocher. Trotz sehr vieler Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den beiden doch Unterschiede. Zwr nicht so sehr in der Sache, aber im Verhalten und Aufteten.
  • Pro: Ueli Maurer vertritt das Gedankengut der SVP. Wenn man jedoch die SVP als stärkste politische Kraft im Bundesrat will, so muss man konsequenterweise jemanden wählen, der dieses Gedankengut vertritt und von der Partei getragen wird.
  • Pro: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten alle Kräfte in die Verantwortung eingebunden werden. Es stellte sich die Frage, ob sich unser Land ausgerechnet jetzt einen weiteren kräftezehrenden politischen Hickhack leisten kann und will.
  • Kontra: Ueli Maurers Ausfälle lagen oft unter der Gürtellinie und sind nicht bundesratstauglich. Ueli Maurer bezeichnete Bundesrat Samuel Schmid als Blinddarm oder Wurmfortsatz, den man ruhig entfernen könne und der Körper funktioniere trotzdem. Dies Art Rhetorik sollte eigentlich nicht noch mit höheren Weihen belohnt werden
  • Kontra: Ultimatum statt Wahlvorschlag: Schon zum zweiten Male verlangte die SVP ultimativ, dass man ihren Kandidaten einfach durchwinkt. Eine Wahl wird dadurch zur Farce. Soll ein Parlament es zulassen, dass die ihm verfassungsmässig zustehenden Rechte durch SVP-Parteistatuten ausgehebelt werden?

Die CVP-Fraktion musste sorgfältig abwägen. Was liegt eher im Interesse unseres Landes: Eine Wahl oder eine Nichtwahl von Ueli Maurer? Die Fraktion war sich nicht einig, und die Wahl Maurers fiel denn auch denkbar knapp aus. Gesamthaft gesehen war der Entscheid der Bundesversammlung wohl von mehreren schlechten Varianten die beste, ein Akt der politischen Vernunft, mehr nicht.

Es gibt offenbar in diesem Fall keine schlechten Verlierer, sondern einen "schlechten Gewinner". Gewinner Toni Brunner könnte eigentlich stolz sein. Von 243 gültigen Stimmen fielen sämtliche auf zwei lupenreine, bodenständige SVP-Parlamentarier, von denen sich der offizielle knapp durchsetzte. Trotzdem entblödete sich Brunner nicht, die Portierung des Gegenkandidaten Walter und die vielen Stimmen für denselben als "Drecksspiel" (Tagesanzeiger 11.12.) zu bezeichnen. "Opposition" ist offenbar nur dann legitim, wenn sich diese nicht gegen die SVP richtet.


Ja zum HarmoS-Konkordat
von Josef Dudli

Im Frühjahr 2006 wurde vom Schweizer Volk mit 85 Prozent Ja-Stimmen eine Verfassungsänderung angenommen, die das bisher den Kantonen vorbehaltene Volksschulwesen in bestimmten Bereichen harmonisieren will. Zu diesem Zweck müssen die Kantone Verträge (Konkordate) abschliessen. Scheitert dies, sieht der Verfassungsartikel ausdrücklich vor, dass dann der Bund die notwendigen Regelungen erlässt und diktiert. Gestützt auf diesen Verfassungsauftrag haben die Kantone eine Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) abgeschlossen.

Dieses Konkordat regelt hauptsächlich drei Bereiche: [Hier das Konkordat im Wortlaut]

  • Erstens wird das Einschulungsalter harmonisiert. Die Schulpflicht startet neu mit vier Jahren. Für unseren Kanton ändert hier gar nichts, da der Besuch des zweijährigen Kindergartenunterrichts bereits obligatorisch und deshalb klar Teil der Schulpflicht ist. Anders lautende Behauptungen sind falsch. Ich bin seinerzeit aufgewachsen in einem ländlichen Dorf im unteren Toggenburg, und besuchte wie alle Dorfkinder ebenfalls mit vier Jahren den Kindergarten. Obwohl formell freiwillig, benutzten ausnahmslos alle Familien im Dorfe dieses Angebot. Dies war in den fünfziger Jahren, zu einer Zeit als es noch keine SVP gab, die auf die absurde Idee kam, hier würden weinende Kinder gegen deren Willen ihren Eltern entrissen.
  • Zweitens werden im Konkordat die Schuldauer sowie einheitliche Lernziele für die verschiedenen Fächergruppen festgelegt, was im Zeitalter der Mobilität nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist.
  • Drittens werden Blockzeiten und Tagesstrukturen (z.B. Mittagstisch) vorgesehen. Die Nutzung dieser Tagesstrukturen ist fakultativ und darf nicht erzwungen werden. Auch dies ist sinnvoll. Da auch dies im Kanton St. Gallen bereits umgesetzt ist, ändert sich für uns nichts.

Der Beitritt zu diesem Konkordat beruht erstens auf einem Verfassungsauftrag des Schweizer Volkes, ist zweitens von der Sache her sinnvoll und ändert drittens in unserem Kanton St. Gallen gar nichts, da wir die Bedingungen bereits erfüllt haben.

P.S. SVP-NR Jasmin Hutter vergleicht das HarmoS-Konkordat mit den Zuständen in der ehemaligen DDR. Hierzu gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder weiss Jasmin Hutter nichts über die DDR, oder sie hat das HarmoS-Konkordat nicht gelesen.


Gedanken zum Parteiwechsel einer CVP-Kantonrsätin
von Josef Dudli

Es ist das Recht eines Menschen, die Partei zu wechseln. Einziger Punkt: Es ist nicht korrekt, dass man diese seit Herbst 2007 bestehende Absicht nicht schon vor den Wahlen umgesetzt hat, sondern sich auf der CVP-Liste nochmals aufstellen und sich wiederwählen lässt im Wissen, dass man dann ein Mandat mitnimmt. Die so hintergangene Regionalpartei CVP-Linth erfuhr erst zu einem Zeitpunkt von den geheimen Transferabsichten, als sich eine Nomination nicht mehr rückgängig machen liess. Dies ist nicht in Ordnung. Als Vergleich mein (etwas extremer) Fall als Vertreter der CVP-Werdenberg im Kantonsrat: Wenn ich die Partei wechseln würde, würde dies bedeuten, dass die ganze CVP-Wählerschaft im Werdenberg die nächsten 4 Jahre ohne eine einzige Vertretung dasteht, was vom Proporz her nicht korrekt ist und nicht dem Volkswillen entspricht. Fair wäre für mich in einer solchen Situation nur eines: Mandat abgeben!


Eine Wahlanalyse
von Josef Dudli

Die Liste 5 der CVP Werdenberg erzielte 8317 Listenstimmen, was für einen Sitz reichte. Soll man sich jetzt darüber freuen oder nicht? Rechnet man das Ergebnis vor 4 Jahren um von den damals 13 auf neu 9 Listenstimmen pro Wahlzettel, so entspricht das jetzige Resultat einem leichten Rückgang von 242 Listenstimmen. Auf der anderen Seite wurden vor 4 Jahren 1283 Panaschierstimmen von anderen Listen für Helmut Kendlbacher abgegeben, welche diesmal natürlich in der Endabrechnung fehlten. So betrachtet hat sich unsere Liste - ohne das "Panaschier-Zugpferd" Helmut Kendlbacher - recht gut behauptet. Von einer angeblichen Abstrafung der CVP wegen der Blocher-Abwahl kann man jedenfalls in unserem Wahlkreis sicher nicht sprechen. Im Gegenteil, ich durfte als neuer bisheriger "Spitzenkandidat" eine gegenüber vor 4 Jahren erheblich gesteigerte persönliche Stimmenzahl verbuchen. Ich persönlich fühle mich ebenfalls in keinster Weise irgendwie vom Volk für eine Blocher-Abwahl abgestraft.

Der Rückgang der CVP im ganzen Kanton von 28,7 auf noch 26 % und der Anstieg der SVP von 24,6 auf 30,5 % sind eher eine Bestätigung des Resultates der Nationalratswahlen in abgeschwächter Form als eine Auswirkung der Bundesratswahlen. Dass der SVP-Präsident dies als eine Strafaktion des Volkes(!) für die Blocher-Abwahl interpretiert, ist verständlich. Dass die Medien auf diese Argumentation aufspringen und sie übernehmen, ohne sie kritisch zu hinterfragen, schon weniger. Die Konsequenzen der Sitzverschiebungen im Kantonsparlament sind jedoch erheblich: Nachdem schon vor 4 Jahren die FDP und CVP nicht mehr die absolute Mehrheit im Kantonsrat stellten, gibt es nun rechnerisch eine neue absolute Mehrheit mit FDP und SVP. Wie die FDP mit dieser neuen Rolle als mögliche Mehrheitsbeschafferin der SVP umgeht, wird die Zukunft zeigen. Die FDP prophezeite durch die Verkleinerung des Parlamentes eine Anhebung der Qualität. Da darf man mal gespannt sein!


Unter aller Kritik
von Josef Dudli

Trauerarbeit braucht Zeit. So ist denn auch die SVP immer noch mit der Trauerarbeit über die Blocher-Abwahl beschäftigt. Was sich aber deren Kantonalpräsident Toni Brunner im neuesten SVP-Kantonalparteipamphlet "Impuls" erlaubt, ist jedoch unter aller Kritik. Er beschimpft "die bisher grösste Partei im Kantonsrat", also die CVP-Kantonalpartei, als "hinterhältig und verlogen". Er wiederholt damit seine mündlichen Entgleisungen an einem Parteitag. Dabei übersieht er, dass (eigentlich) auch eine Partei als Verein und juristische Person Persönlichkeitsrechte hat und sich nicht einfach beliebig mit derartigen Ausdrücken beschimpfen lassen muss, politische Differenzen hin oder her.

Er lässt es aber nicht einfach mit der Beschimpfung einer Partei bewenden, sondern beschimpft ganz konkret auch Persönlichkeiten. Lucrezia Meier-Schatz wird unterstellt, sie arbeite mit "Lügen" und "fanatisch angetriebenen" oder gar "blindem Blocher-Hass" Und unheilschwanger orakelt Toni Brunner, ob Lucrezia Meier-.Schatz wohl auch in unserem Kanton unbequeme politische Gegner "aus dem Weg räumen" wird? Ein bisschen besser kommt Ständerat Eugen David weg. Aber auch ihm wird "Besessenheit" sowie "Intrigantentum" unterstellt.

Auch SVP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wird angegriffen. Wobei die wohl beabsichtigte Beleidigung in unseren Augen ja gar keine ist, im Gegenteil: Er bezeichnet Eveline Widmer-Schlumpf als "eine perfekte CVP-Bundesrätin", was für uns ja wohl eher ein Kompliment als Beschimpfung ist.

Der eigentliche Skandal in unserem Lande im vergangenen Jahr war nicht die öffentliche Kritik einer GPK-Präsidentin an einem Regierungsmitglied. Das passiert weltweit in demokratischen Staaten fast täglich. Auch das Auswechseln von Regierungsmitgliedern gehört in Demokratien zu den üblichen Gepflogenheiten. Der Skandal für unser Land ist vielmehr, dass eine kritische Parlamentarierin infolge ihrer Kritik am Justizministerium wegen Morddrohungen monatelang Polizeischutz brauchte. Der zweite Skandal ist, dass die Gegenkandidatin, welche den Justizminister in einer Wahl besiegt hat, ebenfalls wegen Drohungen unter Polizeischutz gestellt werden musste. Und das Tüpfchen auf dem i ist, dass selbst das Meinungsforschungs-Insitut, welches eine 60%-ige Zustimmung der Befragten zur Bundesratswahl feststellt, ebenfalls wegen Drohungen Bewachung benötigte. Dazu kommt, dass all diese Drohungen durch seine fehlgeleiteten "Fans" dem Justizminister völlig Wurscht waren. Diese Vorfälle sind - gelinde gesagt - eine Perversion des Justiz(!)ministeriums. Ich bin erleichtert, dass man seit Beginn dieses Jahres wieder das Justizministerium kritisieren darf, ohne dass man deswegen gleich anonym bedroht und unter Personenschutz gestellt werden muss.

Selbst ein infolge der Bundesrats-Nichtwahl offenbar völlig ausser Rand und Band geratener und aus dem inneren Gleichgewicht geworfener Toni Brunner sollte eigentlich auf derartige verbale Entgleisungen, Ehrverletzungen und Beschimpfungen verzichten. Es gibt andere, anständigere Möglichkeiten der persönlichen Trauerarbeit. Aber in ausserordentlichen Situationen lernt man oft das wahre Gesicht eines Menschen kennen, was durchaus auch wertvoll sein kann.


"Ich bin doch nicht blöd." - Oder etwa doch?
von Josef Dudli

In der SP-Abstimmungszeitung für die Februarabstimmungen steht der - von Mediamarkt abgekupferte - Slogan "Ich bin doch nicht blöd." Man beginnt mit der Lektüre dieser Zeitung und kommt - falls man mit den wirtschaftlichen Verhältnissen im Lande einigermassen vertraut ist - aus dem Staunen nicht heraus.

Da wird keck behauptet, dass mit der KMU-Steuerreform lediglich 8400 Personen bevorzugt würden. Ich suche einen Beleg für diese völlig unmögliche Schnapszahl, und finde statt dessen eine weitere Behauptung, nämlich dass "die allermeisten KMU keine AG oder GmbH seien", sondern Einzelunternehmen. Nanu, habe ich meinen Lehrlingen jahrelang einen Unsinn beigebracht? Die statistischen Realitäten, die ich Jahr für Jahr den Lehrlingen aufzeige, sind folgende:

Von den rund 400'000 Firmen in der Schweiz sind rund 145'000 Einzelunternehmungen, also keine Gesellschaften und keine juristischen Personen. AG's und GmbH's (um die es beim Steuerpaket hauptsächlich geht) gibt es in der Schweiz rund 235'000. Von diesen sind lediglich 1000 Grossbetriebe mit über 250 Mitarbeitern, 234'000 sind somit Klein- und Mittelbetriebe. Die Behauptung, die allermeisten KMU seien keine AG und GmbH, ist falsch. Richtig ist das Gegenteil. Wenn man davon ausgeht, dass jede AG oder GmbH im Durchschnitt 2 Teilhaber hat, so käme man auf fast eine halbe Million in AG's oder GmbH's engagierte KMU-Unternehmer, welche von dieser Steuervorlage profitieren. Selbst wenn man wegen Mehrfachbeteiligungen sicherheitshalber noch ein gutes Stück abzählen kann, so bleiben immer noch hunderttausende. Die von der SP aus den Fingern gesogenen 8400 Personen sind schlicht und einfach Humbug.

So ganz nebenbei beschäftigt sich die SP-Zeitung auch noch mit der Flugverbotsinitiative. Auch hier staunt man. Die SP macht sich hier tatsächlich stark für einen von ihr als "sinnvoll und nötig" bezeichneten Luftpolizeidienst mit "leichten Abfangjägern", die nicht so laut sind wie die F/A-18, welche halt einen lauten Nachbrenner hätten, "da sie für Schnellstarts auf Kriegsschiffen konzipiert" worden seien. Offenbar wird hier der Leser gleich für dreifach blöd gehalten:

Erstens sehe ich es schon voraus, dass die SP die ebenfalls recht hohen Kredite für einen neuen, leisen, leichten Abfangjäger im Parlament fröhlich durchwinkt. Zweitens würde dies nicht einmal etwas nützen, da die Volksinitiative ja nicht leisere Flugzeuge fordert, sondern das Üben mit jeglichen Kampfflugzeugen, selbst mit den leisen SP-Abfangjägern, über touristischen Gebieten schlicht völlig verbietet. (Ernstfalleinsätze sind gemäss Initiativtext weiter erlaubt, aber dafür muss man doch nicht noch üben, oder?) Und drittens ist es immer problematisch, wenn man unbelastet von jeglicher Sachkenntnis sich über technische Details auslässt. Der F/A-18 wird zwar von den USA tatsächlich auf Flugzeuträgern stationiert. Da würde selbst ein Nachbrenner beim Start herzlich wenig nützen. Starts auf einem Flugdeck sind nur möglich dank den dort installierten Dampfkatapulten, welche die Flugzeuge beschleunigen..

Auf soviel Unsinn gibts nur eine Antwort: Ja zur KMU-Steuerreform, Nein zur Flugverbotsinitiative


Zur Bundesratswahl
von Josef Dudli

Vorbemerkung: Ich habe mich lange vor den Parlamentswahlen zweimal zu diesen Bundesratswahlen geäussert, zu finden unter den Beiträgen Das Bundesratsangebot der SP - ein Danaergeschenk! sowie Der Zauberlehrling, Ausserdem habe ich ebenfalls vor einiger Zeit in einem Politsplitter-Beitrag mit dem Titel "Operation Hannibal" meiner Verwunderung über den gewählten sonderbaren Namen des SVP-Plans vom Jahre 2003 Ausdruck gegeben. Diese drei Beiträge haben an diesem denkwürdigen 13. Dezember 2008 wieder an Aktualität gewonnen.

Man kann als CVP-ler in guten Treuen die Meinung vertreten, Blocher hätte weiterhin im Bundesrat bleiben sollen. Es gibt für diese Position gute und achtbare Gründe. Es ist aber ebenso legitim, die Meinung zu vertreten, eine Person wie die anerkannte SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf passe besser in das regierende Siebnergremium unseres Landes. Und es ist das gute Recht der Vereinigten Bundesversammlung, ihr Wahlrecht frei auszuüben. Wir von der CVP haben dies im Jahre 2003 ebenfalls erfahren müssen und als Demokraten den damaligen knappen Entscheid akzeptiert, und zwar ohne Wenn und Aber. Es sei hier nochmals betont: Die früher ungeschriebene Spielregel, dass man amtierende Bundesräte nicht abwählt, wurde im Jahre 2003 geändert, und zwar durch die SVP. Es ist hier leider notwendig, dass man dem kurzen Gedächtnis gewisser Leute etwas nachhilft!

Die CVP hätte rein rechnerisch sogar die Möglichkeit gehabt, Blocher durch Urs Schwaller zu ersetzen. Die Mehrheit im Parlament wäre da gewesen. Auch eine solche Wahl wäre demokratisch legitimiert gewesen. Die CVP-Fraktion hat es aber auf Grund der Grössenverhältnisse als nicht richtig erachtet, der rund doppelt so starken SVP einen Sitz wegzunehmen und hat die 2 Sitze der SVP nicht bestritten. Das "Danaergeschenk" der SP wurde zu Recht abgelehnt. Die Wahl Blochers unterschied sich jedoch insofern von anderen Bestätigungswahlen, als sie durch Drohungen und Erpressungsversuche an des Parlament begleitet war. Ein Parlament muss seine Unabhängigkeit verteidigen und darf sich sein Wahlrecht von niemandem einschränken lassen. Das "Durchwinken" der Kandidatur Blocher wäre zwar der bequemste und einfachste Weg gewesen, aber auch eine Kapitulation des Parlaments vor Drohungen einer Partei.

Die CVP-Fraktion sei durch diese Nichtwahl von Blocher nach Links gedriftet und nicht mehr bürgerlich, heisst es. Mit Verlaub, das ist dummes Zeugs! Blocher war vorher schon zweimal zu einer Bundesratswahl angetreten. Im Jahre 1999 trat er bei den Erneuerungswahlen in einer Kampfwahl gegen die amtierende Bundesrätin Ruth Dreifuss (SP) an und unterlag. Im Jahre 2003 trat er gegen die amtierende Ruth Metzler an und gewann. In beiden Fällen wurde er von der CVP-Fraktion nicht unterstützt. Die jetzige Position der CVP-Fraktion gegenüber Blocher unterscheidet sich also nicht von früher.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass von der CVP-Fraktion ein rundes Dutzend Parlamentarier die Wiederwahl Blochers befürwortete. Wie eingangs dargelegt, gibt es für diese Position ebenfalls gute Gründe. Rein rechnerisch hätte somit Blocher auf 130 Stimmen und seine Widersacherin auf 116 Stimmen kommen müssen. Wie kam denn das umgekehrte tatsächliche Wahlresutat zustande? Diese Frage müsste man eigentlich der FDP stellen, die jetzt mit dem Finger auf die ach so links gewordene CVP zeigt. Aber zum Glück ist ja die Stimmabgabe geheim.


Warum sagt die CVP Nein zur SP-Initiative "Steuergerechtigkeit für Familien"?
von Josef Dudli

Hin und wieder taucht in jüngster Zeit die Frage auf, wieso ausgerechnet die CVP als Familienpartei die SP-Steuerabzugsinitiative ablehnt. Ich möchte dies wie folgt begründen:

Die CVP hat - notabene als einzige bürgerliche Partei - mitgeholfen, dass in der Schweiz künftig einheitliche Kinderzulagen ausbezahlt werden. Neben diesen bereits existierenden und notwendigen einheitlichen Beträgen pro Kind gibt es zusätzlich noch das Instrument der Entlastung durch Steuerabzüge. Da unsere Steuertarife progressiv sind (worauf gerade die SP ja so grossen Wert legt), wirkt diese Progression logischerweise auch für die Abzüge, alles andere wäre unfair. Man kann ja nicht bei der Addition von Einkommen progressiv vorgehen und bei der Subtraktion der Abzüge dann linear. Wer beispielsweise 100'000 Jahreseinkommen verdient, hat einen rechten Lohn und muss durch die Progression auch zu Recht einen anständigen Batzen dem Fiskus abliefern. Wenn nun von diesem Einkommen aber nicht nur eine Person, sondern z.B. zwei Eltern und 3 Kinder ernährt werden müssen, so bleibt im Durchschnitt ein Einkommen von 20'000 Franken pro Familienmitglied. Es ist deshalb nicht mehr als recht und billig, dass durch die Kinderabzüge die für 100'000 Franken geltende hohe Steuerprogression ebenfalls reduziert wird, da sie für 5 Personen zutiefst unfair ist. Es liegt also in der Natur der Steuerabzüge, dass sie für höhere Einkommen stärker ins Gewicht fallen als für tiefere Einkommen. Dies ist nicht ungerecht, im Gegenteil. Steuerabzüge sind keine Beiträge des Staates an die Kinder und schon gar keine "Geschenke", wie die Linke immer wieder moniert. Steuerabzüge haben den Zweck, die (sonst zu hohe) Steuerlast für Familien auf ein halbwegs erträgliches Mass zu reduzieren.

Zum Gejammer, dass die CVP mithelfen würde, ein gutes Projekt der SP bachab zu schicken, ist anzumerken, dass diese Initaitive kein gutes Projekt ist, sondern eines mit Mängeln, das durchaus durch eine bessere Vorlage ersetzt werden kann.


Das Bundesratsangebot der SP - ein Danaergeschenk!
von Josef Dudli

"Traut nicht dem Pferde, Trojaner! Was immer es ist, ich fürcht' die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen.“ (Vergil, Aeneis)

Die SVP hat zusammen mit der FDP die Spielregeln in Sachen Bundesratswahlen im Jahre 2003 geändert. Man "darf" nun also selbst amtierende Bundesräte wegwählen, wenn sich bei den Parlamentswahlen die Mehrheiten verschoben haben. Wir erinnern uns: Mit einer Mehrheit von einer Handvoll Stimmen hatte Blocher die amtierende Bundesrätin Metzler aus dem Amte verdrängt. Die CVP liess nun verlauten, dass dies natürlich auch umgekehrt zu gelten hätte, wenn sie in den Parlamentswahlen wieder zulegen würde. Es ist richtig, als Ziel eine Zunahme des Wähleranteils und der Nationalratssitze anzustreben und damit - gemäss den neuen Spielregeln von SVP und FDP - auch die Grundlage für einen zweiten Bundesratssitz zu legen.

Jetzt bekommt die CVP Schützenhilfe von SP-Parteipräsident Fehr. Dieses Schenkungsangebot ist mit Vorsicht zu geniessen, denn in der Politik wird einem nicht einfach etwas geschenkt, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Die CVP hat sich als eigenständige Kraft zwischen den Polen etabliert. Das letzte was sie sich leisten kann, ist auch nur den Anschein zu erwecken, sich zwecks Rückgewinnung von Regierungsmacht mit der Linken zu verbünden. Wir müssen den Turnaround aus eigener Kraft schaffen. Entweder gehören wir zu den Wahlgewinnern und haben demzufolge einen rechnerischen Anspruch auf einen zweiten Bundesrat, oder wir schaffen dies (noch) nicht, und dann akzeptieren wir das als Demokraten. Mit linker Schützenhilfe einen rechnerisch unverdienten Bundesratssitz zu erhalten, kann niemals das Ziel der CVP sein. Ganz abgesehen davon bin ich der Ueberzeugung, dass die FDP der CVP näher steht als die in gewissen Fragen meilenweit von uns entfernte SP.

Obige Ueberlegungen gelten allerdings auch für Blocher. Wenn sein Fanclub es schafft, die Handvoll Stimmenmehrheit von 2003 zu halten oder gar zu verbessern und ihn wiederzuwählen, ist das in Ordnung. Es kann aber nicht Sache der CVP-Parlamentarier sein, dabei Schützenhilfe zu leisten. Ich erwarte, dass kein CVP-Parlamentarier Blocher wiederwählt. Auch sein Sitz soll ein Resultat der vom Wähler gewollten Parlamentsmehrheit sein, ohne Geschenke der CVP. Wenn es ihm nicht reicht, so wäre dies der Wählerwille, und unser Land würde dies überleben.
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Verbandsbeschwerderecht - ein Votum für die Beibehaltung
von Franz Bruhin, Sennwald

Vorbemerkung: Die CVP hat die Ja-Parole zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts beschlossen und ist dem bürgerlichen kantonalen Ja-Komitee beigetreten. Die CVP Werdenberg fasst grundsätzlich keine eigenen Parolen und übernimmt jeweils automatisch die Parolen der Kantonalpartei. Im Sinne eines Beitrags zur Meinungsbildung veröffentlichen wir hier die Position von Parteimitglied Franz Bruhin, der sich in einem der von dieser Vorlage betroffenen Verbänden, nämlich in der Pro-Natura, aktiv engagiert und die Vorlage und die Parteiparole aus seiner kritischen Sicht beleuchtet:

Die CVP SG nimmt teil im überparteilichen Komitee zur Abschaffung der Verbandsbeschwerde im Kt. St. Gallen. In diesem Komitee sind neben FDP und anderen Organisationen auch die SVP mit Co-Präsident Toni Brunner vertreten. Wie gewohnt bei der SVP werden nun auch von diesem Komitee Schlagworte und Halbwahrheiten verbreitet.

Das Verbandsbeschwerderecht sei weiterhin mit dem eidgenössischen Verbandsbeschwerderecht garantiert.
• Dabei wird geflissentlich übergangen, dass das kantonale Verbandsbeschwerderecht und eidgenössische sich bei weitem nicht decken.
• Ebenso wird übergangen, dass SVP und FDP schon längst an der Abschaffung des eidgenössischen Beschwerderechtes arbeiten. Die CVP CH hat gegen die Abschaffung Stellung genommen und sich in dieser Sache ausdrücklich von der Mehrheit des Bundesrates distanziert.
• Das Verbandsbeschwerderecht ist ein äusserst wichtiges Instrument für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung; siehe auch CVP Parteiprogramm mit Oekologie etc.
• Ausserdem ist in Zeiten der Klimaerwärmung, des Feuerbrandes und kurz vor den Wahlen eine derart einseitige Stellungnahme unter anderem gegen den Naturschutz sehr, sehr heikel. Die Grünen werden wohl davon profitieren, aber kaum dankbar sein.

Die CVP SG macht zum meinem Entsetzen mit bei diesem Aktionskomitee mit . Sie deckt damit die populistischen Schlagworte der SVP/FDP. Das ist meines Erachtens ein schwerer taktischer und strategischer Fehler. Dann kann der Wähler ja gleich SVP oder FDP wählen.

Die CVP SG hätte sich besser mit eigenen, ausgewogenen Standpunkten präsentiert, zum Beispiel:
• Die CVP ist gegen das kantonale Beschwerderecht, aber
• Die CVP steht klar hinter dem eidgenössischen Verbandsbeschwerderecht, im Gegensatz zu FDP und SVP, die alles abschaffen wollen.
• Die CVP ist Partei der Mitte und keiner linken oder rechten Ideologie zugeneigt.
• Die CVP hat ihr eigenes, konsequentes Programm, worin sie eine nachhaltige Wirtschaft fordert und Oekologie fördert.

Ich bin der Meinung, ein kantonales Parteipräsidium, das dies nicht versteht, schadet der Partei. Es sind Konsequenzen zu ziehen, damit derartiges nicht wieder passiert.
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Religion und Politik - eine Entgegnung
von Josef Dudli

In der „Tribüne“ im W&O vom 12. Mai 2007 nimmt Pfarrer Erich Guntli am Beispiel der Minarettdiskussion Stellung gegen den Missbrauch der Religion für die Politik. Zusätzlich zieht er eine sehr vereinfachende politische Trennlinie zwischen allen bürgerlichen Parteien einerseits und den Links-Grünen andererseits. Erstere seien bei den Abstimmungen der vergangenen Jahre den Kirchen allesamt konsequent in den Rücken gefallen, während letztere jene Werte vertreten, welche sich aus der christlichen Soziallehre ergeben. [hier der entsprechende Textauszug] Ich fühle mich als bürgerlich denkender CVP-Regionalparteipräsident durch diese Aussagen herausgefordert.

Erstens ist festzuhalten, dass sich die Rolle einer politischen Partei von jener der Kirche unterscheidet. Während eine Religion sehr hohe absolute Massstäbe anlegen kann, die ausnahmslos eingehalten werden müssen, ist dies in den Niederungen des politischen Alltags schwieriger. In der Politik muss man vielfach vom Idealzustand abweichen und pragmatische Lösungen suchen. Eine Religion kann z.B. die Homosexualität, die Ehescheidung oder den Schwangerschaftsabbruch kompromisslos ablehnen und die fehlbaren Menschen notfalls ausgrenzen. Der Staat und damit die Politik müssen hingegen für diese Menschen Lösungen finden. Eine Partei ist nicht zum Vorneherein unchristlich, wenn sie zu Kompromisslösungen Hand bietet, die von der kirchlichen Maximalforderung abweichen.

Die folgenden Beispiele zeigen, dass sowohl Linksparteien als auch bürgerliche Parteien nicht immer den kirchlichen Empfehlungen gefolgt sind:

Obwohl die katholische Kirche die Ehescheidung und insbesondere die Wiederverheiratung von Geschiedenen ablehnt, lässt unser Zivilrecht dies zu. Neben den Bürgerlichen befürworten auch Linke und Grüne ausnahmslos die Möglichkeit der Scheidung und Wiederverheiratung. Die Kirche lehnt die Homosexualität ab und nahm deshalb auch Stellung gegen das Partnerschaftsgesetz. Auch dieses Gesetz wurde nicht nur von uns Bürgerlichen, sondern von der gesamten Linken unterstützt.

Die CVP lehnte wie die Bischofskonferenz die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch ab und fasste die Nein-Parole. Ihr Kompromissvorschlag, das Beratungsmodell, scheiterte bereits im Parlament, genauso wie die Maximalforderung der SP und Grünen, den Schwangerschaftsabbruch während der vollen neun Monate zu legalisieren. Und beim von den Bürgerlichen befürworteten, sehr restriktiven Gesetz über die Stammzellenforschung war die Linke gespalten: die SP sagte ja, die Grünen nein.

Zur Frage der Beibehaltung der bisherigen Sonntagsverkäufe in Zentren des öffentlichen Verkehrs sagten die Bürgerlichen Ja, die Linke Nein. Deren Wahlplakate mit Presslufthämmern, welche angeblich künftig die Sonntagsruhe stören, entsprachen nicht dem christlichen Gebot der Wahrhaftigkeit. Bei der Revision der Asylgesetzgebung ist zu erwähnen, dass es dort nicht um die Aufhebung des Asylrechts ging, sondern um das Ahnden von Missbräuchen und das Einfordern eines Mindestmasses an Kooperation. Dies sind Dinge, die in allen anderen staatlichen Bereichen eine Selbstverständlichkeit sind und sonst auch von den Kirchen nicht bestritten werden. [s. Kommentar zur Asylabstimmung] Die einige Zeit vorher zur Abstimmung anstehende, auf ein Aufnahmeverbot hinauslaufende SVP-Asylinitiative wurde nicht nur von links, sondern auch von FDP und CVP abgelehnt.

Die künstliche Trennlinie – hier der geschlossene antikirchliche Bürgerblock, dort die der christlichen Lehre verpflichteten Linksparteien – existiert in dieser Form nicht. Im Übrigen genügt die linksgrüne Mentalität, eher grosszügig mit fremdem Geld umzugehen, nicht automatisch den Kriterien der christlichen Soziallehre. Genauso wenig ist die bürgerliche Mahnung, dass das Geld zuerst durch die Wirtschaft erarbeitet werden muss, bereits ein Kniefall vor dem Altar der Ökonomie.
(siehe auch unsere Internetseite "Die CVP und die Bischöfe".)
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Ist die „Stromlücke“ ein Hirngespinst?
von Josef Dudli

Wenn so um das Jahr 2020 in der Schweiz die ältesten Atomkraftwerke abgeschaltet werden, entsteht die Gefahr einer Versorgungslücke, sagt die Stromwirtschaft. – Die Gegner der Atomenergie verneinen dies. Zum Teil werden statt neue Atomkraftwerke einfach andere Kraftwerktypen gefordert, zum Beispiel Gaskraftwerke. Zum Teil aber ist die Argumentation eine völlig andere, indem versucht wird, die Vertreter der Marktwirtschaft mit deren eigenen Waffen zu schlagen. Man weist darauf hin, dass in der Theorie der Marktwirtschaft nämlich gar keine Lücken entstehen, weil sich aus Angebot und Nachfrage ja immer ein Gleichgewicht (mit einem entsprechenden Preis-Mengen-Verhältnis) bildet. Bei einem Rückgang des Angebotes gibt es zwischen der Angebots- und Nachfragekurve einfach einen neuen Schnittpunkt und damit ein neues Marktgleichgewicht auf einem anderen Niveau, hier ganz konkret auf einem höheren Preisniveau. Etliche Ökonomen, die der Atomkraft ablehnend gegenüber stehen, argumentieren so und beruhigen, dass es in der Marktwirtschaft keine Lücken gebe und der Markt es schon richten wird. Schlimmstenfalls müsse man einfach etwas mehr zahlen für den Strom.

Hier werden gleich zwei Denkfehler begangen. Der erste ist der, dass dieses Modell des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage an einige Voraussetzungen geknüpft ist, die in der Realität – und gerade im Strommarkt - nicht immer zutreffen. Der zweite verschweigt, dass auch ein Markt-Gleichgewicht überhaupt nichts aussagt über dessen Qualität und über das Wohlbefinden der Bevölkerung. Dazu einige Beispiele:

Obwohl von der klassischen Theorie her sich auch der Arbeitsmarkt gemäss Angebot und Nachfrage eigentlich immer in einem Gleichgewicht befinden sollte, wissen wir alle, dass dies in der Realität nicht stimmt. In schlechten Zeiten gibt es sehr wohl einen Angebotsüberschuss an Arbeitskräften und damit Arbeitslosigkeit. Die Lücke existiert hier also durchaus, weil der Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen ein spezieller Markt ist und sich deshalb nicht an die reine Lehre des Marktgleichgewichtes hält. Kein Ökonom würde behaupten, man müsse sich nicht um den Erhalt von Arbeitsplätzen sorgen, da der Arbeitsmarkt immer im Gleichgewicht und die Beschäftigungslücke ein Märchen sei.

Wieso leidet ein grosser Teil der Menschheit an Hunger, wenn sich das Angebot und die Nachfrage von Nahrung doch stets in einem Gleichgewicht befinden? Wieso wirtschaften und produzieren wir überhaupt, wenn es ja sowieso immer ein Gleichgewicht gibt? Offenbar ist die Marktwirtschaft kein Garant für ein Schlaraffenland, und das Markt-Gleichgewicht sagt nichts aus über den Wohlstand. Die Märkte sind auch in den ärmsten Entwicklungsländern im Gleichgewicht, was aber für die dort lebenden Menschen, die das Geld für den Kauf der Güter nicht aufbringen, ein schlechter Trost ist. Wenn sich ein Gleichgewicht bei einem hohen Preisniveau einpendelt, fallen einfach die Armen, die sich ein Produkt nicht leisten können, als Nachfrager aus. Auch hier hat noch kein Ökonom gelehrt, dass man sich um die Nahrung oder das Trinkwasser keine Sorgen machen müsse, da der Markt dies regle und es keine Lücken gäbe.

Was heisst das nun für den Strommarkt? Selbst wenn im Strommarkt die Voraussetzungen für das Bilden eines Gleichgewichtes gegeben wären, wären die Konsequenzen bei einem starken Angebotsrückgang für Wirtschaft und Menschen durchaus nicht harmlos, sondern negativ. Der massiv höhere Strompreis würde nicht nur zum Sparen zwingen, sondern könnte unseren Wirtschaftsstandort schädigen und zu Arbeitslosigkeit führen. Die Wirtschaft würde dort produzieren, wo es Strom gibt, und abwandern. Oder, was wesentlich wahrscheinlicher ist, das Gleichgewicht würde angesichts der grenzüberschreitenden Strommärkte hergestellt, indem die fehlende Strommenge einfach durch Mehrimporte gedeckt wird. Auch Importstrom belastet irgendwo die Umwelt, aber dies berührt uns ja dann nicht. Während dieses Sankt-Florians-Prinzip bei der Gewässerverschmutzung noch einigermassen funktioniert, ist es beim weltweiten CO2-Problem sinnlos.

Zudem ist auch der Strommarkt ein etwas spezieller Markt, wo die Gesetze des Marktgleichgewichtes nur beschränkt gelten. Auch hierzu ein Beispiel: Wenn der Brötlibeck 100 Brötli backt, und 110 Leute wollen eines kaufen, so kriegen die letzten 10 einfach keines, was kurzfristig nicht tragisch ist. Sie gehen vielleicht zum nächsten Konkurrenten oder verzichten für einmal auf das Brot, und versuchen einfach am nächsten Tag ihr Glück. Der Bäcker, der dies feststellt, wird möglicherweise am nächsten Tag mehr Brötli herstellen, oder die Konkurrenz erhöht ihre Menge. Das Gleichgewicht pendelt sich schnell wieder ein. Anders beim Strom. Der Strom muss haargenau in derselben Sekunde produziert werden, wo er verbraucht wird. Wenn in einem Augenblick nur eine Angebotskapazität von 100 Kilowatt da ist, aber 110 Haushalte fragen je 1 Kilowatt nach, so ist es nicht so wie beim Bäcker, dass einfach die letzten 10 ohne Strom bleiben würden. Nein, es fällt das ganze Netz zusammen und niemand hat mehr Strom. Da alle Anbieter am selben Netz hängen, kann man nicht einfach zum Konkurrenten gehen. Ein fehlendes Kraftwerk kann zudem nicht einfach über Nacht gebaut werden, und auch der Strompreis kann nicht einfach auf den kommenden Tag erhöht werden, um die Leute zum Sparen zu bewegen. Einen Ausweg gibt es auch hier: Den Importstrom. Womit wir wieder beim weiter oben erwähnten Sankt-Florians-Prinzip wären. Wenn sich jedoch alle europäischen Länder darauf verlassen, dass die fehlende Strommenge importiert werden kann, so hätte dies gar eine europaweite Stromlücke zur Folge.

Eine Stromversorgungslücke ist kein Hirngespinst, sondern kann Realität werden, mit durchaus verheerenden Konsequenzen: Netzzusammenbrüche bei Überlastungen, Preissteigerungen mit Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort, vermehrte Importe von Strom, über dessen Produktion wir keine Kontrolle haben. Es ist deshalb richtig, wenn angesichts der langen Bauzeiten rechtzeitig solche Lücken erkannt werden. Das Prinzip Hoffnung oder das schlichte Negieren einer „Stromlücke“ sind untaugliche Rezepte.
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Journalist Pascal Hollenstein kanns nicht lassen!
von Josef Dudli

NZZ-am-Sonntag-Journalist Pascal Hollenstein versucht erneut, eine CVP-Persönlichkeit in Schwierigkeiten zu bringen. Nachdem ihm dies Anfang 2006 mit der seinerzeitigen CVP-Kommunikationschefin Spring durch Veröffentlichung ihrer Kaffeepausen-Aeusserungen über den Papst vortrefflich gelang, war sein nächster Abschussversuch einige Monate später gegen die damalige Bundesratskandidatin Doris Leuthard ein Fehlschlag, weil sich niemand für seine Enthüllungen interessierte. Jetzt ist Christophe Darbellay dran. Dieser „verlange“ – so die Einleitung im Bericht der NZZ am Sonntag vom 1. April (!) – von der katholischen Kirche die Frauenordination und die Aufhebung des Zölibats. Liest man den Wortlaut der Aussage Darbellays, so stellt man fest, dass er diese beiden Aenderungen zwar befürwortet, aber genau nicht „verlangt“ und ganz im Gegenteil politischen Druck auf die Kirche ablehnt.

Vielsagend schlägt Pascal Hollenstein einen Bogen zum Fall Monika Spring und erläutert, was in der Vergangenheit mit solchen kirchenkritischen „CVP-Politikern“ passiert sei. Frau Spring hätte Papst Benedikt und Johannes-Paul „scharf kritisiert“ und musste „wenige Tage darauf ihre Stelle räumen“. Dies stimmt nun gleich doppelt nicht. Erstens war Frau Spring keine „CVP-Politikerin“, sondern Kommunikationschefin. Zweitens wurde nicht ihre Kritik am Papst zum Verhängnis, sondern einzig die verwendete beleidigende Schimpfwortwahl.

Offenbar hat Journalist Pascal Hollenstein aus irgendwelchen Gründen ein Problem mit der CVP. Betrachten wir seine diesbezüglichen Enthüllungsberichte einfach als eine Art Selbsttherapie. Sie kostet ihn nicht nur nichts, sondern bringt ihm auch noch Geld.
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FDP ausser Rand und Band!
von Josef Dudli

Eigentlich ist die FDP ein natürlicher Verbündeter der CVP beim Suchen von vernünftigen Lösungen in einer polarisierenden Parteienlandschaft, da Extremlösungen - seien diese von Links oder Rechts - nicht gut sind für unser Land. In der Vorwahlhektik scheint aber die Partei gleich auf mehreren Ebenen aus dem Tritt geraten zu sein.

Auf Bundesebene setzt sich eine entfesselte Delegiertenversammlung der FDP nicht mehr und nicht weniger als gleich die völlige Abschaffung der direkten Bundessteuer als Ziel. Dies gegen die Parteileitung, gegen ihren eigenen Finanzminister und gegen die finanzpolitischen Realitäten.

Im Kanton Zürich lässt die FDP ein von den Grünen organisiertes überparteiliches Podium zu den Regierungsrats-Wahlen platzen, weil sie nachträglich erfährt, dass der CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein ebenfalls teilnimmt. Die FDP Zürich macht durchaus an überparteilichen Podien mit, auch mit Grünen und Linken, aber eben ausser mit der CVP. Sie hat Hollenstein zur „Persona-non-grata“ erklärt, was man hierzulande sonst höchstens mit Neonazis oder mit Stalinisten macht. Konkret vorwerfen kann sie ihm zwar nichts. Man erinnert sich: Hollenstein hat nicht etwa der FDP einen Sitz abgenommen, sondern SVP-Mann Toni Bortoluzzi verhindert.

Die St. Galler FDP lanciert eine Volksinitiative zur Reduktion des Kantonsrates auf 120 Sitze. Ein Thema, über das man mit Fug und Recht diskutieren und argumentieren kann. Statt aber sachlich zu argumentieren, überbieten sich sogar FDP-Kantonsräte landauf landab mit dem Lächerlichmachen des Kantonsparlamentes und appellieren an den politischen Missmut der Bürger, man solle doch diesen ineffizienten, endlos palavernden Sesselklebern von Kantonsräten endlich einmal einen Denkzettel erteilen. Da ausgerechnet die jetzt am lautesten schreienden FDP-Kantonsräte diejenigen sind, welche recht häufig die Parlamentsdebatten mit langatmigen und überflüssigen Voten verlängern, fällt diese Kritik zwar auf sie selbst zurück, was diese offenbar nicht einmal merken.

Schliesslich erleben wir in unserer Region ein tragisches Trauerspiel der Buchser FDP. Sie nominiert einen Gemeindepräsidenten-Kandidaten. Im ersten Wahlgang schafft er es nicht ganz. Trotzdem nominiert ihn die FDP auch für den zweiten Wahlgang. Aber praktisch alles, was in der Buchser FDP Rang und Namen hat bzw. einmal gehabt hat, wechselt dann mit fliegenden Fahnen zur Konkurrenz. Es ist ausgerechnet einem ehemaligen FDP-Regionalparteipräsidenten - der bis vor einem Monat auch Mitglied der Ortsparteileitung Buchs war - vorbehalten, einen der übelsten Leserbriefe gegen den eigenen Kandidaten zu verfassen. Auch wenn man im Wahlkampf einiges austeilt und einsteckt, so wünscht man sich den Ton solcher Leserbriefe nicht einmal vom politischen Gegner, geschweige denn von einem Parteikollegen. Wie heisst doch die Steigerung von Feind? „Feind – Todfeind – Parteifreund!“
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Ein Nein zur Verkleinerung des Kantonsrates aus Unternehmersicht
Votum im Kantonsrat von Helmut Kendlbacher anlässlich der November-Session 06 (leicht gekürzt)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, seit elf Jahren darf ich als Mitglied in diesem Rat mitarbeiten und mithelfen, die Geschicke unseres Kantons zu gestalten. Auch die Parteistrukturen sind mir nicht ganz unbekannt.

In all den Jahren konnte ich feststellen, dass dieser Rat effizient, speditiv und sehr kostengünstig arbeitet. Es ist deshalb für mich unverständlich, dass gerade aus unserer Wirtschaftspartei die Initiative lanciert wurde. Laut Berechnungsunterlagen gibt es ja keine nennenswerten Einsparungen, wenn man den Mehraufwand bei einer Reduktion in Betracht zieht.

Betrachtet man die regionale und politische Repräsentativität, so muss man unweigerlich feststellen, dass bei einer Reduktion die Landregionen und verschiedene Wahlkreise massiv geschwächt werden. Diverse Gruppierungen würden sich nicht mehr vertreten fühlen. Der Kantonsrat ist das Sprachrohr der Bevölkerung. Kantonsräte müssen nahe beim Bürger politisieren um das politische Interesse wieder mehr zu gewinnen. Auch dieser Punkt spricht gegen eine Parlamentsverkleinerung. Wir würden damit der Entpolitisierung in der Bevölkerung noch mehr Vorschub leisten.

Durch die berufliche Vielfalt im Kantonsrat sind in den Kommissionen Kenner ihres Faches am Werk. Auch dieser Punkt spricht gegen eine Verkleinerung. Die Meinungsvielfalt und das Expertenwissen würden massiv abnehmen. Das können wir uns nicht leisten.

Ich kommen zum Schluss, der ebenfalls ein zentrales Faktum gegen eine Verkleinerung anspricht. Die persönliche zeitliche Belastung ist bei vielen Ratsmitgliedern bereits jetzt am Limit. Insbesondere für viele selbständig Erwerbstätige wäre ein Kantonsratsmandat nach einer Verkleinerung nicht mehr möglich. Meine Damen und Herren von der FDP, haben Sie sich das bei der Initiative gut überlegt? Wollen Sie das? Ich als Unternehmer lehne dies kategorisch ab. Ich möchte auch zukünftig ausreichend Unternehmer in der politischen Verantwortung wissen. Eine ansprechende Wirtschaftspolitik in unserem Staat ist für mich auch in Zukunft von zentraler Bedeutung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem erwiesen ist, dass der Kanton St. Gallen über eines der kostengünstigsten und effizientesten Parlamente im interkantonalen Vergleich verfügt, bitte ich Sie, am bewährten Milizsystem mit 180 Räten festzuhalten und das Initiativbegehren deutlich abzulehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
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Parlamentsverkleinerung: Mehr Qualität statt Quantität???
Kantonsrat Josef Dudli

Bei einer Verkleinerung des Kantonsrates hat der Wahlkreis Werdenberg noch 8 bis 9 Sitze zu gut. Bezogen auf die Wahlen 2004 hätte dies für die Werdenberger Vertretung im Kantonsrat folgendes bedeutet: FDP 2 Sitze statt 3 (Sitzverlust Paul Schlegel), SP 3 Sitze statt 4 (Sitzverlust Ludwig Altenburger), SVP 3 Sitze (kein Sitzverlust), CVP 1 Sitz statt 2 (Sitzverlust Josef Dudli), EVP kein Sitz mehr (Sitzverlust Hans Oppliger). Als direkt Betroffener bestreite ich vehement, dass unsere Kantonsratsdelegation ohne die oben erwähnten 4 Personen wirklich namhaft an Qualität gewonnen hätte. Einzig die SVP hätte ihre hohe Qualität unverändert halten können. Es ist auch eine schnoddrige Art der FDP zu behaupten, der Rausschmiss von einem Drittel der Personen gäbe einen Qualitätsgewinn.

Eine Parlamentsverkleinerung würde vor allem bei folgenden Gruppen Opfer fordern: Kleinere Parteien wie Grüne und EVP werden noch mehr Mühe haben, die notwendige Hürde zu nehmen. Das gleiche gilt für gewöhnliche Kandidaten aus dem Volk ohne grosses Wahlbudget und ohne grossen Verband im Rücken. Junge Kandidaten und Frauen, die gerade bei bürgerlichen Parteien gegenüber den altgedienten Platzhirschen im Nachteil sind, haben künftig noch geringere Chancen. Gewerbler und Unternehmer können für dieses arbeitsintensiver werdende Mandat die Zeit nicht aufbringen und verzichten auf eine Kandidatur. Wenn beispielsweise das Toggenburg statt 18 Mandate nur noch 12 stellt, mag das auf den ersten Blick nicht schlimm sein. Der heutige Wahlkreis Toggenburg ist weiträumig und besteht aus den früheren 4 Bezirken. Das Risiko steigt, dass ein Teilgebiet wie zum Beispiel das oberste Toggenburg oder das Neckertal künftig ohne Mandatsträger da stehen könnte.

Bleibt noch das angebliche Kostenargument. Bei meinem Kantonsratsgehalt von 3500 Franken jährlich macht das bei 60 gestrichenen Kantonsräten rund 200'000 Franken Ersparnis aus, bei einem Budget des Kantons von 3 Milliarden Franken. Wobei die verbliebenen 120 Räte wegen Mehrbelastung sicher die Entschädigungen erhöhen werden. Wenn schon durch FDP-Präsident Marc Mächler mit der Effizienz der Privatwirtschaft verglichen wird, soll er sich vor allem beim eigenen Arbeitgeber gegen eine Aufblähung der Kosten für oberste Organe einsetzen! Mit dem Geld, das alle 180 Mitglieder des obersten Organs unseres Kantons insgesamt für ihre Arbeit kriegen, könnte man seinem obersten UBS-Chef Marcel Ospel gerade mal einen halben Monatslohn zahlen.

Sagen wir Nein zur Verkleinerung, weil sie die Eintrittshürde für viele noch höher macht, weil sie eine Politelite fördert statt Volksvertreter, weil die Qualität nicht steigt, weil sie die Volksvertreter der Regionen ausdünnt, weil sie die Leerläufe der Profilsüchtigen nicht verhindert und weil sie garantiert keine Kosten spart.
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Der Zauberlehrling
von Josef Dudli

"Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los." - lässt Goethe seinen Zauberlehrling ausrufen. Die entfaltete Hektik der SVP zu einer hypothetischen Abwahl von Christoph Blocher erinnert stark an diese Geschichte. Doch blenden wir zurück.

Es gehörte während Jahrzehnten zu den gutschweizerischen Gepflogenheiten, dass man - Sitzverschiebungen im Parlament hin oder hier - grundsätzlich keine amtierenden Bundesräte aus dem Amt abwählte. Man kann dies gut oder schlecht finden, aber es war Teil der Spielregeln der schweizerischen Konkonrdanzdemokratie. Es war die SVP, die im Dezember 2003 diese Spielregeln neu festgelegt, und damit eine gutschweizerische Gepflogenheit durch eine importierte, ausländische Gepflogenheit ersetzt hat. Man "darf" also auch bei uns durchaus bisherige Regierungsmitglieder abwählen. Diese Regel gilt seit 2003, eingeführt vom Zauberlehrling SVP. Und jetzt scheint dieser Zauberlehrling zu merken, dass die Abwahl bestehender Bundesräte ja keine Einbahnstrasse ist, sondern auch umgekehrt verlaufen könnte. Es wäre also theoretisch der Bundesversammlung unbenommen, im nächsten Dezember einen Bundesrat abzuwählen, selbst wenn dieser Blocher heisst. Wenn die SVP nicht zulegt und die FDP schwächelt, so wären die hauchdünnen 2-3 Stimmen Vorsprung aus den letzten Wahlen dahin, und dieses Horrorszenario ist durchaus nicht undenkbar.

Man erinnert sich an weitere Regeländerungen, welche die SVP durchgesetzt hat. Während es bisher gutschweizerisch war, offizielle Vorschläge der Parteien hin und wieder zu ignorieren und andere Leute in den Bundesrat zu wählen - beispielsweise Ritschard, Stich oder Hürlimann - , wurde auch dieser Brauch geändert: Laut Lesart der SVP von 2003 hat eine Partei einen Anspruch, dass ihr offizieller Kandidat gewählt wird. Diese Regel - liess sie damals verlauten - gelte selbstverständlich fortan nicht nur für ihren Kandidaten Blocher, sondern auch für die anderen Parteien, sogar für die SP, welche wohl die reichste Erfahrung bei der Nichtwahl offizieller Kandidaten hat.. Doch die SVP hielt sich nicht lange an die von ihr selbst diktierte neue Regel. Bei der - gemäss den neuen Spielregeln - durch die CVP aufgestellten Bundesrats-Einerkandidatur Doris Leuthard kam von der SVP der lauteste Protest, und die SVP-Fraktion gab ihr denn auch praktisch geschlossen die Stimme nicht. Und als im Dezember die SP turnusgemäss Micheline Calmy-Rey zur Bundespräsidentin vorschlug, verweigerte die SVP auch ihr die Stimmen.

Wer schon glaubt, der Schweiz dauernd neue, imoprtierte Regeln diktieren zu müssen, sollte sich zumindest selbst an diese Regeln halten. Und der Betreffende sollte auch den anderen attestieren, dass auch sie diese Regeln umgekehrt anwenden dürfen.
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Zur Busbetriebs-Vergabe Sarganserland-Werdenberg
von Josef Dudli

Im Zusammenhang it der Bus-Ausschreibung wurde Regierungsrat Josef Keller in verschiedenen Zeitungsberichten als Lohndrücker hingestellt. Dabei hat er lediglich das gemacht, was sonst im ganzen Staat und auch bei den Gemeinden nicht nur üblich, sondern sogar Pflicht ist: Er hat einen Millionenauftrag öffentlich ausgeschrieben. Wenn eine öffentliche Ausschreibung automatisch mit Lohndrückerei gleichgesetzt wird, so wäre der ganze Staat ein Lohndrücker. Im vorliegenden Fall hat nicht der Staat zum Mittel des Lohndrucks gegriffen, sondern offenbar die Offertsteller.

Sowohl die obsiegende Bus Ostschweiz AG als auch die unterliegende Postauto St. Gallen glaubten, durch eine Lohnreduktion bei den Chauffeuren um 300'000 Franken einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Kein Regierungsrat hat sie dazu gezwungen. Da dies beide taten, hatte sowieso keiner mehr einen Vorteil. In anderen Branchen sind trotz harter Konkurrenz und Lohndruck derartige Lohnsenkungsrunden auch nicht üblich. Ich habe zum Beispiel noch nie gehört, dass eine Baufirma als unmittelbar Folge eines erhaltenen öffentlichen Auftrages die Monatslöhne sämtlicher Mitarbeiter um 600 Franken gesenkt hat. Zusätzlich zu dieser vom Staat keinesfalls verlangten Lohnreduktion haben die Postautobetriebe offenbar noch um eine Million tiefere „Overheadkosten“ aus dem Hut gezaubert, und just diese waren ja der eigentliche Stein des Anstosses. Offenbar war hier die obsiegende Bus Ostschweiz AG noch günstiger. Dies, und nicht die sich gegenseitig neutralisierende Lohnreduktion, war entscheidend für den Zuschlag.

Durch diese Ausschreibung hätte der Staat auch ohne die Lohndrückerei durch die Offertsteller seine Kosten um über eine Million Franken senken können. Dies zeigt, dass diese Ausschreibung offenbar nötig war. Dass beide Offertsteller noch zusätzlich bei den Löhnen kürzten, ist nicht in Ordnung. Es ist aber unfair, hiefür einfach einen einzelnen Regierungsrat namentlich verantwortlich zu machen.
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Kinderzulagen: Für Wirtschaft unzumutbar???
von Josef Dudli

Die gesamtschweizerisch einheitlichen Kinderzulagen ergeben für die Wirtschaft eine jährliche Mehrbelastung von rund 400 Millionen Franken. Dies ist zweifellos viel Geld. Es gilt hier aber, die Proportionen zu wahren.

Die jährliche Wirtschaftsleistung, das BIP, beträgt über 400 Milliarden Franken. Davon sind über 250 Milliarden Franken Arbeitnehmerentgelte, also Löhne. Bei der Mehrbelastung für Kinderzulagen geht es also um nicht einmal 0,2 % der Lohnsumme, was für die Wirtschaft sicher verkraftbar ist. Dies umso mehr, als man bei der jetzigen guten Wirtschaftslage für das kommende Jahr mit Lohnerhöhungen von 1-2 % rechnet, was für die Wirtschaft offenbar problemlos verkraftet werden kann.

Es gibt Kantone, die erreichen oder überschreiten die Mindest-Kinderzulagen von 200 Franken heute schon, wie zum Beispiel der Spitzenreiter Kanton Wallis. Es ist bis heute nie die Rede davon gewesen, dass die Unternehmen in diesen Kantonen wegen der höheren Kinderzulagen einen Standortnachteil hätten.

Die Belastung durch Kinderzulagen ist rückläufig, wegen der sinkenden Kinderzahl. Die vorgeschlagene moderate Mindestkinderzulage wird somit die Belastung für die Wirtschaft langfristig nicht erhöhen, sondern nur das Sinken etwas korrigieren.

Abgesehen davon sind Kinder auch im Interesse der Wirtschaft. Ausser die Wirtschaft stelle sich auf den Standpunkt, man könne die Differenz aus dem Ausland rekrutieren, mit allen damit verbundenen Kosten und Konsequenzen für die Eingliederung.

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Eine Milliarde für die EU?
von Josef Dudli

Nehmen wir folgende Geschichte als Vergleich: Ein KMU-Betrieb liefert seinem mit Abstand grössten Kunden jährlich für 10 Millionen Franken Waren. Da der Kunde expandiert, ist eine Steigerung in den nächsten Jahren abzusehen, sofern das Geschäftsverhältnis weiterhin ungetrübt verläuft. Die Geschäftsleitung hat deshalb entschieden, sich auf Anfrage an einer Restukturierungsmassnahme seines Kunden mit einem Beitrag von 100'000 zu beteiligen, aufgeteilt in 10 Jahrestranchen zu je 10'000 Franken. Ein Teil der Mitarbeiter und Aktionäre des KMU reagiert darauf mit Empörung und verlangt, dass dieser Beitrag gestrichen werden, da dieses Geld zum Fenster hinausgeworfen sei. Die Geschäftsleitung vertritt die Ansicht, dass diese 10'000 Franken jährlich angesichts des Umsatzes von 10 Millionen Franken sehr wohl vertretbar sind.

Genau um diese Grössenverhältnisse geht es um die Milliardenzahlung an die EU zum Aufbau der neuen EU-Länder. Die Schweiz exportiert jährlich für rund 100 Milliarden Franken in den EU-Raum, was in 10 Jahren 1'000 Milliarden ausmacht. Der Beitrag der Schweiz von einer Milliarde in 10 Jahren ergibt 100 Millionen pro Jahr, was gerade einma. 0,1 % eines Jahresumsatzes aus. Ist das wirklich unverantwortlich rausgeschmissenes Geld? Oder wäre es nicht vielmehr unverantwortlich, diese Milliarde nachträglich zu streichen und damit bei unserem besten Abnehmer Irritationen auszulösen, mit allen Konsequenzen?

Wer wirklich durch nachträgliche Streichung eines „Rabattes“ von 0,1 % seinen besten Kunden verärgern will, der schadet in erster Linie nicht dem Kunden, sondern dem Lieferanten, also uns. Abgesehen davon geht es hier nicht einfach nur um ein "Geschäft", sondern auch um eine solidarische Unterstützung an die ehemals kommunistisch beherrschten Länder, damit diese den wirtschaftlichen Anschluss an Westeuropa finden.
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Ehegattenbesteuerung auf Bundesebene: Ein halber Schritt in die richtige Richtung
von Josef Dudli

Ehegatten werden auf Bundesebene im Vergleich zu Konkubinatspaaren zu stark besteuert, wegen der Steuerprogression. Das Parlament hat, gegen den Widerstand der SP und Grünen, eine bescheidene Korrektur vorgenommen. Das Einkommen des Zweitverdienenden soll für die direkte Bundessteuer nicht mehr voll angerechnet werden. Ausserdem gibt es einen bescheidenen Verheiratetenabzug von 2500 Franken. Dadurch wird die Differenz zu nicht verheirateten Paaren etwas gemildert. Diese relativ rasche und einfache Vorlage ist grundsätzlich zu begrüssen. Sie weist jedoch einen Mangel auf: Steuerlich entlastet werden in erster Linie Ehepaare, wo beide Teile berufstätig sind.

Die Einverdiener-Familie, wo ein Elternteil sich voll der Hausarbeit und Kindererziehung widmet, sowie die Rentner-Ehepaare, erhalten relativ wenig. Dabei wäre auch hier die Tatsache zu berücksichtigen, dass das verdiente Geld für zwei erwachsene Personen - plus die Kinder - ausreichen muss. Wenn beispielsweise ein Ehepaar mit 3 Kindern total 80'000 Franken verdient, so ist es für die Finanzkraft und damit für die Steuerkraft dieser Familie unerheblich, ob dieses Geld von einer oder von zwei Personen verdient worden ist. Der nichtverdienende Elternteil tut ja nicht einfach nichts, sondern er verrichtet "Gratisarbeit", die nicht mit einem Lohn abgegolten wird. Selbst der jetzt beschlossener bescheidene Abzug von 2500 Franken wurde von SP und Grünen aus rein ideologischen Gründen heftig bekämpft. Eine Tatsache, die es sich zu merken gilt.

De Kanton St. Gallen hat dem oben erwähnten Umstand Rechnung getragen, indem bei der letzten Steuergesetezsrevision das sogenannte Splitting eingeführt wurde. Das heisst, ein Ehepaar mit zusammen 80'000 Einkommen zahlt genau gleichviel Steuern wie zwei Ledige mit je 40'000 Einkommen. Dieses System wäre sehr einfach einzuführen. Und die immer wieder ins Feld geführten Steuerausfälle hat unser Kanton beim Systemwechsel problemlos verkraftet. Die Steuern der natürlichen Personen gingen in den Jahren der Umstellung nicht zurück.

Anstelle dieses relativ einfachen Splitting-Modells wird nun neu - vor allem von der Linken, Teilen der FDP und einer überwiegenden Zahl der Zeitungskommentatoren - die Individualbesteuerung vorgeschlagen. Diese führt jedoch zu neuen Ungerechtigkeiten, indem ein Ehepaar mit zwei Einkommen von je 40'000 Franken wesentlich schwächer belastet wird als mit einem Einkommen von 80'000, obwohl es wirtschaftlich das selbe ist. Ausserdem wäre bei diesem Modell der Verwaltungsaufwand wesentlich höher, da bei Ehepaaren künftig die doppelte Anzahl Steuererklärungen einzureichen, zu kontrollieren und zu veranlagen wäre. Dieses Modell wird von denjenigen Gruppierungen bevorzugt, denen das traditionelle Einverdiener-Familienbild mit "Nur-Hausfrauen-Dasein" etwas Negatives ist, das ruhig steuerlich bestraft werden soll. Steuerlich begünstigt werden soll nur die Erwerbstätigkeit beider Ehepartner. Für die CVP haben jedoch nach wie vor beide Familienbilder ihren Platz und ihre Berechtigung. Im übrigen sei festgehalten, dass auf Bundesebene noch ein zweiter störender Nachteil für Ehepaare gegenüber nicht Verheirateten besteht: Die maximale AHV-Rente der Ehepaare beträgt nur 150 % einer Einzelrente. Nicht verheiratete Paare werden gegenüber Ehepaaren im Rentenalter mit bis zu 1000 Franken mehr AHV begünstigt.
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Asyl- und Ausländervorlagen: Es gibt keine Sieger und Besiegte
von Josef Dudli

Die beiden Vorlagen wurde nach einem emotionalen Abstimmungskampf vom Volk angeommen. Die CVP war gespalten, befürwortete aber mehrheitlich die Vorlagen. Nach der Annahme durch das Volk wäre es falsch, von Siegern zu sprechen. Und besiegt wurden weder die Kirchen, noch die Flüchtlinge, noch die Ausländer. Dem Staat wurden wirksamere Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung in die Hand gegeben, mehr nicht. Es liegt nun an den Behörden, welche dieses Gesetz zu vollziehen haben, aufzuzeigen, dass etliche Befürchtungen schlicht und einfach nicht stimmen, so zum Beispiel:

  • Dass ein Flüchtling ohne Papiere, der glaubwürdig darlegt, dass er keine Papiere beschaffen konnte, nicht zurückgeschickt, sondern ins Asylverfahren aufgenommen wird, wie es im Gesetz vorgesehen ist.
  • Dass unsere Gefängnisse auch künftig nicht mit Tausenden von abgewiesenen Asylbewerbern zwecks Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft gefüllt werden, sondern dass dieses Instrument wie bisher nur in gravierenden Einzelfällen angewandt wird
  • Dass in der Schweiz abgewiesene Ausländer auch künftig weder verhungern noch verdursten müssen.
  • Dass keine tatsächlich verfolgten Menschen in der Schweiz in einem schludrigen Hauruckverfahren abgewiesen werden, sondern dass ihr Fall seriös geprüft wird und die Rechtsmittel gewahrt sind.
  • Dass Ausländerinnen, die ihren Schweizer Ehemann wegen Gewalt in der Ehe verlassen, nicht durch Ausweisung gleich nochmals bestraft werden, sondern im Gegenteil ein im neuen Ausländergesetz verankertes Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung haben.
  • Dass unser Rechtsstaat diesen Namen auch nach diesen Gesetzesrevisionen auch künftig verdient.

Einen Wunsch hätte ich aber auch an die Kirchen: Weder ist eine Missbrauchsbekämpfung - welchen Bereich sie auch immer betrifft - automatisch unchristlich, noch sollte Menschen, welche dafür einstehen, einfach das Christentum abgesprochen werden.

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Nationalbankgewinne: Nein zur KOSA-Initiative!
von Josef Dudli

Ein Vergleich: Wäre es sinnvoll, wenn ein Pianist seine Hände zwischen seinen Konzerten noch für schwere Steinbrucharbeiten einsetzt? Sicher nicht, da dadurch die Qualität seiner Haupttätigkeit unweigerlich leiden würde. Genau so unsinnig ist es, der Nationalbank neben ihrer Hauptaufgabe nun plötzlich noch die Nebenaufgabe der AHV-Finanzierung zuzuweisen. Die Nationalbank ist verantwortlich für die Geldmengensteuerung, das Zinsniveau, die Preisstabilität und den Aussenwert unserer Währung. Schon dies ist anspruchsvoll genug. Die neue Aufgabe, Gelder für die AHV zu generieren, steht in einem diametralen Gegensatz zu diesen Zielen. Sie müsste dafür das bare Gegenteil tun als heute.

Die AHV braucht längerfristig Geld, und die Begehrlichkeiten gegenüber der Milchkuh Nationalbank würden steigen. Um die Devisenbewirtschaftung möglichst ertragreich zu gestalten, müsste diese ein hohes Anlagerisiko und eine Hochzinspolitik betreiben. Sie müsste an einem schwachen Franken interessiert sein, da eine Frankenabwertung ihre Devisenbestände rechnerisch kräftig aufwertet und so buchmässige Milliardengewinne entstehen, die für die AHV verwendet werden könnten. Milliarden für die AHV bedeuten, selbst wenn sie buchhalterisch über Devisenerträge gegenfinanziert werden, eine Franken-Geldmengenerhöhung über die Notenpresse, der keine Gütermengenerhöhung entgegensteht. Jeder Lehrling lernt in Wirtschaftsunterricht, dass dies längerfristig eine Inflation bedeutet. Im Gegensatz zur jetzigen einmaligen Ausschüttung von Goldmillionen in einer Zeit der Preisstabilität würde sich diese AHV-Alimentierung über die Notenpresse jährlich wiederholen und nicht ohne Auswirkung auf die Teuerung bleiben.

Vor eineinhalb Jahrhunderten hat der weise Indianerhäuptling Seattle bereits festgestellt, dass man Geld nicht essen kann. Lösen wir die Finanzierung der Altersvorsorge also nicht über die Notenpresse und sagen wir nein zur KOSA-Initiative!
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Ja zum Steuergesetz
von Josef Dudli

Die Revision des kantonalen Steuergesetzes verdient ein Ja. Möglich geworden ist diese Revision durch die Goldmillionen, welche in jährlichen Tranchen zur Entlastung der Steuerzahlenden verwendet werden sollen, und durch generell steigende Steuereinnahmen, vor allem durch höhere Gewinnsteuern der Unternehmen. Gemäss SP-Propaganda sind dies "Steuergeschenke" für die Reichen und für die Unternehmen, und der Mittelstand müsse die Zeche bezahlen. Richtig ist, dass folgende Gruppen entlastet werden:

  • Familien durch höhere Kinderabzüge und neue Ausbildungsabzüge
  • Tiefste Einkommen durch eine Entlastung im unteren Bereich
  • Hauseigentümer durch eine Erhöhung des Rabattes auf dem Eigenmietwert auf 30 %
  • Behinderte durch verbesserte Abzüge von behindertenbedingten Kosten
  • Sparer durch eine leichte Reduktion der Vermögenssteuern und durch eine Reduktion der Besteuerung der gebundenen Vorsorge (Säule IIIa)

Zusätzlich zu den natürlichen Personen werden auch die Unternehmen durch eine Modifikation des Steuersatzes (einheitlicher linearer Steuersatz) entlastet. Dies ist notwendig, damit der Kanton St. Gallen für Unternehmen weiterhin attraktiv und konkurrenzfähig bleibt, wovon die ganze Wirtschaft und schlussendlich wir alle profitieren.
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Asylgesetzesrevision: Respekt vor persönlichem Entscheid
von Josef Dudli

Der Abstimmungskampf um die Asyl- und Ausländergesetzesrevision beginnt langsam. Gewisse Kreise haben es hier wesentlich einfacher als wir von der CVP.

Für die Rechtsparteien kann das Asylrecht nicht genug restriktiv sein. Die SVP-Asylinitiative zum Beispiel wollte seinerzeit keine Flüchtlinge mehr akzeptieren, die über Drittstaaten einreisen, was bei unserer Binnenlage auf ein De-facto-Flüchtlingsverbot hinauslief. (Diesen Hauptpunkt jener unseligen Initiative gilt es zu berücksichtigen, wenn heute zum Teil behauptet wird, die jetzige Vorlage ginge gar über die SVP-Asylinitiative hinaus, was Unsinn ist.). Umgekehrt weigern sich die Linksparteien seit Jahren anzuerkennen, dass im Asylbereich ein hohes Missbrauchspotenzial besteht, dem die Behörden und die Polizei oft machtlos gegenüberstehen.

Für die CVP liegt dieser Fall nicht ganz so ganz einfach. Wir wollen nach wie vor, dass unser Land Verfolgten Schutz bietet, aber andererseits auch Missbräuche wirksam bekämpfen. Egal in welchem staatlichen Bereich: Wenn man durch Ausnutzen von Gesetzeslücken und Schlupflöchern die staatlichen Instanzen zum Narren halten kann, ist dies für einen Rechtsstaat nicht tragbar und muss korrigiert werden. Es stellt sich nun für uns von der CVP die Frage, wie weit eine solche Bekämpfung von Missbräuchen gehen darf. Welche Mittel sind zumutbar und zulässig, und welche Mittel verletzen die Menschenwürde? Die Meinungen über diese Grenze des noch Zulässigen sind nicht einheitlich. Obwohl die CVP in ihrer Mehrheit Ja sagt zur Revision, gibt es eine beachtliche Nein-Minderheit, ich denke da zum Beispiel an die Nationalrätinnen Lucrezia Meier-Schatz und Rosmarie Zapfl sowie an Ständerat Eugen David.

Im Rahmen der komplexen Vorlage greife ich drei Fragen heraus, welche die Gemüter auch innerhalb unserer Partei bewegen:

  1. Darf man Menschen, die sich partout weigern zu kooperieren, sich auch weigern auszureisen und laufend untertauchen, notfalls auch solange in Haft nehmen, bis sie kooperieren oder bis die Abklärungen getroffen sind?
  2. Haben Menschen, deren Gesuch abgelehnt wird oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, nach wie vor das Recht auf volle Sozialhilfe oder ist die Rückstufung auf die reine Nothilfe zumutbar?
  3. Welche Ansprüche an den Identititätsnachweis dürfen wir an Flüchtlinge stellen? Hier sei vorerst ein Missverständnis ausgeräumt. Es ist keineswegs so, dass ein Asylbewerber ohne Papiere künftig automatisch vom Verfahren ausgeschlossen würde. Das würde tatsächlich der Situation etlicher typischer Flüchtlinge nicht gerecht. Meldet sich jemand ohne Papiere, bestehen vier Möglichkeiten, damit trotzdem auf ein Asylgesuch eingetreten wird:
    • Beschaffung der Papiere innert 48 Stunden; oder
    • Glaubhafte Darlegung, dass er aus entschuldbaren Gründen dazu nicht in der Lage ist; oder
    • Aufgrund der Anhörung wird trotz fehlender Papiere die Flüchtlingseigenschaft festgestellt; oder
    • Es erweist sich, dass zusätzliche Abklärungen zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft oder eines Wegweisungsvollzugs-Hindernisses nötig sind.
    Zusätzlich besteht noch eine fünfte, nicht unwesentliche Sicherung: Es gibt von Bund speziell bezeichnete Krisengebiete, in die sowieso niemand zurückgeschickt wird, egal wie sein Asylstatus sein mag. Das immer wieder konstruierte Beispiel, dass jemand von unseren Behörden bloss wegen fehlender Papiere kaltherzig zurückgeschickt würde, wenn er mit knappster Not in einem Kriegsgebiet vor den Häschern noch entkommen konnte, entspricht nicht den Fakten. Abgesehen davon wird ein solcher Flüchtling eher in den nächsten Nachbarstaat flüchten und kaum in die Schweiz.

Mein Aufruf an Sie: Machen Sie sich Ihren Entscheid nicht leicht. Informieren Sie sich im Detail über diese Vorlage. Ueberlegen Sie sich, wie viel Repression zur Bekämpfung von Missbräuchen Sie vor Ihrem Gewissen noch verantworten können. Je nachdem wird Ihre Antwort zu dieser Abstimmungs-Vorlage so oder anders ausfallen. Wie auch immer der Entscheid – nach Abwägung aller Aspekte – ausfallen wird, er ist zu respektieren. Auch wenn die CVP in ihrer Mehrheit dieses Gesetz befürwortet, eine Parteidisziplin in dieser Gewissensfrage gibt es nicht.
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Steuergeschenk?
von Josef Dudli

An der vorliegenden sinnvollen und ausgewogenen kantonalen Steuergesetzesrevision wird von der SP und deren Exponenten massiv Kritik geübt. Dabei wird auch wieder ein altbekannter Begriff bemüht, nämlich der Begriff "Steuergeschenk". Dieses Wort bzw. Unwort sagt nicht viel aus über eine Steuervorlage, es sagt aber sehr viel aus über die Denkhaltung derjenigen, die es verwenden.

Von einem "Geschenk" ist bekanntlich dann die Rede, wenn jemand einen Teil seines Eigentums ohne Gegenleistung einem andern übergibt. Auch der Staat kann seinen Bürgern nur etwas schenken, was eigentlich dem Staat gehört. Wer also diesen Begriff im Zusammenhang mit Steuern verwendet, der geht automatisch davon aus, dass alles Geld, das Private und Wirtschaft erarbeiten, grundsätzlich einmal dem Staat gehört. Nur wer sich diese Philosophie zu Eigen gemacht hat, kann überhaupt auf die Idee kommen, dass der Verzicht des Staates auf einen Teil der vom Bürger erarbeiteten Gelder - zum Beispiel eben durch eine Steuersenkung - ein "Geschenk" sei.
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