Zwischen Moral und Staatsräson (St. Galler Tagblatt 9.3.05)

Soll, darf das Asylrecht weiter verschärft werden? Streitgespräch zwischen Bischof Ivo Fürer und der St. Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter

Bischof Ivo, Ihre Kritik an der Schweizer Asylpolitik im «Tages-Anzeiger»-Interview hat einen starken Widerhall - pro und contra - gefunden. Sie haben darin die Behörden kritisiert und gesagt, im Notfall könne ziviler Ungehorsam christlich und tolerierbar sein. Was ist der Grund für diese Intervention? Und warum kommt sie gerade jetzt?

Ivo Fürer: Dafür muss man den Hintergrund beachten, von dem ich herkomme. Als Christ glaube ich, dass Gott der Schöpfer der gesamten Menschheit ist. Der Mensch ist primär Mensch und Geschöpf Gottes, von Gott geliebt. Deshalb ist die Nächstenliebe ein Grunderfordernis für den Christen.

Leider entsprechen wir Menschen oft nicht dem von Gott gesetzten Ideal. Deshalb sind wir für das Zusammenleben auf Zivil- und Strafgesetze angewiesen. Massgebend für die Gesetze ist ihre Legitimität. In unserem Staat ist es die Mehrheit, welche die Gesetze erlässt und ihnen Legitimität verleiht. Eine andere Frage ist es, ob ein legitim erlassenes Gesetz immer und in jedem Fall auch gerecht ist. Für mich war zum Beispiel das Klosterverbot in der früheren Bundesverfassung ein ungerechtes Ausnahmegesetz. Trotzdem fühlten wir uns verpflichtet, es zu befolgen. Wenn ich von Verpflichtung rede, unterscheide ich zwischen rechtlicher und moralischer Verpflichtung. Moralisch verpflichtet bin ich, weil ich mich vor Gott verantwortlich weiss. Die Motivation für eine rechtliche Verpflichtung kann verschieden sein. Für den Staat ist es entscheidend, dass bestehende Gesetze befolgt werden müssen. Auf der anderen Seite kann es moralisch verantwortbar sein, wenn sich Menschen aus einer Haltung von Solidarität und Nächstenliebe für andere auch am Rande der Legitimität einsetzen. Nach meiner Überzeugung handelt unmoralisch, wer aus rein egoistischen Motiven, legitim zwar, aber rücksichtslos Gesetzeslücken nützt, um sich Vorteile zu verschaffen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, dann gilt das eben Gesagte für Sie zum Beispiel auch für Asylbewerber, die solche Schlupflöcher suchen oder das Asylrecht missbrauchen?

Ivo Fürer: Wir brauchen ein Asylrecht und Gesetze gegen Missbrauch des Asyl-rechtes. Entscheidend ist, dass dabei immer der Mensch in seiner Würde geachtet wird.

Aber gerade in der Asylpolitik ist derzeit umstritten, was legal und was legitim sein soll.

Karin Keller-Sutter: Bischof Ivo hat gesagt, Verantwortung und Moralvorstellungen seien für ihn wegleitend. Wir dürfen der Politik oder den gesetz-gebenden Behörden nicht unterstel- len, dass solche Vorstellungen nicht auch für sie wegleitend sind. Unsere Schweizer Gesetzgebung ist von einer christlich-humanistischen Tradition und von der Aufklärung geprägt. Beide prägen unsere Gesellschaft. Der Gesetzgeber hat sie vor Augen, wenn er Gesetze erlässt.

Im Asylbereich, wenn man vom konkreten Beispiel der Nichteintretensentscheide ausgeht, muss man sich bewusst sein, was da der Gesetzgeber vorgesehen hat. Er hat nämlich gesagt, dass es Leute gibt, bei denen die Behörden in einem rechtsstaatlichen Verfahren zum Entscheid kommen, dass sie gar nicht auf ein ordentliches Asylverfahren eintreten. Die Behörden entscheiden schon vorher, dass diese Menschen aus verschiedenen Gründen kein Anrecht auf ein ordentliches Verfahren haben. Diese Gründe deuten auf einen Rechtsmiss-brauch hin.

Was sind das für Gründe?

Karin Keller-Sutter: Ein Nichteintretensentscheid wird laut Asylgesetz gefällt, wenn ein Bewerber die Behörden über seine Identität täuscht, wenn er seine Mitwirkungspflicht gegenüber den Behörden bei der Identitätssuche grob verletzt, in einem anderen Staat bereits ein Asylgesuch gestellt hat, das abgelehnt worden ist. Oder wenn er in der Schweiz bereits einmal ein Asylgesuch gestellt hat, das abgelehnt worden ist, oder aus unentschuldbaren Gründen keine Papiere vorlegen kann. Hier geht es um eine Gattung von Leuten, die aus verschiedenen Motiven versuchen, in unser Land, in ein Asylverfahren hineinzukommen. Ivo Fürer: Ich habe Verständnis dafür, wenn in einem Entscheid festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht gegeben sind. Ich stosse mich aber daran, dass dies dazu führen kann, dass Menschen praktisch auf der Strasse stehen. Das ist für mich kein adäquates Mittel, um einen solchen Entscheid durchzusetzen. Damit ist der Punkt erreicht, an dem wir zur Nächs-tenliebe aufgerufen sind. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es Asylbewerber gibt, die missbräuchlich Widerstand leisten. Der Staat muss dagegen angehen. Dies darf aber nicht so weit führen, dass Menschen aus anderen Ländern und Kontinenten in unserem Land in Notsituationen geraten. Ich fühle mich verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen. Dabei sehe ich durchaus ein, dass die Politiker vor einer schwierigen Situation stehen: Wie können wir eine effiziente Lösung finden, ohne unmenschlich zu handeln?

Die meisten Asylgesuche werden heute weltweit von russischen, serbisch-montenegrinischen, chinesischen, türkischen und indischen Staatsangehörigen gestellt. Wenn wir diese Migrationsströme ansehen, haben wir dann nicht ein Problem damit, was der Begriff Asyl überhaupt bedeutet?

Karin Keller-Sutter: Wir haben wie gesagt eine humanitäre Tradition. Diese ist auch für mich unumstösslich. Verfolgt sind gemäss unserem Asylgesetz Menschen, die an Leib und Leben verfolgt sind, politisch verfolgt, psychischem Druck ausgesetzt sind (vor allem Folter); es gibt auch spezifische Frauenfluchtgründe. Für mich ist sehr wichtig, dass diese Gründe gelten. Ich bin auch überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dies so sieht. Wir haben in unserem Asylwesen eine sehr tiefe Anerkennungsquote, bisher ca. 6 Prozent, jetzt sind wir bei ca. 9 Prozent. Wären die Gesuchssteller tatsächliche Flüchtlinge, die aus ihrer besonderen Verfolgungssituation den Schutz der Schweiz verdienen, müsste die Anerkennungsquote bei 90 Prozent liegen. Dann würde auch das System funktionieren.

Dem ist aber offensichtlich nicht so. Warum nicht?

Karin Keller-Sutter: Es gibt eben Menschen, die zuhause in einer unkomfortablen Situation sind und eine bessere Existenz suchen. Dafür habe ich Verständnis. Aber ist es richtig, dass diese Leute versuchen, auf der Schiene des Asylrechts dazu zu kommen? Ich meine nein. Es gibt zudem Leute, die bewusst dieses Verfahren wählen, da sie dadurch einen besonderen Schutz haben, sich jedoch kriminell betätigen. Jetzt geht es darum, dass man auf der politischen Seite Wege gesucht hat, einerseits die Sozialkosten und andererseits die Attraktivität des Asyllandes Schweiz zu senken. Ivo Fürer: Wir profitieren von einer globalisierten Welt mit offenen Grenzen. Unser Land verkaufen wir als attraktiv für Wirtschaft und Tourismus. Können wir unter solchen Umständen verhindern, dass Menschen mit der Vorstellung eines «gelobten Landes» zu uns kommen? Karin Keller-Sutter: Es gibt verschiedene Kriterien, ein Asylland zu wählen. Es gibt Schlepperbanden, die wie Reisebüros organisiert sind, es gibt Leute, die bereits Bekannte oder Verwandte in einem Land haben. Ein weiterer Grund ist die Aussicht auf Erfolg eines Verfahrens, der Verfahrensdauer, ob man arbeiten kann, welche Sozialleistungen gewährt werden. Deshalb hat man im Sinne einer Attraktivitätssenkung den Menschen mit Nichteintretensentscheid die Sozialhilfe gestrichen.

Nun wird uns aber gesagt, dass im Kanton St. Gallen Menschen auf der Strasse stehen und Überlebenshilfe suchen, weil sie gar nichts mehr bekommen. Stimmt das?

Karin Keller-Sutter: Die Bundesverfassung besagt in Artikel 12, dass niemand in der Not gelassen werden darf. Das heisst, dass man diesen Leuten Nothilfe gewährt. Nothilfe ist sehr rudimentär, das heisst eine Dach über dem Kopf und Essen. Dies ist im Kanton St. Gallen Sache der Gemeinden. Die Nothilfe ändert nichts an der Verpflichtung auszureisen. Wir helfen bei der Papierbeschaffung, bieten finanzielle Rückkehrhilfe und bezahlen den Flug. Dem Kanton St. Gallen wurden seit letztem April rund 230 Nichteintretensentscheid-Fälle zum Vollzug zugewiesen, 71 haben Nothilfe beantragt. Ivo Fürer: Die Realität sieht anders aus. Es scheint, dass verschiedene Stellen mit dem Vollzug überfordert sind und dass manche Gemeinden vor Problemen stehen, auf die sie personell und finanziell kaum vorbereitet sind. Auch wenn das rechtliche Verfahren klar geregelt ist, finden sich Menschen, die unsere Sprache nicht verstehen, nur schwer zurecht. An kirchliche Stellen gelangen darum Asylsuchende, die nicht mehr weiter wissen. Kirchliche Stellen, die in dieser Situation helfen, möchten nicht dem Staat schaden. Es geht ihnen darum, dass auch eine Person mit Nichteintretensentscheid immer noch ein Mensch ist. Diese Situation kann man nicht mit stärkerer Repression beheben, wir müssen andere Wege finden. Karin Keller-Sutter: Die Frage, ob es so scharfe Massnahmen braucht, muss ich bejahen. Hätte man mildere Massnahmen treffen können, hätte man das gemacht. Die Erfahrung der letzten Zeit hat jedoch gezeigt, dass diese nötig sind. Auch andere Länder haben ihre Asylgesetzgebung verschärft. In Europa sind die Gesuche dadurch um 20 Prozent zurückgegangen, in der Schweiz um 30 Prozent.

Der Vollzug ist jedoch sehr komplex. Der Staat wird von vielen Leuten angelogen und an der Nase herumgeführt. Da stellt sich die Frage: Wer schützt den Staat und die Rechtsordnung vor Missbrauch? Man sollte sich nochmals vergewärtigen, dass die Leute mit Nichteintretensentscheid ein rechtsstaatliches Verfahren gehabt haben. Sie haben eine Rekursmöglichkeit an ein unabhängiges Gericht. Daher ist es problematisch, wenn man sich darüber stellt und dadurch zivilen Ungehorsam leistet. Werte wie Menschlichkeit, Nächstenliebe und Barmherzigkeit dürfen nicht über ein rechtsstaatliches Verfahren gestellt werden, zumal die Betroffenen ihre Situation selber beenden können, indem sie ihre Identität offen legen. Man kann nicht aufgrund einzelner Mängel beim Vollzug das ganze System in Frage stellen.

Ivo Fürer: Ich bin mir bewusst, dass der Vollzug sehr komplex ist. Die damit Betrauten haben eine schwere Aufgabe Leuten gegenüber, welche das Asylrecht missbrauchen wollen. Es gibt aber unter den Asylanten auch ehrliche Menschen, die voll Vertrauen und Hoffnung zu uns gekommen sind und jetzt darunter leiden, dass andere straffällig wer- den. Rechtsstaatliches Handeln hat der Menschlichkeit und Nächstenliebe zu dienen. Wir sind moralisch ver-pflichtet, die Gesetze zu achten. Wenn aber ein Mitmensch in grösster Not ist, kann auch ein Akt der Hilfe aus Nächstenliebe moralisch gefordert sein. Dies auch dann, wenn eine staat- liche Regelung missachtet werden muss.

Aber was ist denn eigentlich illegal daran, wenn ein Privater einem abgewiesenen Asylbewerber etwas zu essen und ein Dach über dem Kopf gibt?

Karin Keller-Sutter: Wer den rechtswidrigen Verbleib in der Schweiz erleichtert, macht sich strafbar. Doch die Mehrheit der Personen, die diese Leute unterstützen, sind sich klar darüber, dass diese gehen müssen, und unterstützen den Wegweisungsvollzug. Man sollte jedoch nicht die Hoffnung schüren, dass diese Menschen bleiben könnten. Ivo Fürer: Soweit mir bekannt ist, bemühen sich kirchliche Stellen, die abgewiesenen Asylbewerber zu überzeugen, dass keine Chance besteht, hier bleiben zu können, und sie alles daransetzen sollen, Ausweispapiere zu beschaffen, um in ihre Heimat zurückzukehren. Nicht alle wollen das, und einige können es auch nicht erreichen, weil ihre Herkunftsländer sie dabei nicht unterstützen.

Täuscht der Eindruck, dass sich in der Asylpolitik eine gewisse Frontstellung von Staat und Kirche abzeichnet?

Ivo Fürer: Der Staat hat für das Gemeinwohl zu sorgen. Dafür braucht er die Rechtsordnung und Vollzugsmöglichkeiten. Angesichts der grossen Vielfalt der Menschen wird die Rechtsordnung immer eine gewisse Grobmaschigkeit aufweisen - nicht allen Menschen gleich gerecht werden. Der Vollzug hat eine unüberwindbare Grenze darin, dass der Mensch nicht in das Innere eines anderen Menschen sehen kann. Als Vertreter der Kirche müssen wir auf diese Grenzen hinweisen. Die jetzt geltenden Regelungen führen zu menschlichen Schicksalen, die teilweise menschenunwürdig sind. Diese verschiedene Sicht muss nicht zu einem Konflikt führen, sondern erfordert vielmehr einen echten Dialog. Karin Keller-Sutter: Es sind verschiedene Aufgaben, verschiedene Rollen, die man akzeptieren muss. Die Kirche ist Teil dieser Gesellschaft, die ihre Meinung äussert. Auf der anderen Seite hat der Staat eine ordnende Rolle, er muss die Gesetzgebung machen und auch die Interessen und Werte der eigenen Bevölkerung wahren. Es scheint mir wichtig, dass wir eine Wertordnung haben. Die Rechtsordnung ist Teil dieser Wertordnung. Dem sollte sich auch die Kirche unterziehen und diesen Rahmen akzeptieren. Sonst würde die Kirche, die zu Recht diese Werte immer wieder einfordert, diese Rechtsordnung in Frage stellen. Das wäre problematisch, weil wir ja eigentlich am selben Strick ziehen. Mit zivilem Ungehorsam in diesem Bereich untergräbt man dies. Ivo Fürer: Wir betonen die Nächstenliebe. Im Extremfall kann Nächstenliebe zivilen Ungehorsam mit sich bringen. Nächstenliebe ist ein solidarisches Wort. Ich propagiere nicht den zivilen Ungehorsam, das ist keine Option. Aber es kann Extremsituationen geben - in der alten Kirchenrechtstradition gibt es die sogenannte Epikie, d.h. wenn der Gesetzgeber alle Einzelfolgen gesehen hätte, hätte er das Gesetz für diese Folgen nicht für anwendbar erklärt. Das würde dann heissen, in solchen Extremsituationen bin ich diesem Gesetz moralisch nicht mehr verpflichtet. Karin Keller-Sutter: Die Frage ist nun, ob der vorliegende Fall so ein Fall ist, oder nicht? Ich hätte es in diesem Fall nicht akzeptiert, weil es sich hier auch um einen Rechtsmissbrauch handelt. Es ist paradox, sich auf ein Recht zu berufen, obwohl man sich rechtsmissbräuchlich verhält. Darum ist es wichtig auszuloten, was man unter zivilem Ungehorsam zu verstehen hat. Ivo Fürer: Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür: Wenn jemand vor der Tür steht in dieser Kälte, der nichts zu essen und keinen Platz zum Schlafen hat, ist es eine christliche Pflicht, diesem Menschen zu helfen.

Sie sprechen vom einzelnen Fall. Kommt diese Hilfe für Sie auch nur im Einzelfall zum Tragen?

Ivo Fürer: Nicht nur in Einzelfällen. Und wenn sich diese Notsituationen häufen, muss die Gesetzgebung und der damit verbundene Vollzug hinterfragt werden. Karin Keller-Sutter: Der Bund hat gewisse Auswirkungen in seiner Gesetzgebung in Kauf genommen. Ivo Fürer: Ich würde sagen, der Preis ist zu hoch dafür. Karin Keller-Sutter: Und ich würde sagen, der Preis ist zumutbar. Weil es sich nicht, wie man aus der Medienberichterstattung den Eindruck erhalten könnte, um ein Massenphänomen handelt, und weil es um Rechtsmissbrauch geht.

  Das Gespräch führte Gottlieb F. Höpli