Auszug aus dem Ratsprotokoll des Nationalrates vom 30.09.03

Votum Bundesrätin Ruth Metzler:

 

Metzler Ruth, Bundesrätin:
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Wir beabsichtigen eigentlich einen doppelten Systemwechsel:
1. Für Personen, die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, wollen wir keine staatlichen Fürsorgeleistungen mehr bezahlen, und zwar grundsätzlich ab dem Nichteintretensentscheid.
2. Wir wollen die Personen mit einem Nichteintretensentscheid gleich behandeln wie alle anderen sich illegal in unserem Land aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländer, die nie ein Asylgesuch gestellt haben. Wir haben im heutigen System eine Bevorzugung sämtlicher Ausländerinnen und Ausländer, die illegal in unser Land kommen und noch ein Asylgesuch stellen, gegenüber denjenigen, die das nicht tun; denn diejenigen mit Asylgesuch haben nachher, gestützt auf das Asylgesetz, Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen. Das wollen wir in Zukunft nicht mehr.
Die Bundesverfassung garantiert allen Menschen, die sich in unserem Lande aufhalten, dass sie ein Existenzminimum erhalten, allerdings nicht als Angebot seitens des Staates, sondern wenn jemand tatsächlich in Not ist, kann bzw. muss er sich bei den Behörden melden. Eine entsprechende Nothilfe kann dann ausgerichtet werden. Das System, das wir vorsehen, ist so, dass wir eben für jeden Nichteintretensentscheid eine entsprechende Pauschale an die Kantone bezahlen - im Wissen, dass die wenigsten Personen mit einem Nichteintretensentscheid überhaupt auf staatliche Nothilfe zurückgreifen werden.
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Es kann nicht Sinn und Zweck sein, dass man sämtliche Personen mit einem Nichteintretenstatbestand nachher einfach in Ausschaffungshaft nimmt. Das ist nicht das Ziel. Es ist nicht das Ziel des Bundesrates, die Leute aus einem System eines Zweisternehotels in ein System eines Einsternhotels zu überführen, sondern gar nichts mehr zu bezahlen. Aber es ist auch nicht die Idee des Bundesrates, dass man aus dem System eines Zweisternehotels nachher in ein System des Gefängnisses übergeht. Die Erfahrung mit Personen mit abgelehnten Asylgesuchen beweist, dass sie eben früher oder später verschwinden, unser Land verlassen oder selbst in unserem Lande untertauchen. Das ist nichts Neues. Das kennen wir heute bereits, die Kantone wissen darum.
Ich finde es deshalb etwas doppelzüngig, wenn man heute so tut, wie wenn das, was heute passiert, nicht existieren würde und wir nur mit diesem Systemwechsel nachher "sans-papiers" kreieren würden, d. h. Leute, die in der Schweiz untertauchen. Das ist bereits heute so, aber erst nach einem Zeitpunkt von ein bis zwei Jahren auf Kost und Logis im Rahmen des Fürsorgesystems im Asylbereich. Daran wollen wir etwas ändern, wir wollen nicht einfach viele zusätzliche Kosten produzieren, indem wir die Leute möglichst umfangreich in Ausschaffungshaft nehmen